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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
Nr. 31
°) Für Kellerräume, deren Fußböden um mehr als
einen Meter unter Terrainhöhe liegen, wird ein wei-
:;erer Nachlaß von 10 v.H. der nach Buchstaben b
armäßigten Pauschsätze (ohne Heizungskosten) ge-
währt.
Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie bei
der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen
ein Mitbestimmungsrecht hat.
vi
Für die Festsetzung der Vergütungen wird das folgende
Muster vorgeschlagen:
(Behörde)
Mit Empfangsbekenntnis
a)
Als Grundausstattung für ein möbliertes Zimmer
zilt in der Regel: Kleiderschrank, Tisch, zwei leichte
Sessel oder Stühle, Bett oder Liege, Nachttisch,
Lampe, Gardinen.
Als „neuzeitlich und besser‘ ist eine moderne Möblie-
rung mit Schlafcouch, Kombischrank oder zweitem
Schrank, Schreibtisch mit Schreibtischstuhl sowie
Steh- oder Schreibtischlampe anzusehen.
J)
An
Betr.: Vergütung für Ihr Diensteinzelzimmer
a
a)
Zu den elektrischen Geräten zählen alle Geräte, die
üblicherweise in einem Haushalt vorhanden sein
können. Dabei ist gegen die Benutzung von elek-
irischen Kochapparaten zu Wärm- oder geringfügi-
zen Kochzwecken ohne besondere Berechnung nichts
2inzuwenden. Für Einzelzimmerinhaber, die nicht in
Anstaltskost sind und sich ihre vollen Mahlzeiten
auf elektrischen Kochgeräten herstellen, wird der
Zuschlag nach Nummer 1 Buchst. a festgesetzt,
wenn nicht der Stromverbrauch durch besondere
Zähler festgestellt werden kann.
In den Einzelzimmern befinden sich regelmäßig von
jer Verwaltung angebrachte Beleuchtungen. Wenn
Einzelzimmerinhaber sich eigene Beleuchtungskörper
oder elektrische Geräte beschaffen und benutzen
wollen, mit denen ein erheblich größerer Stromver-
brauch verbunden ist, bedarf es aus Brand- und
Sicherheitsgründen der vorherigen Genehmigung der
Verwaltung, die beurteilen muß, ob die vorhandenen
Leitungen den Anschluß solcher Stromverbraucher
zulassen.
Die Veränderung oder Erweiterung vorhandener
elektrischer Anschlüsse darf, wenn sie ein Zimmer-
inhaber beantragt, nur auf seine Kosten durch die
Verwaltung ausgeführt werden. Etwaige Einbauten
gehen ohne Entschädigung in das Eigentum des
Landes Berlin über.
Für Einzelzimmerinhaber, die nicht in Anstaltskost
sind und sich ihre vollen Mahlzeiten auf Gas zube-
reiten, wird der in Nummer 1 Buchst. a vorgesehene
Zuschlag festgesetzt.
Bewohnt ein Verwaltungsangehöriger zwei Räume
(Wohn- und Schlafzimmer), so wird für jeden der
beiden Räume die Vergütung für einfach möblierte
Zimmer angesetzt.
Bei Zimmern, die mit zwei oder mehr Personen be-
legt sind, wird der für einfach möblierte Zimmer bis
zu 15m? Grundfläche festgesetzte Pauschsatz zu-
grunde gelegt. Das gleiche gilt für die Heizungs-
kosten (Nummer 1 Buchst. b).
Für die Mehrbelegung werden von dem Pauschbetrage
und den Heizungskosten abgezogen:
a) Für ein mit zwei Personen belegtes Zimmer für
jede Person 30%,
b) für ein mit drei Personen belegtes Zimmer für jede
Person 35%,
für ein mit mehr als drei Personen belegtes Zimmer
für jede Person 50%.
Diese Abzüge sind auch von den nach Nummer 2 Buch-
staben b und c ermäßigten Sätzen vorzunehmen.
Müssen die für die Unterbringung mehrerer Bediensteter
bestimmten, in ihrer Einrichtung vorläufig unveränder-
ten Zimmer vorübergehend von weniger als den plan-
mäßig für den einzelnen Raum vorgesehenen Personen
bewohnt werden, so sind die Ermäßigungen für diese
Zeit, längstens aber für die Dauer von drei Monaten,
unverändert zu gewähren.
Auf 8 86 Abs. 1 Nr. 5 PersVG wird hingewiesen, wonach
der Personalrat bei Zuweisung und Kündigung von
Auf Grund der vom Senator für Bau- und Wohnungs-
wesen ermittelten Vergütungssätze für Diensteinzel-
zimmer (DBl. 1/1976 Nr. 40, VI/1976 Nr. 31) wird
die Vergütung für das von Ihnen bewohnte Diensteinzel-
zimmer mit Wirkung vom 1. ............ 19... auf
Ferserieseaetefren IM Monatlich
festgesetzt.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Vergütungssatz
für ein Zimmer von m? Grundfläche:
Zuschlag
DM *
Zimmer in Neubauten — bezugsfertig
ab: 1. Januar 1950 rer u 18,—
Bessere oder neuzeitliche Möblierung‘ 8,—
Entnahme von Warmwasser ....... 5,—
Zusätzlicher Stromverbrauch für
Kochzwecke, wenn regelmäßig täg-
lich mindestens eine Hauptmahlzeit
bereitet wird .-
Gasverbrauch für Kochzwecke, wenn
regelmäßig täglich mindestens eine
Hauptmahlzeit bereitet wird .......
Abschlag
DM
Keine landeseigenen Möbel ......... 8,—
Keine landeseigene Wäsche ........ 3,50
Keine Reinigung der Bettwäsche und
Handtücher rer el an ar OÖ
Keine Säuberung des Zimmers
bis 15 m? Grundfläche ............. 19,—
mehr als 15 m? Grundfläche ........ 26,—
Kosten für Sammelheizung:
[Für Beamte Rechtsmittelbelehrung nach Nummer 6
der Ausführungsvorschriften zu $ 14 Abs.3 Satz 3 des
Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung
(Verwaltungsverfahrensgesetz — VwVerfG) vom 2. Ok-
tober 1958 (GVBl. S. 951); Erteilung von-Rechtsmittel-
belehrungen vom 13. November 1975 (DBl. 1/1975
Nr. 63), für Angestellte und Lohnempfänger ohne
Rechtsmittelbelehrung].
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Die vorstehenden Vergütungssätze für Diensteinzelzim-
mer gelten ab 1. Oktober 1976.
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