Path:
Volume Nr. 7, 22. Mai 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

104 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.7 22. Mai 1978 
Seite 6 DIN 4102 Teil 1 
Bei Proben mit schaumschichtbildenden Feuerschutzmit- 
teln, bzw. schaumschichtbildenden Feuerschutzschichten 
für Holz und Holzwerkstoffe bleiben Veränderungen. des 
Feuerschutzmittels durch Verkohlen unberücksichtigt. Zur 
Feststellung der Restlänge des geschützten Baustoffes 
werden die Schutzschichten entfernt (z. B. durch Abkrat- 
zen, Abwaschen). 
6.1.3 Prüfbericht 
Anmerkung: Prüfberichte, die zur Beantragung eines Prüf- 
zeichens dienen, erhalten die Überschrift: „Prüfbericht zur 
Beantragung eines Prüfzeichens“. 
Im Prüfbericht ist anzugeben: 
a) Beschreibung des Baustoffes nach Art (z. B. wesent- 
liche Bestandteile), Aussehen und Aufbau, Maße, Roh- 
dichte bzw. Flächengewicht, Vermerk über amtliche 
Oder nichtamtliche Probenahme, 
bei Feuerschutzmitteln Art, Zusammensetzung und 
Aussehen des aufgetragenen Schutzmittels, 
ferner — festgestellt nach Vorbehandlung nach Ab- 
schnitt 6.1.2.2. — 
bei Feuerschutzmitteln für Holz und Holzwerkstoffe 
u.a. plattenförmige Baustoffe: 
Naßaufnahme in g/m? 
Trockenaufnahme in g/m? 
bei Feuerschutzmitteln für Textilien: 
Trockenaufnahme in g/kg nicht ausgerüsteten Ge- 
webes 
c) Herstellung und Einbau der Proben, Versuchsdurch- 
führung, Anzahl der Versuche, 
d) Restlänge jeder Probe und Mittelwert der Restlänge 
jedes Probekörpers in cm, 
zeitlicher Verlauf der Rauchgastemperatur für jeden 
Probekörper (Mittelwert der 5 Meßstellen), Maximum 
der mittleren Rauchgastemperatur und Zeit des Auf- 
tretens für jeden Probekörper, 
größte Flammenhöhe (auf 10cm gerundet) für jeden 
Probekörper, Zeit ihres Auftretens, Dauer und Be- 
schreibung etwaigen Nachbrennens und Nachglim- 
mens, 
besondere Beobachtungen, wie Zeit und Dauer einer 
Entflammung, Art der Flammenausbreitung (gegebe- 
nenfalls Entflammung der Probenrückseite), Aussehen 
der Proben nach dem Brandversuch, Verfärbungen auf 
der Probenrückseite; 
außerdem bei Feuerschutzmitteln für Holz und Holz- 
werkstoffe: Ausblühungen, Haftfestigkeit und Wisch- 
festigkeit, Korrosionswirkung auf Stahl im Gebrauchs- 
zustand, Gewichtsverlust in %, bezogen auf das Ge- 
wicht der Proben unmittelbar vor der Brandprüfung 
und 2 Minuten nach Beendigung der Beflammung bzw. 
Ende etwaigen Nachbrennens oder Nachglimmens, 
Beobachtungen über brennendes Abtropfen oder Ab- 
fallen von brennenden Probeteilen ®) einschließlich der 
Dauer des Weiterbrennens auf dem Siebboden, 
ij) Beobachtungen über die Rauchentwicklung. 
6.2 Baustoffe Klasse B2 
6.2.1 ‚Begriff und Anforderungen 
Baustoffe: erfüllen die Voraussetzungen für die Einreihung 
in die Klasse B 2, wenn sie die Prüfung nach Abschnitt 6.2.2 
bestehen. 
