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Dienstblatt des Senats von Bett
Teil VI Bau- und Wohnungswesen
Nr. 8
Berlin, den 6. Juni 1978
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BERLIN
Inhalt
16. 09. 1977
20. 03. 1978
17. 05. 1978
Richtlinien über den Ausgleich des Bodenüberschusses und des Bodenbedarfs bei öffentlichen
Baumaßnahmen Berlins (Bodenausgleichsrichtlinien 1977) ............-- KR RETe 5 + la
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zur Zinsverbilligung von Personal-
krediten bei Mieterdarlehen (Zuschußrichtlinien für MD-Personalkredite) ‚...........
Richtlinien über die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden in
Berlin (Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien 1977 — ModInstRL 77 —), Zweiter Teil ....
Rundschreiben über anerkannte Verbände nach $ 29 Bundesnaturschutzgesetz ....
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D7. 02. 1978
Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
An die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
die Deutsche Bundespost — Landespostdirektion Berlin —
Richtlinien
über den Ausgleich des Bodenüberschusses
und des Bodenbedarfs bei öffentlichen Baumaßnahmen
Berlins (Bodenausgleichsrichtlinien 1977)
Vom 16. September 1977
BauWohn IV b B 22 — Fernruf:
Durchw.: 8 67 6632, Vermittl.: 8 67 — 1, intern: (95) 6632
Vordrucke werden von SenBauWohn — IVb B — auf
Anforderung zur Verfügung gestellt.
Bei wichtigen Änderungen (z. B. Zeiten, Mengen,
Bodenart) ist eine Berichtigung der ersten Meldung
erforderlich. Nach Auftragserteilung ist der Bodenleit-
stelle die ausführende Erdbaufirma, die zuständige
Bauleitung und bei Bodenbedarf die anfallenden Ko-
sten beim Kauf von Boden mitzuteilen.
Auf Grund der eingehenden Meldungen veranlaßt die
Bodenleitstelle den Bodenausgleich unter Berücksich-
tigung städtebaulicher, bauwirtschaftlicher und ver-
traglicher Erfordernisse.
Bei Beginn der Bodenabfuhr ist die Bodenleitstelle,
Tel.: 8 67 6632, innerbetrieblich (95) App.: 6632, fern-
mündlich zu verständigen.
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6.
Für Bauvorhaben, bei denen Bodenmengen von mehr
als 30 000 m*/Jahr benötigt werden oder anfallen, sind
die Bedarfs- oder Abgabemengen nach Monaten ge-
gliedert jeweils für ein Jahr anzugeben, damit die
Bauzeitpläne wegen des Bodenbedarfs und des Boden-
überschusses aufeinander abgestimmt werden können.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist die Boden-
leitstelle über den Stand des Bodenausgleichs zu unter-
richten.
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Diese Richtlinien gelten bei der Durchführung öffent-
licher Baumaßnahmen, bei denen Boden zu beschaffen
oder Überschuß boden abzufahren ist.
Diese Richtlinien gelten nicht bei der Beschaffung von
Boden für die Herstellung von Frostschutzschichten
und Vermörtelungen im Straßenbau. gemäß ZTVE
Stb 65 und TVV — 74.
Die Vorschriften zum Schutze des Mutterbodens sind
zu beachten.
Ill. Auswirkung auf die Verdingungsunterlagen und Trans-
portkosten
Die Verdingungsunterlagen sind so abzufassen, daß der
Bodenausgleich auf der Grundlage dieser Richtlinien
erfolgen kann. Bei der Bodenabfuhr nach Anweisung
der Bauleitung wird eine Aufgliederug in verschiedene
Transportentfernungen empfohlen. Eine Position für
die freie Verwendung von Bodenüberschuß durch die
ausführenden Unternehmen kann alternativ vorgesehen
werden. Die Anwendung dieser Position bedarf der
Zustimmung der Bodenleitstelle.
Die Bodenleitstelle entscheidet unter Beteiligung der
abgebenden Stelle über die Unterbringung von Boden
aushub, insbesondere über:
a) Wiederverwendung bei anderen Öffentlichen Bau-
maßnahmen,
b) Abdeckung von Deponien,
c) Verfüllung von Kiesgruben,;
d) Aufbereitung und Wiederverwendung,
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3.
IX. Meldungen von Überschußboden oder Bodenbedarf
Mengen ab 300 m? Bodenbedarf oder Bodenüberschuß
je Bauvorhaben sind nach Bodenklassen aufgegliedert
der. Bodenleitstelle-bei SenBauWohn —- IVb B 22 — so
früh wie möglich von der bauausführenden Dienststelle
zu melden. Meldungen von Mengen unter 300 m}3 Bo-
üdenbedarf. oder Bodenüberschuß werden empfohlen,
wenn besondere Umstände die Mitwirkung der Boden-
leitstelle wünschenswert erscheinen. lassen.
Für die Meldungen. ist ein Vordruck „SenBauWohn
IV b B Bodenüberschuß / Bodenbedarf“‘“ zu verwenden.