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Band Nr. 2, 15. Februar 1978

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.2 15. Februar 1978 
19 
des Wohnberechtigungsscheines zum Gebrauch zu 
überlassen und mit ihm einen schriftlichen Mietvertrag 
zu schließen. 
Das Mieterdarlehen ist von dem auf den Einzug des 
Mieters folgenden Monatsersten ab mit ........................ VOM 
Hundert jährlich — in — monatlichen — ...........44.4000404000000 Teil- 
beträgen — zu tilgen. Die — monatlichen — ‚u... 
Tilgungsleistungen in Höhe von „u... DM 
_— werden — laufend mit der Miete — mit der Miete für 
„den Monat — die Monate — een EEE rertttene 
verrechnet. Sie sind jeweils aM ie AU 
das nachstehende Konto des Mieters zu überweisen: 
KontonummeTı ea rer 
Bank USW? Gen 
Vermieter und Mieter dürfen Forderungen irgend- 
welcher Art nicht mit Forderungen aus dem Mieter- 
darlehen verrechnen. 
Der Mieter überweist den für das Mieterdarlehen aus 
eigenen Mitteln aufzubringenden Betrag bis zum 
re u aUf das nachstehende Konto des 
Vermieters! ..n. nee 
Kontobezeichnung:? as..ueu.e En 
KontonumMeP! ae 
Bank USW. osereesert ern 
Die Überweisung des Personalkredites beantragt der 
Vermieter bei der Sparkasse der Stadt Berlin West 
nach Abschluß des Mietvertrages. 
Wohn- Mieter- Wohn- In Mieter- 
fläche darlehen fläche darlehen 
in m? in DM in DM 
60 
51 
62 
63 
4. 
5.” 
5t 
fr 
7 500 
7 575 
7 650 
7725 
7 800 
7 875 
7 950 
38 025 
8 100 
3175 
8 250 
3325 
8 400 
8 475 
8 550 
8 625 
ö 
8700 
8 775 
8 850 
8 925 
9 000 
9 075 
9150 
9225 
9300 
9375 
9450 
9525 
9 600 
9675 
9750 
5. 
x 
5 
30 
4 
22 
3 
5 
36 
37 
38 
89 
90 
T 
5b 
70 
71 
72 
72 
74 
75 
6. 
Anlage 2 
Vertrag 
Zwischen 
— nachstehend Vermieter genannt — 
und 
— nachstehend Mieter genannt — 
wird folgendes vereinbart: 
Zur Sicherung des Personalkredites tritt der Mieter 
hiermit seinen Anspruch auf Rückzahlung des Mieter- 
darlehens für den. Fall, daß das Mietverhältnis vor- 
zeitig gelöst wird oder die Vereinbarungen über das 
Mieterdarlehen aus rechtlichen oder tatsächlichen 
Gründen nicht eingehalten werden können, an die Spar- 
kasse der Stadt Berlin West ab. Der Vermieter nimmt 
davon Kenntnis. 
Der Vermieter verpflichtet sich, die Sparkasse der 
Stadt Berlin West unverzüglich zu unterrichten, wenn 
a) der Mieter nicht eingezogen bzw. der Mietvertrag 
nicht zustande gekommen ist, 
b) der Mieter hinsichtlich der Miete in Zahlungsverzug 
geraten ist, 
c) die Lösung des Mietvertrages beabsichtigt ist. 
Der Mieter ermächtigt ihn hierzu. 
Der Vermieter verpflichtet sich, das Mieterdarlehen 
während der ersten zehn Jahre der Laufzeit nicht ohne 
Zustimmung des Mieters zurückzuzahlen, wenn der Mie- 
ter die Steuervergünstigungen nach dem Gesetz zur 
Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungs- 
gesetz) für das Mieterdarlehen in Anspruch nimmt und 
dies dem Vermieter schriftlich mitteilt. Diese Ver- 
pflichtung des Vermieters entfällt, wenn der Mieter 
seinen Anspruch auf Rückzahlung des Mieterdarlehens 
zur Sicherung eines Personalkredites abgetreten hat 
und die Sparkasse der Stadt Berlin West von ihrem 
Recht aus der Abtretung Gebrauch macht. 
Dieser Vertrag wird nur wirksam, wenn der Mieter 
einen im Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung 
gültigen Wohnberechtigungsschein dem Vermieter 
übergibt — und wenn die Sparkasse der Stadt Berlin 
West den Personalkredit bewilligt —-. Der Vermieter 
verpflichtet sich, die für das Mieterdarlehen auf sein 
Konto überwiesenen Beträge nach Vorlage eines. ab- 
lehnenden Bescheides des Landesamtes für Wohnungs- 
wesen oder der Sparkasse der Stadt Berlin West un- 
verzüglich zurückzuzahlen. 
11. Sonstige Vereinbarungen: 
Der Vermieter errichtet im öffentlich geförderten so- 
zialen Wohnungsbau (Geschäftszeichen der Wohnungs- 
bau-Kreditanstalt Berlin! au) AUF dem 
ein Wohnhaus, Für die Mae 
dieses Hauses gelegene Wohnung mit ........................ Wohn- 
räumen (zuzüglich Küche und Nebenräume) und einer 
Wohnfläche von ..................... Quadratmetern hat die Be- 
willigungsstelle zugelassen, daß ein Mieterdarlehen als 
Finanzierungsbeitrag zum Bau der Wohnung in An- 
spruch genommen wird. Die Wohnung ist im Rohbau 
fertiggestellt. Sie wird voraussichtlich im Monat 
... bezugsfertig werden. 
2. Dem Mieter ist bekannt, daß 
a) der Vermieter die Mieterdarlehenswohnung nur 
gegen Aushändigung eines Wohnberechtigungs- 
scheines einem Wohnungsuchenden zum Gebrauch 
überlassen darf; 
die Geltungsdauer des Wohnberechtigungsscheines 
den Zeitpunkt der Überlassung einschließen muß; 
der Vermieter dem Wohnungsuchenden, der das 
Mieterdarlehen gewährt, eine Mieterdarlehens- 
wohnung mit je einem Wohnraum für den Woh- 
nungsuchenden und seine auf dem Wohnberechti- 
gungsschein angegebenen Angehörigen und einem 
zusätzlichen Wohnraum überlassen darf; 
die Überlassung einer größeren Mieterdarlehens- 
wohnung nur zulässig ist, wenn auf dem Wohn- 
berechtigungsschein eine größere Raumzahl an- 
gegeben ist. 
Der Mieter leistet für diese Wohnung einen Finanzie- 
rungsbeitrag in Höhe von 
(in Worten: is dr DM) 
als zinsloses Mieterdarlehen. Er bringt das Mieter- 
darlehen in Höhe VON a... DM aus eige- 
nen Mitteln und den Restbetrag durch einen Personal- 
kredit der Sparkasse der Stadt Berlin West auf. 
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter "die Woh- 
nung nach“ Bezugsfertigstellung und Aushändigung 
Berlin, deN en 
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Ann ENRET (Vermieter) 
(NM... t. 
Tie‘ er)
	        
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