Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
Nr. 10
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7 BauWohn I a € 3 — 6938-2-4109-2
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ABI. S. 566
getragen werden oder in einer besonderen Zusammen-
stellung enthalten sein. Das Verfahren über die Prü-
fung des Schallschutzes regelt 8 1 Abs. 1 und 2 der
Verordnung über die bautechnische Prüfung von Bau-
vorhaben (BauPrüfVO) vom 14. Dezember 1966
(GVBl. S. 1787), geändert durch Gesetz vom 26. No-
vember 1974 (GVBl. S. 2746). Es bestehen keine Be-
denken, wenn auch bei sonstigen in Blatt 2 Tabelle 1
genannten, mit Wohnungsbauten vergleichbaren bau-
lichen . Anlagen so verfahren wird. Ansonsten kann
der Senator für Bau- und Wohnungswesen — I A -
oder das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
für die Prüfung des Schallschutzes Sachverständige
nach $ 85 Abs. 3 BauO Bln heranziehen.
An die Bezirksämter
nachrichtlich N
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften über die Einführung
technischer Baubestimmungen
= Schallschutz —
Auf Grund $ 3 Abs. 3 und 8 109 der Bauordnung für Berlin
(BauO Bln) in der Fassung vom 13. Februar 1971 (GVBl.
S. 456, 1604) wird bestimmt:
3.
Nachweis des Schallschutzes
Für Ausführungsarten, die den Beispielen in Blatt 3
nicht entsprechen, muß mit den Bauvorlagen ein Zeug-
nis über ihre Eignung hinsichtlich des Schallschutzes
(Blatt 3, Einleitung) vorgelegt werden. Zur Eignungs-
prüfung (siehe Blatt 2 Abschn. 4.1.2), die in der Regel
in einem Prüfstand mit bauüblichen Nebenwegen
durchzuführen ist, gehört eine Nachprüfung im Bau-
werk (Blatt 2 Abschn. 4.1.2.5). Eignungsprüfungen
und Güteprüfungen im bauaufsichtlichen Verfahren
dürfen nur von hierfür anerkannten Prüfstellen der
Gruppen I und II durchgeführt werden.
Das Normblatt
DIN 4109
— Schallschutz im Hochbau
(Ausgabe September 1962)
Blatt 2 — Anforderungen
Blatt 3 — Ausführungsbeispiele
Blatt 4 — Schwimmende Estriche auf Massiv-
decken, Richtlinien für die Ausfüh-
rung”
wird als technische Baubestimmung eingeführt.
Auf das Normblatt
DIN 4109 Blatt1 — Schallschutz im Hochbau; Begriffe
(Ausgabe September 1962)
DIN 4109 Blatt 5 — Schallschutz im Hochbau; Erläute-
rungen (Ausgabe April 1963) 2
Ein Verzeichnis dieser Prüfstellen wird im Mitteilungs-
blatt des Instituts für Bautechnik abgedruckt und er-
gänzt.
Prüfzeugnisse
4.
4.1. Prüfzeugnisse über Eignungs- und Güteprüfungen
sind nur dann anzuerkennen, wenn für die Dar-
stellung des Gesamtergebnisses einheitliche Vor-
drucke nach DIN 4109 Blatt 5 Bild 12a bis c ver-
wendet wurden. Prüfungen des Luft- und Tritt-
schallschutzes sind nach DIN 52210 — Bau-
akustische Prüfungen, Messungen zur Bestim-
mung des Luft- und Trittschallschutzes — durchzu-
führen.
wird hingewiesen.
4.2.
Ältere Zeugnisse für Eignungsprüfungen können
anerkannt werden, wenn sie den Vordrucken in
DIN 52 210 und wenn die Ergebnisse den Anforde-
rungen nach DIN 4109 Blatt 2 entsprechen.
BR
Bei Anwendung des Normblattes DIN 4109 Blatt 2 bis 4 ist
folgendes zu beachten:
2
Anforderungen an den Schallschutz
Soweit die Bauordnung für Berlin einen ausreichenden
Schallschutz fordert, muß den Mindestanforderungen
des Normblattes DIN 4109 entsprochen werden (z.B.
Blatt 2 Tabelle 1 Spalte b, cı und c2 oder Abschnitt 3).
Es ist jedoch zu beachten, daß Zeugnisse für Eig-
nungsprüfungen nur drei Jahre gelten und die
Gültigkeit nur verlängert werden darf, wenn eine
Nachprüfung der Eignung im Bauwerk entspre-
chend DIN 4109 Blatt 2 Abschn. 4.1.2.5 durchge-
führt wird.
Die Vorschläge des Blattes 2 Tabelle 1 Spalte d, eı und
ez für einen erhöhten Schallschutz richten sich an den
Bauherrn und Entwurfsverfasser. Der erhöhte Schall-
schutz kann nicht auf Grund der Bauordnung für Ber-
lin gefordert werden.
5. Zu Blatt 2
5.1 Zu Tabelle 1
Bei Schulen und vergleichbaren Unterrichtsstätten
braucht Tabelle 1 Abschnitt 1.5 nicht mehr ange-
wendet zu werden. Statt dessen gelten die in der
folgenden Tabelle aufgeführten Mindestanforde-
rungen an den Luft- und Trittschallschutz.
5.2 Zu Abschnitt 5.2
Dieser Abschnitt ist nicht anzuwenden. Für die
Beurteilung des Geräuschverhaltens dieser haus-
technischen Anlagen sind die Ausführungsvor-
schriften über bauaufsichtliche Anforderungen an
den Schallschutz bei Armaturen und Geräten der
Wasserinstallationen vom 25. März 1976 (ABl.
S. 567 — DBl. VI/1976 Nr. 17) maßgebend.
Bauvorlagen
Nach 8 1 Nr. 4 der Verordnung über Bauvorlagen im
bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung
— BauVorlVO —-) vom 14. Dezember 1966 (GVBl.
S. 1781) ist dem Bauantrag u. a. der Nachweis des
Schallschutzes beizufügen. In DIN 4109 Blatt 2
Abschn. 1 ist angegeben, welche Unterlagen für die
Beurteilung‘ des Schallschutzes notwendig sind; die
Angaben können unmittelbar in die Zeichnungen ein-
1) ABl. 1975 S.193 — DBI. VI/1975 Nr. 6 — Anlage 1
2) ABl. 1975 S. 211 — DBl. VI/1975 Nr. 6 — Anlage 2
3) siehe Seite 21