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Volume 10. September 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
Nr. 31 
°) Für Kellerräume, deren Fußböden um mehr als 
einen Meter unter Terrainhöhe liegen, wird ein wei- 
:;erer Nachlaß von 10 v.H. der nach Buchstaben b 
armäßigten Pauschsätze (ohne Heizungskosten) ge- 
währt. 
Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie bei 
der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen 
ein Mitbestimmungsrecht hat. 
vi 
Für die Festsetzung der Vergütungen wird das folgende 
Muster vorgeschlagen: 
(Behörde) 
Mit Empfangsbekenntnis 
a) 
Als Grundausstattung für ein möbliertes Zimmer 
zilt in der Regel: Kleiderschrank, Tisch, zwei leichte 
Sessel oder Stühle, Bett oder Liege, Nachttisch, 
Lampe, Gardinen. 
Als „neuzeitlich und besser‘ ist eine moderne Möblie- 
rung mit Schlafcouch, Kombischrank oder zweitem 
Schrank, Schreibtisch mit Schreibtischstuhl sowie 
Steh- oder Schreibtischlampe anzusehen. 
J) 
An 
Betr.: Vergütung für Ihr Diensteinzelzimmer 
a 
a) 
Zu den elektrischen Geräten zählen alle Geräte, die 
üblicherweise in einem Haushalt vorhanden sein 
können. Dabei ist gegen die Benutzung von elek- 
irischen Kochapparaten zu Wärm- oder geringfügi- 
zen Kochzwecken ohne besondere Berechnung nichts 
2inzuwenden. Für Einzelzimmerinhaber, die nicht in 
Anstaltskost sind und sich ihre vollen Mahlzeiten 
auf elektrischen Kochgeräten herstellen, wird der 
Zuschlag nach Nummer 1 Buchst. a festgesetzt, 
wenn nicht der Stromverbrauch durch besondere 
Zähler festgestellt werden kann. 
In den Einzelzimmern befinden sich regelmäßig von 
jer Verwaltung angebrachte Beleuchtungen. Wenn 
Einzelzimmerinhaber sich eigene Beleuchtungskörper 
oder elektrische Geräte beschaffen und benutzen 
wollen, mit denen ein erheblich größerer Stromver- 
brauch verbunden ist, bedarf es aus Brand- und 
Sicherheitsgründen der vorherigen Genehmigung der 
Verwaltung, die beurteilen muß, ob die vorhandenen 
Leitungen den Anschluß solcher Stromverbraucher 
zulassen. 
Die Veränderung oder Erweiterung vorhandener 
elektrischer Anschlüsse darf, wenn sie ein Zimmer- 
inhaber beantragt, nur auf seine Kosten durch die 
Verwaltung ausgeführt werden. Etwaige Einbauten 
gehen ohne Entschädigung in das Eigentum des 
Landes Berlin über. 
Für Einzelzimmerinhaber, die nicht in Anstaltskost 
sind und sich ihre vollen Mahlzeiten auf Gas zube- 
reiten, wird der in Nummer 1 Buchst. a vorgesehene 
Zuschlag festgesetzt. 
Bewohnt ein Verwaltungsangehöriger zwei Räume 
(Wohn- und Schlafzimmer), so wird für jeden der 
beiden Räume die Vergütung für einfach möblierte 
Zimmer angesetzt. 
Bei Zimmern, die mit zwei oder mehr Personen be- 
legt sind, wird der für einfach möblierte Zimmer bis 
zu 15m? Grundfläche festgesetzte Pauschsatz zu- 
grunde gelegt. Das gleiche gilt für die Heizungs- 
kosten (Nummer 1 Buchst. b). 
Für die Mehrbelegung werden von dem Pauschbetrage 
und den Heizungskosten abgezogen: 
a) Für ein mit zwei Personen belegtes Zimmer für 
jede Person 30%, 
b) für ein mit drei Personen belegtes Zimmer für jede 
Person 35%, 
für ein mit mehr als drei Personen belegtes Zimmer 
für jede Person 50%. 
Diese Abzüge sind auch von den nach Nummer 2 Buch- 
staben b und c ermäßigten Sätzen vorzunehmen. 
Müssen die für die Unterbringung mehrerer Bediensteter 
bestimmten, in ihrer Einrichtung vorläufig unveränder- 
ten Zimmer vorübergehend von weniger als den plan- 
mäßig für den einzelnen Raum vorgesehenen Personen 
bewohnt werden, so sind die Ermäßigungen für diese 
Zeit, längstens aber für die Dauer von drei Monaten, 
unverändert zu gewähren. 
Auf 8 86 Abs. 1 Nr. 5 PersVG wird hingewiesen, wonach 
der Personalrat bei Zuweisung und Kündigung von 
Auf Grund der vom Senator für Bau- und Wohnungs- 
wesen ermittelten Vergütungssätze für Diensteinzel- 
zimmer (DBl. 1/1976 Nr. 40, VI/1976 Nr. 31) wird 
die Vergütung für das von Ihnen bewohnte Diensteinzel- 
zimmer mit Wirkung vom 1. ............ 19... auf 
Ferserieseaetefren IM Monatlich 
festgesetzt. 
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Vergütungssatz 
für ein Zimmer von m? Grundfläche: 
Zuschlag 
DM * 
Zimmer in Neubauten — bezugsfertig 
ab: 1. Januar 1950 rer u 18,— 
Bessere oder neuzeitliche Möblierung‘ 8,— 
Entnahme von Warmwasser ....... 5,— 
Zusätzlicher Stromverbrauch für 
Kochzwecke, wenn regelmäßig täg- 
lich mindestens eine Hauptmahlzeit 
bereitet wird .- 
Gasverbrauch für Kochzwecke, wenn 
regelmäßig täglich mindestens eine 
Hauptmahlzeit bereitet wird ....... 
Abschlag 
DM 
Keine landeseigenen Möbel ......... 8,— 
Keine landeseigene Wäsche ........ 3,50 
Keine Reinigung der Bettwäsche und 
Handtücher rer el an ar OÖ 
Keine Säuberung des Zimmers 
bis 15 m? Grundfläche ............. 19,— 
mehr als 15 m? Grundfläche ........ 26,— 
Kosten für Sammelheizung: 
[Für Beamte Rechtsmittelbelehrung nach Nummer 6 
der Ausführungsvorschriften zu $ 14 Abs.3 Satz 3 des 
Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung 
(Verwaltungsverfahrensgesetz — VwVerfG) vom 2. Ok- 
tober 1958 (GVBl. S. 951); Erteilung von-Rechtsmittel- 
belehrungen vom 13. November 1975 (DBl. 1/1975 
Nr. 63), für Angestellte und Lohnempfänger ohne 
Rechtsmittelbelehrung]. 
R 
Die vorstehenden Vergütungssätze für Diensteinzelzim- 
mer gelten ab 1. Oktober 1976. 
Ristock
	        
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