Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.2 15. Februar 1978
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des Wohnberechtigungsscheines zum Gebrauch zu
überlassen und mit ihm einen schriftlichen Mietvertrag
zu schließen.
Das Mieterdarlehen ist von dem auf den Einzug des
Mieters folgenden Monatsersten ab mit ........................ VOM
Hundert jährlich — in — monatlichen — ...........44.4000404000000 Teil-
beträgen — zu tilgen. Die — monatlichen — ‚u...
Tilgungsleistungen in Höhe von „u... DM
_— werden — laufend mit der Miete — mit der Miete für
„den Monat — die Monate — een EEE rertttene
verrechnet. Sie sind jeweils aM ie AU
das nachstehende Konto des Mieters zu überweisen:
KontonummeTı ea rer
Bank USW? Gen
Vermieter und Mieter dürfen Forderungen irgend-
welcher Art nicht mit Forderungen aus dem Mieter-
darlehen verrechnen.
Der Mieter überweist den für das Mieterdarlehen aus
eigenen Mitteln aufzubringenden Betrag bis zum
re u aUf das nachstehende Konto des
Vermieters! ..n. nee
Kontobezeichnung:? as..ueu.e En
KontonumMeP! ae
Bank USW. osereesert ern
Die Überweisung des Personalkredites beantragt der
Vermieter bei der Sparkasse der Stadt Berlin West
nach Abschluß des Mietvertrages.
Wohn- Mieter- Wohn- In Mieter-
fläche darlehen fläche darlehen
in m? in DM in DM
60
51
62
63
4.
5.”
5t
fr
7 500
7 575
7 650
7725
7 800
7 875
7 950
38 025
8 100
3175
8 250
3325
8 400
8 475
8 550
8 625
ö
8700
8 775
8 850
8 925
9 000
9 075
9150
9225
9300
9375
9450
9525
9 600
9675
9750
5.
x
5
30
4
22
3
5
36
37
38
89
90
T
5b
70
71
72
72
74
75
6.
Anlage 2
Vertrag
Zwischen
— nachstehend Vermieter genannt —
und
— nachstehend Mieter genannt —
wird folgendes vereinbart:
Zur Sicherung des Personalkredites tritt der Mieter
hiermit seinen Anspruch auf Rückzahlung des Mieter-
darlehens für den. Fall, daß das Mietverhältnis vor-
zeitig gelöst wird oder die Vereinbarungen über das
Mieterdarlehen aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht eingehalten werden können, an die Spar-
kasse der Stadt Berlin West ab. Der Vermieter nimmt
davon Kenntnis.
Der Vermieter verpflichtet sich, die Sparkasse der
Stadt Berlin West unverzüglich zu unterrichten, wenn
a) der Mieter nicht eingezogen bzw. der Mietvertrag
nicht zustande gekommen ist,
b) der Mieter hinsichtlich der Miete in Zahlungsverzug
geraten ist,
c) die Lösung des Mietvertrages beabsichtigt ist.
Der Mieter ermächtigt ihn hierzu.
Der Vermieter verpflichtet sich, das Mieterdarlehen
während der ersten zehn Jahre der Laufzeit nicht ohne
Zustimmung des Mieters zurückzuzahlen, wenn der Mie-
ter die Steuervergünstigungen nach dem Gesetz zur
Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungs-
gesetz) für das Mieterdarlehen in Anspruch nimmt und
dies dem Vermieter schriftlich mitteilt. Diese Ver-
pflichtung des Vermieters entfällt, wenn der Mieter
seinen Anspruch auf Rückzahlung des Mieterdarlehens
zur Sicherung eines Personalkredites abgetreten hat
und die Sparkasse der Stadt Berlin West von ihrem
Recht aus der Abtretung Gebrauch macht.
Dieser Vertrag wird nur wirksam, wenn der Mieter
einen im Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung
gültigen Wohnberechtigungsschein dem Vermieter
übergibt — und wenn die Sparkasse der Stadt Berlin
West den Personalkredit bewilligt —-. Der Vermieter
verpflichtet sich, die für das Mieterdarlehen auf sein
Konto überwiesenen Beträge nach Vorlage eines. ab-
lehnenden Bescheides des Landesamtes für Wohnungs-
wesen oder der Sparkasse der Stadt Berlin West un-
verzüglich zurückzuzahlen.
11. Sonstige Vereinbarungen:
Der Vermieter errichtet im öffentlich geförderten so-
zialen Wohnungsbau (Geschäftszeichen der Wohnungs-
bau-Kreditanstalt Berlin! au) AUF dem
ein Wohnhaus, Für die Mae
dieses Hauses gelegene Wohnung mit ........................ Wohn-
räumen (zuzüglich Küche und Nebenräume) und einer
Wohnfläche von ..................... Quadratmetern hat die Be-
willigungsstelle zugelassen, daß ein Mieterdarlehen als
Finanzierungsbeitrag zum Bau der Wohnung in An-
spruch genommen wird. Die Wohnung ist im Rohbau
fertiggestellt. Sie wird voraussichtlich im Monat
... bezugsfertig werden.
2. Dem Mieter ist bekannt, daß
a) der Vermieter die Mieterdarlehenswohnung nur
gegen Aushändigung eines Wohnberechtigungs-
scheines einem Wohnungsuchenden zum Gebrauch
überlassen darf;
die Geltungsdauer des Wohnberechtigungsscheines
den Zeitpunkt der Überlassung einschließen muß;
der Vermieter dem Wohnungsuchenden, der das
Mieterdarlehen gewährt, eine Mieterdarlehens-
wohnung mit je einem Wohnraum für den Woh-
nungsuchenden und seine auf dem Wohnberechti-
gungsschein angegebenen Angehörigen und einem
zusätzlichen Wohnraum überlassen darf;
die Überlassung einer größeren Mieterdarlehens-
wohnung nur zulässig ist, wenn auf dem Wohn-
berechtigungsschein eine größere Raumzahl an-
gegeben ist.
Der Mieter leistet für diese Wohnung einen Finanzie-
rungsbeitrag in Höhe von
(in Worten: is dr DM)
als zinsloses Mieterdarlehen. Er bringt das Mieter-
darlehen in Höhe VON a... DM aus eige-
nen Mitteln und den Restbetrag durch einen Personal-
kredit der Sparkasse der Stadt Berlin West auf.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter "die Woh-
nung nach“ Bezugsfertigstellung und Aushändigung
Berlin, deN en
©
x
Ann ENRET (Vermieter)
(NM... t.
Tie‘ er)