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei keiner von 
5 Proben entweder 
a) bei Kantenbeflammung nach Abschnitt 6.2.4.2 der an 
der Unterkante nicht geschützten Proben die Flammen- 
spitze die Meßmarke vor Ende der 20. Sekunde erreicht 
oder 
b) bei Kantenbeflammung nach Abschnitt 6.2.4.2 der wie 
im Praxisfall geschützten Proben die Flammenspitze 
die Meßmarke vor Ende der 20. Sekunde und zusätz- 
lich bei Flächenbeflammung nach Abschnitt 6.2.4.3 die 
Flammenspitze die Meßmarke vor Ende der 20. Sekunde 
erreicht. 
Textile‘ Fußbodenbeläge können auch in die Baustoff- 
klasse B2 eingereiht werden, wenn sie mindestens die 
Anforderungen der Brennklasse T-b nach DIN 66081 er- 
füllen. 
6.2.2 Proben und Vorbehandlung 
6.2.2.1 Anzahl und Maße der Proben 
Aus dem zu prüfenden Baustoff werden 5 Proben für jede 
Versuchsreihe mit folgenden Flächenmaßen hergestelit: 
für Kantenbeflammung: 90mm X 190mm 
(Breite X Länge), 
für Flächenbeflammung: 90mm X 230mm 
(Breite X Länge). 
Die Dicke der Proben richtet sich nach der Anwendung 
Wird ein Baustoff in verschiedenen Dicken angewendet, 
so ist sein Brandverhalten in Abhängigkeit von der Material- 
dicke zu ermitteln. 
6.2.2.2 Vorbehandlung der Proben 
Die Proben werden vor der Prüfung mindestens 14 Tage 
im Normalklima DIN 50014 — 23/50-2 gelagert. 
Bei den Proben für Kantenbeflammung wird in 150 mm, bei 
den Proben für Flächenbeflammung in 40 und 190 mm 
Abstand von der Unterkante der Proben eine Meßmarke 
(siehe Bild 8) in voller Probenbreite angebracht. 
6.2.3 Prüfeinrichtung 
Es sind erforderlich: 
a) Brennkasten nach DIN 50 050, der zugfrei aufgestellt ist, 
b) Brenner nach DIN 50051 betrieben mit Propan nach 
DIN 51622 und Vorrichtungen, die es gestatten, die 
Flammenhöhe bei vertikaler Stellung der Düse einzu- 
stellen und den Brenner in horizontaler Richtung zu ver- 
schieben (siehe Bild 7), 
zweiteiliger Rahmen mit Meßmarken zum Einspannen 
der Probe (mit Feder- oder Schraubenklemmen) und 
einer Vorrichtung zum senkrechten Aufhängen des Rah- 
mens mit der Probe (siehe Bild 8). 
6.2.4 Versuchsdurchführung 
6.2.4.1 Im Prüfraum soll eine Raumtemperatur von = 20°C 
herrschen. 
Die Probe wird in den Rahmen nach Abschnitt 6.2.3c) 
eingespannt. Der Rahmen wird senkrecht im Brennkasten 
aufgehängt. 
Am Brenner nach Abschnitt 6.2.3 b) wird in vertikaler Stel- 
lung der Düse eine Flamme von 20 mm Länge eingestellt, 
dann der Brenner um 45° geneigt (siehe Bild 7) und der 
Brennkasten geschlossen. 
6.2.4.2 Bei der Kantenbeflammung (siehe Bild 9) wird der 
Brenner so weit in Richtung der Probe geschoben, daß bei 
Proben bis 3 mm Dicke die Flamme die Probe in der Mitte, 
bezogen auf Breite und Dicke der unteren Kante, trifft. Bei 
Proben mit einer Dicke über 3mm wird der Brenner so weit 
vorgeschoben, daß die Flamme die untere Fläche der Probe 
etwa 1,5mm von der dem Brenner zugewandten Kante ent- 
fernt in der Mitte trifft. Der Abstand der Stabilisatorvorder- 
kante des Brenners bis zum Auftreffpunkt der Flamme 
beträgt 16 mm gemessen in der Verlängerung der Düsen- 
achse. SC 
5) Zur Beurteilung des brennenden Abtropfens oder des 
Abfallens brennender Probenteile sind die Prüfgrund- 
sätze für prüfzeichenpflichtige schwerentflammbare 
(Klasse B 1) Baustoffe zugrunde zu legen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.