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Volume Nr. 1, 27. Januar 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
„Vom Tage der Abnahme ab haben Sie der von Ihnen 
übernommenen Verpflichtung entsprechend, für die 
Einfriedigung und die sonst erforderliche Sicherung 
des Grundstücks zu sorgen.‘ 
7 — (Zu 8 8) 
Die zuständige Dienststelle der Abteilung Bauwesen des 
Bezirksamtes hat den Beginn und die Beendigung der 
öffentlichen Abräumung dem Bau- und Wohnungsauf- 
sichtsamt mit Vordrucken nach den Mustern der Anlagen 
8 und 9 anzuzeigen. Ein Wechsel der ausführenden Firma 
ist dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ebenfalls mitzu- 
teilen; bei Auftragsentziehung wegen unzureichender Sach- 
kunde oder Unzuverlässigkeit sind außerdem die festge- 
stellten Tatsachen anzugeben. 
18 — (Zu 88 10 bis 13) 
Die von den Bezirksämtern angelegten Grundstücksakten 
über bisher durchgeführte Abräumungen) und Gefahren- 
beseitigungen können innerhalb der 30jährigen Verjäh- 
rungsfrist für Beweiszwecke rechtserheblich sein. Diese 
Akten sind grundsätzlich 30 Jahre aufzubewahren, bevor 
sie vernichtet werden ($ 81 GGO 1I). 
Sofern sich aus der Durchführung der 88 10 bis 13 noch 
Fragen ergeben, sind diese mit mir — IV b B — zu klären. 
19 — Schlußvorschriften 
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. Oktober 1976 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 30. Sep- 
tember 1986 außer Kraft. Sie treten an die Stelle der Aus- 
führungsvorschriften zum Enttrümmerungsgesetz vom 
5. Juli 1971 (ABl. S. 1077 — DBl. VI/1971 Nr. 27), geändert 
durch Verwaltungsvorschriften vom 27. September 1971 
(ABl. S. 1261 — DBl. VI/1971 Nr. 36). 
Ristock 
Anlage 1 
An das 
Pa 
a 
Bezirksamt ..................... 
wu... VON Berlin 
Antrag 
auf öffentliche Abräumung eines Trümmergrundstücks 
nach 88 6 bis 9 des Enttrümmerungsgesetzes vom 25. November 1954 (GVBl. S. 654), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. März 1970 (GVBl. S. 474) 
Als Eigentümer/Bevollmächtigter des Eigentümers”) au 
(Name und Anschrift) 
des im Verwaltungsbezirk ........................ kamen Straße/Platz NT. ............. gelegenen Trümmergrundstücks 
Grundbuch VOR verkehr BAD wre DIA meer. DERNTTagEe ich die öffentliche 
Abräumung dieses Grundstücks. 
Ich erkläre mich bereit, mein Verfügungsrecht über die auf dem Grundstück befindlichen Trümmer auf Berlin zu über- 
tragen und auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Materialwert der zum Abbruch vorgesehenen Trümmer, Bauwerke 
und Bauwerksteile zu verzichten. 
Das Ausmaß der erforderlichen Abbruch- und Abräumungsarbeiten bitte ich, mit mir/mit dem von mir Beauftragten") 
CN Un ANSEhEE 
vor Beginn an Ort und Stelle in einer Niederschrift festzulegen. 
Ich beabsichtige, auf dem Grundstück folgende Baumaßnahmen durchzuführen: 
Sa 
Mir ist. bekannt, daß ein Rechtsanspruch auf Durchführung der beantragten öffentlichen Abräumung oder auf Kosten- 
erstattung privat durchgeführter Abbruch- und Abräumungsarbeiten nicht besteht. 
Mir ist ferner bekannt, daß — falls meinem Antrag stattgegeben wird — 
a) bis zum Beginn der Abbruch- und Abräumungsarbeiten durch die vom Bezirksamt beauftragte Firma der Eigen- 
tümer in zivil- oder ordnungsrechtlicher Hinsicht für das abzuräumende Grundstück voll verantwortlich ist; 
b) die Beseitigung bauwerksfremder Gegenstände sowie das Stillegen, Trennen oder Verlegen von Ver- und Entsor- 
gungseinrichtungen vor Beginn der Abräumung von mir auf eigene Kosten zu veranlassen ist. 
Jen 
— (Anschrifd) 
(Unterschrift) 
ES TA 
*) Nichtzutreffendes bitte streichen. 
Anmerkung: Wird der Antrag von einem Erbbauberechtigten ($ 4 Abs. 2 des Enttrümmerungsgesetzes) gestellt, so ist der Vordruck 
entsprechend zu ändern.
	        
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