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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
Der Senator
für Bau- und Wohnungswesen
Die Senatoren
für Bau- und Wohnungswesen
und für Finanzen
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
ABI S. 91
SA
EN
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an‘ die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Ausführungsvorschriften über die Einführung
technischer Baubestimmungen
— Schornsteine aus Stahlbetonfertigteilen —
Vom 23. Dezember 1976 |
BauWohn Ia C 3
Fernruf: 87 05 91 (intern: 95) App. 4991
Auf Grund $ 3 Abs. 3, $ 30 Abs. 2 Satz 2 und 8 109 der
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt:
Gemeinsames Rundschreiben
über die Einführung des Ergänzungsbandes 1976
zur Ausgabe 1973
der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vom 30.Dezember 1976
BauWohn Z D
Fernruf: 87 05 91 (intern: 95) App. 4719
Fin II D
Fernruf: 24 01 11 (intern: 982) App. 314
Zum Teil C der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB) — Ausgabe 1973 — ist im November 1976 vom Deut-
5Schen Verdingungsausschuß für Bauleistungen ein Ergän-
zungsband 1976 herausgegeben worden. Er enthält neue,
überarbeitete und in Einzelpunkten geänderte Allgemeine
Technische Vorschriften (ATV).
Dieser Ergänzungsband 1976 wird für die Baudienststellen
Berlins mit Wirkung vom 1. Januar 1977 eingeführt.
Um Mißverständnisse bei neu abzuschließenden Bauver-
trägen zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum
30. Juni 1977 auf dem Vordruck „Angebot‘“ [Anlage zum
Rundschreiben über die Neufassung der einheitlichen Ver-
dingungsunterlagen Berlins für die Vergabe von Baulei-
stungen vom 15. Juli 1974 (DBl. VI/1974 Nr. 55)] bei der
Aufzählung der Verdingungsunterlagen, die bei Auftrags-
erteilung Vertragsbestandteil werden, in der Zeile e anzu-
fügen:
„in der Fassung des Ergänzungsbandes 1976,“.
In Vertretung
Heubaum Ristock
Die Ergänzenden Bestimmungen — Fassung Juli 1976 —
zu DIN 1056 Teil 1 (Frei stehende Schornsteine in
Massivbauart — Ausgabe August 1969 —) für Schorn-
steine aus Stahlbetonfertigteilen werden als technische
Baubestimmung eingeführt.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1056 Teil 1
[eingeführt durch Ausführungsvorschriften über die
Einführung technischer Baubestimmungen — Frei ste-
hende Schornsteine in Massivbauart — vom 8. Novem-
ber 1972 (ABl. S. 1691 — DBl. VI/1972 Nr. 71)] auf
Massivschornsteine aus Stahlbeton sind die Ergänzen-
den Bestimmungen — Fassung Juli 1976 — zu DIN 1056
Teil 1 zu beachten.
Nach $ 1 Nr. 2 der Verordnung über die Überwachung
von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten und Einrichtun-
gen (Überwachungsverordnung —- ÜVO) vom 9. Januar
1976 (GVBl. S. 197) dürfen Stahlbetonfertigteile für
Schornsteine nur verwendet werden, wenn: sie aus
Werken stammen, die einer Überwachung, bestehend
aus Eigen- und Fremdüberwachung, unterliegen. Die
Fremdüberwachung ist durch eine anerkannte Über-
wachungsgemeinschaft oder durch eine hierfür an-
erkannte Prüfstelle durchzuführen. Ein Verzeichnis
dieser Stellen ist in den Mitteilungen des Instituts für
Bautechnik, Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin, abge-
druckt. Überwachungsverträge bedürfen der Zustim-
mung durch das Institut für Bautechnik.
Die Ergänzenden Bestimmungen — Fassung Juli 1976 —
zu DIN 1056 Teil 1 können beim Beuth Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 4-7, 1000 Berlin 30, bezogen werden.
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar
1977 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
1981 außer Kraft.
Ristock
L.
Druckfehlerberichtigung
Betr.: DBl. VI/1976 Nr. 47
In Nummer 2 muß die dritte Zeile richtig lauten:
„rungen nach Nummern 4 bis 9 dieser Ausführungsvor-‘“
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461/4059 -
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, Württembergische Str. 6-10, 1000 Berlin 31, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 -
Druck; Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.