Anlage 6
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
Prüfungsausschuß
für den gehobenen
Fachricht un ee
beim Senator für Bau und Wohnungswesen
DE
.... technischen Verwaltungsdienst
Prüfungszeugnis
Der/Die
(Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Zuname)
-(Dienstetelle)”
hat den Vorbereitungsdienst für den gehobenen au
u... technischen Verwaltungsdienst in der
Fachrichtung erh rer EEE er eheiekhe
nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bau-, vermessungs- und gartenbautechnischen
Verwaltungsdienst erfolgreich abgeleistet —
ist in die Laufbahn des gehobenen bau-, vermessungs- und gartenbautechnischen Verwaltungsdienstes in der
Fachrichtung ........
nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bau-, vermessungs- und gartenbautechnischen
Verwaltungsdienst erfolgreich eingeführt worden —
und hat die Prüfung
am
bestanden.
Er/Sie hat hierdurch die Befähigung für diese Laufbahn erworben.
Prüfungsstichtag ist der ....
Berlin, den .....
Der Prüfungsausschuß
(Landessiegel)
8 (Vorsitzer. Amtsbezeichnung)
(Ständiger Beisitzer, Amtsbezeichnung). 1830
(Beisitzer, Amtsbezeichnung)
(Beisitzer, Amtsbezeichnun?”
‚(Ständiger. Beisitzer, Amtsbezeichnung)
(Beisitzer, Amtsbezeichnung) 0
(Beisitzer, Amtsbezeichnung)
Bedeutung der Urteile:
sehr gut (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
gut (2) ; = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;
befriedigend (3) = eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht.