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Volume Nr. 2, 17. Februar 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

15 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
Die Senatoren 
für Bau- und Wohnungswesen 
und für Finanzen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
ABI S. 91 
SA 
EN 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an‘ die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Ausführungsvorschriften über die Einführung 
technischer Baubestimmungen 
— Schornsteine aus Stahlbetonfertigteilen — 
Vom 23. Dezember 1976 | 
BauWohn Ia C 3 
Fernruf: 87 05 91 (intern: 95) App. 4991 
Auf Grund $ 3 Abs. 3, $ 30 Abs. 2 Satz 2 und 8 109 der 
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
Gemeinsames Rundschreiben 
über die Einführung des Ergänzungsbandes 1976 
zur Ausgabe 1973 
der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) 
Vom 30.Dezember 1976 
BauWohn Z D 
Fernruf: 87 05 91 (intern: 95) App. 4719 
Fin II D 
Fernruf: 24 01 11 (intern: 982) App. 314 
Zum Teil C der Verdingungsordnung für Bauleistungen 
(VOB) — Ausgabe 1973 — ist im November 1976 vom Deut- 
5Schen Verdingungsausschuß für Bauleistungen ein Ergän- 
zungsband 1976 herausgegeben worden. Er enthält neue, 
überarbeitete und in Einzelpunkten geänderte Allgemeine 
Technische Vorschriften (ATV). 
Dieser Ergänzungsband 1976 wird für die Baudienststellen 
Berlins mit Wirkung vom 1. Januar 1977 eingeführt. 
Um Mißverständnisse bei neu abzuschließenden Bauver- 
trägen zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 
30. Juni 1977 auf dem Vordruck „Angebot‘“ [Anlage zum 
Rundschreiben über die Neufassung der einheitlichen Ver- 
dingungsunterlagen Berlins für die Vergabe von Baulei- 
stungen vom 15. Juli 1974 (DBl. VI/1974 Nr. 55)] bei der 
Aufzählung der Verdingungsunterlagen, die bei Auftrags- 
erteilung Vertragsbestandteil werden, in der Zeile e anzu- 
fügen: 
„in der Fassung des Ergänzungsbandes 1976,“. 
In Vertretung 
Heubaum Ristock 
Die Ergänzenden Bestimmungen — Fassung Juli 1976 — 
zu DIN 1056 Teil 1 (Frei stehende Schornsteine in 
Massivbauart — Ausgabe August 1969 —) für Schorn- 
steine aus Stahlbetonfertigteilen werden als technische 
Baubestimmung eingeführt. 
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1056 Teil 1 
[eingeführt durch Ausführungsvorschriften über die 
Einführung technischer Baubestimmungen — Frei ste- 
hende Schornsteine in Massivbauart — vom 8. Novem- 
ber 1972 (ABl. S. 1691 — DBl. VI/1972 Nr. 71)] auf 
Massivschornsteine aus Stahlbeton sind die Ergänzen- 
den Bestimmungen — Fassung Juli 1976 — zu DIN 1056 
Teil 1 zu beachten. 
Nach $ 1 Nr. 2 der Verordnung über die Überwachung 
von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten und Einrichtun- 
gen (Überwachungsverordnung —- ÜVO) vom 9. Januar 
1976 (GVBl. S. 197) dürfen Stahlbetonfertigteile für 
Schornsteine nur verwendet werden, wenn: sie aus 
Werken stammen, die einer Überwachung, bestehend 
aus Eigen- und Fremdüberwachung, unterliegen. Die 
Fremdüberwachung ist durch eine anerkannte Über- 
wachungsgemeinschaft oder durch eine hierfür an- 
erkannte Prüfstelle durchzuführen. Ein Verzeichnis 
dieser Stellen ist in den Mitteilungen des Instituts für 
Bautechnik, Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin, abge- 
druckt. Überwachungsverträge bedürfen der Zustim- 
mung durch das Institut für Bautechnik. 
Die Ergänzenden Bestimmungen — Fassung Juli 1976 — 
zu DIN 1056 Teil 1 können beim Beuth Verlag GmbH, 
Burggrafenstraße 4-7, 1000 Berlin 30, bezogen werden. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar 
1977 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1981 außer Kraft. 
Ristock 
L. 
Druckfehlerberichtigung 
Betr.: DBl. VI/1976 Nr. 47 
In Nummer 2 muß die dritte Zeile richtig lauten: 
„rungen nach Nummern 4 bis 9 dieser Ausführungsvor-‘“ 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461/4059 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, Württembergische Str. 6-10, 1000 Berlin 31, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 - 
Druck; Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.
	        
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