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Volume Nr. 8, 6. Juni 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Bett 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 8 
Berlin, den 6. Juni 1978 
78 
BERLIN 
Inhalt 
16. 09. 1977 
20. 03. 1978 
17. 05. 1978 
Richtlinien über den Ausgleich des Bodenüberschusses und des Bodenbedarfs bei öffentlichen 
Baumaßnahmen Berlins (Bodenausgleichsrichtlinien 1977) ............-- KR RETe 5 + la 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an junge Familien zur Zinsverbilligung von Personal- 
krediten bei Mieterdarlehen (Zuschußrichtlinien für MD-Personalkredite) ‚........... 
Richtlinien über die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden in 
Berlin (Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien 1977 — ModInstRL 77 —), Zweiter Teil .... 
Rundschreiben über anerkannte Verbände nach $ 29 Bundesnaturschutzgesetz .... 
151 
152 
153 
156 
D7. 02. 1978 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die Deutsche Bundespost — Landespostdirektion Berlin — 
Richtlinien 
über den Ausgleich des Bodenüberschusses 
und des Bodenbedarfs bei öffentlichen Baumaßnahmen 
Berlins (Bodenausgleichsrichtlinien 1977) 
Vom 16. September 1977 
BauWohn IV b B 22 — Fernruf: 
Durchw.: 8 67 6632, Vermittl.: 8 67 — 1, intern: (95) 6632 
Vordrucke werden von SenBauWohn — IVb B — auf 
Anforderung zur Verfügung gestellt. 
Bei wichtigen Änderungen (z. B. Zeiten, Mengen, 
Bodenart) ist eine Berichtigung der ersten Meldung 
erforderlich. Nach Auftragserteilung ist der Bodenleit- 
stelle die ausführende Erdbaufirma, die zuständige 
Bauleitung und bei Bodenbedarf die anfallenden Ko- 
sten beim Kauf von Boden mitzuteilen. 
Auf Grund der eingehenden Meldungen veranlaßt die 
Bodenleitstelle den Bodenausgleich unter Berücksich- 
tigung städtebaulicher, bauwirtschaftlicher und ver- 
traglicher Erfordernisse. 
Bei Beginn der Bodenabfuhr ist die Bodenleitstelle, 
Tel.: 8 67 6632, innerbetrieblich (95) App.: 6632, fern- 
mündlich zu verständigen. 
5 
6. 
Für Bauvorhaben, bei denen Bodenmengen von mehr 
als 30 000 m*/Jahr benötigt werden oder anfallen, sind 
die Bedarfs- oder Abgabemengen nach Monaten ge- 
gliedert jeweils für ein Jahr anzugeben, damit die 
Bauzeitpläne wegen des Bodenbedarfs und des Boden- 
überschusses aufeinander abgestimmt werden können. 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist die Boden- 
leitstelle über den Stand des Bodenausgleichs zu unter- 
richten. 
7 
Diese Richtlinien gelten bei der Durchführung öffent- 
licher Baumaßnahmen, bei denen Boden zu beschaffen 
oder Überschuß boden abzufahren ist. 
Diese Richtlinien gelten nicht bei der Beschaffung von 
Boden für die Herstellung von Frostschutzschichten 
und Vermörtelungen im Straßenbau. gemäß ZTVE 
Stb 65 und TVV — 74. 
Die Vorschriften zum Schutze des Mutterbodens sind 
zu beachten. 
Ill. Auswirkung auf die Verdingungsunterlagen und Trans- 
portkosten 
Die Verdingungsunterlagen sind so abzufassen, daß der 
Bodenausgleich auf der Grundlage dieser Richtlinien 
erfolgen kann. Bei der Bodenabfuhr nach Anweisung 
der Bauleitung wird eine Aufgliederug in verschiedene 
Transportentfernungen empfohlen. Eine Position für 
die freie Verwendung von Bodenüberschuß durch die 
ausführenden Unternehmen kann alternativ vorgesehen 
werden. Die Anwendung dieser Position bedarf der 
Zustimmung der Bodenleitstelle. 
Die Bodenleitstelle entscheidet unter Beteiligung der 
abgebenden Stelle über die Unterbringung von Boden 
aushub, insbesondere über: 
a) Wiederverwendung bei anderen Öffentlichen Bau- 
maßnahmen, 
b) Abdeckung von Deponien, 
c) Verfüllung von Kiesgruben,; 
d) Aufbereitung und Wiederverwendung, 
2 
3. 
IX. Meldungen von Überschußboden oder Bodenbedarf 
Mengen ab 300 m? Bodenbedarf oder Bodenüberschuß 
je Bauvorhaben sind nach Bodenklassen aufgegliedert 
der. Bodenleitstelle-bei SenBauWohn —- IVb B 22 — so 
früh wie möglich von der bauausführenden Dienststelle 
zu melden. Meldungen von Mengen unter 300 m}3 Bo- 
üdenbedarf. oder Bodenüberschuß werden empfohlen, 
wenn besondere Umstände die Mitwirkung der Boden- 
leitstelle wünschenswert erscheinen. lassen. 
Für die Meldungen. ist ein Vordruck „SenBauWohn 
IV b B Bodenüberschuß / Bodenbedarf“‘“ zu verwenden.
	        
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