Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
„Vom Tage der Abnahme ab haben Sie der von Ihnen
übernommenen Verpflichtung entsprechend, für die
Einfriedigung und die sonst erforderliche Sicherung
des Grundstücks zu sorgen.‘
7 — (Zu 8 8)
Die zuständige Dienststelle der Abteilung Bauwesen des
Bezirksamtes hat den Beginn und die Beendigung der
öffentlichen Abräumung dem Bau- und Wohnungsauf-
sichtsamt mit Vordrucken nach den Mustern der Anlagen
8 und 9 anzuzeigen. Ein Wechsel der ausführenden Firma
ist dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ebenfalls mitzu-
teilen; bei Auftragsentziehung wegen unzureichender Sach-
kunde oder Unzuverlässigkeit sind außerdem die festge-
stellten Tatsachen anzugeben.
18 — (Zu 88 10 bis 13)
Die von den Bezirksämtern angelegten Grundstücksakten
über bisher durchgeführte Abräumungen) und Gefahren-
beseitigungen können innerhalb der 30jährigen Verjäh-
rungsfrist für Beweiszwecke rechtserheblich sein. Diese
Akten sind grundsätzlich 30 Jahre aufzubewahren, bevor
sie vernichtet werden ($ 81 GGO 1I).
Sofern sich aus der Durchführung der 88 10 bis 13 noch
Fragen ergeben, sind diese mit mir — IV b B — zu klären.
19 — Schlußvorschriften
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom
1. Oktober 1976 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 30. Sep-
tember 1986 außer Kraft. Sie treten an die Stelle der Aus-
führungsvorschriften zum Enttrümmerungsgesetz vom
5. Juli 1971 (ABl. S. 1077 — DBl. VI/1971 Nr. 27), geändert
durch Verwaltungsvorschriften vom 27. September 1971
(ABl. S. 1261 — DBl. VI/1971 Nr. 36).
Ristock
Anlage 1
An das
Pa
a
Bezirksamt .....................
wu... VON Berlin
Antrag
auf öffentliche Abräumung eines Trümmergrundstücks
nach 88 6 bis 9 des Enttrümmerungsgesetzes vom 25. November 1954 (GVBl. S. 654),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. März 1970 (GVBl. S. 474)
Als Eigentümer/Bevollmächtigter des Eigentümers”) au
(Name und Anschrift)
des im Verwaltungsbezirk ........................ kamen Straße/Platz NT. ............. gelegenen Trümmergrundstücks
Grundbuch VOR verkehr BAD wre DIA meer. DERNTTagEe ich die öffentliche
Abräumung dieses Grundstücks.
Ich erkläre mich bereit, mein Verfügungsrecht über die auf dem Grundstück befindlichen Trümmer auf Berlin zu über-
tragen und auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Materialwert der zum Abbruch vorgesehenen Trümmer, Bauwerke
und Bauwerksteile zu verzichten.
Das Ausmaß der erforderlichen Abbruch- und Abräumungsarbeiten bitte ich, mit mir/mit dem von mir Beauftragten")
CN Un ANSEhEE
vor Beginn an Ort und Stelle in einer Niederschrift festzulegen.
Ich beabsichtige, auf dem Grundstück folgende Baumaßnahmen durchzuführen:
Sa
Mir ist. bekannt, daß ein Rechtsanspruch auf Durchführung der beantragten öffentlichen Abräumung oder auf Kosten-
erstattung privat durchgeführter Abbruch- und Abräumungsarbeiten nicht besteht.
Mir ist ferner bekannt, daß — falls meinem Antrag stattgegeben wird —
a) bis zum Beginn der Abbruch- und Abräumungsarbeiten durch die vom Bezirksamt beauftragte Firma der Eigen-
tümer in zivil- oder ordnungsrechtlicher Hinsicht für das abzuräumende Grundstück voll verantwortlich ist;
b) die Beseitigung bauwerksfremder Gegenstände sowie das Stillegen, Trennen oder Verlegen von Ver- und Entsor-
gungseinrichtungen vor Beginn der Abräumung von mir auf eigene Kosten zu veranlassen ist.
Jen
— (Anschrifd)
(Unterschrift)
ES TA
*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Anmerkung: Wird der Antrag von einem Erbbauberechtigten ($ 4 Abs. 2 des Enttrümmerungsgesetzes) gestellt, so ist der Vordruck
entsprechend zu ändern.