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Volume 29. April 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
Nr. 10 
a 
7 BauWohn I a € 3 — 6938-2-4109-2 
|__VI-10 | Fernruf: 87 05.91 — (9b) 4807 [172 2075) 
ABI. S. 566 
getragen werden oder in einer besonderen Zusammen- 
stellung enthalten sein. Das Verfahren über die Prü- 
fung des Schallschutzes regelt 8 1 Abs. 1 und 2 der 
Verordnung über die bautechnische Prüfung von Bau- 
vorhaben (BauPrüfVO) vom 14. Dezember 1966 
(GVBl. S. 1787), geändert durch Gesetz vom 26. No- 
vember 1974 (GVBl. S. 2746). Es bestehen keine Be- 
denken, wenn auch bei sonstigen in Blatt 2 Tabelle 1 
genannten, mit Wohnungsbauten vergleichbaren bau- 
lichen . Anlagen so verfahren wird. Ansonsten kann 
der Senator für Bau- und Wohnungswesen — I A - 
oder das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt 
für die Prüfung des Schallschutzes Sachverständige 
nach $ 85 Abs. 3 BauO Bln heranziehen. 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich N 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften über die Einführung 
technischer Baubestimmungen 
= Schallschutz — 
Auf Grund $ 3 Abs. 3 und 8 109 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bln) in der Fassung vom 13. Februar 1971 (GVBl. 
S. 456, 1604) wird bestimmt: 
3. 
Nachweis des Schallschutzes 
Für Ausführungsarten, die den Beispielen in Blatt 3 
nicht entsprechen, muß mit den Bauvorlagen ein Zeug- 
nis über ihre Eignung hinsichtlich des Schallschutzes 
(Blatt 3, Einleitung) vorgelegt werden. Zur Eignungs- 
prüfung (siehe Blatt 2 Abschn. 4.1.2), die in der Regel 
in einem Prüfstand mit bauüblichen Nebenwegen 
durchzuführen ist, gehört eine Nachprüfung im Bau- 
werk (Blatt 2 Abschn. 4.1.2.5). Eignungsprüfungen 
und Güteprüfungen im bauaufsichtlichen Verfahren 
dürfen nur von hierfür anerkannten Prüfstellen der 
Gruppen I und II durchgeführt werden. 
Das Normblatt 
DIN 4109 
— Schallschutz im Hochbau 
(Ausgabe September 1962) 
Blatt 2 — Anforderungen 
Blatt 3 — Ausführungsbeispiele 
Blatt 4 — Schwimmende Estriche auf Massiv- 
decken, Richtlinien für die Ausfüh- 
rung” 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
Auf das Normblatt 
DIN 4109 Blatt1 — Schallschutz im Hochbau; Begriffe 
(Ausgabe September 1962) 
DIN 4109 Blatt 5 — Schallschutz im Hochbau; Erläute- 
rungen (Ausgabe April 1963) 2 
Ein Verzeichnis dieser Prüfstellen wird im Mitteilungs- 
blatt des Instituts für Bautechnik abgedruckt und er- 
gänzt. 
Prüfzeugnisse 
4. 
4.1. Prüfzeugnisse über Eignungs- und Güteprüfungen 
sind nur dann anzuerkennen, wenn für die Dar- 
stellung des Gesamtergebnisses einheitliche Vor- 
drucke nach DIN 4109 Blatt 5 Bild 12a bis c ver- 
wendet wurden. Prüfungen des Luft- und Tritt- 
schallschutzes sind nach DIN 52210 — Bau- 
akustische Prüfungen, Messungen zur Bestim- 
mung des Luft- und Trittschallschutzes — durchzu- 
führen. 
wird hingewiesen. 
4.2. 
Ältere Zeugnisse für Eignungsprüfungen können 
anerkannt werden, wenn sie den Vordrucken in 
DIN 52 210 und wenn die Ergebnisse den Anforde- 
rungen nach DIN 4109 Blatt 2 entsprechen. 
BR 
Bei Anwendung des Normblattes DIN 4109 Blatt 2 bis 4 ist 
folgendes zu beachten: 
2 
Anforderungen an den Schallschutz 
Soweit die Bauordnung für Berlin einen ausreichenden 
Schallschutz fordert, muß den Mindestanforderungen 
des Normblattes DIN 4109 entsprochen werden (z.B. 
Blatt 2 Tabelle 1 Spalte b, cı und c2 oder Abschnitt 3). 
Es ist jedoch zu beachten, daß Zeugnisse für Eig- 
nungsprüfungen nur drei Jahre gelten und die 
Gültigkeit nur verlängert werden darf, wenn eine 
Nachprüfung der Eignung im Bauwerk entspre- 
chend DIN 4109 Blatt 2 Abschn. 4.1.2.5 durchge- 
führt wird. 
Die Vorschläge des Blattes 2 Tabelle 1 Spalte d, eı und 
ez für einen erhöhten Schallschutz richten sich an den 
Bauherrn und Entwurfsverfasser. Der erhöhte Schall- 
schutz kann nicht auf Grund der Bauordnung für Ber- 
lin gefordert werden. 
5. Zu Blatt 2 
5.1 Zu Tabelle 1 
Bei Schulen und vergleichbaren Unterrichtsstätten 
braucht Tabelle 1 Abschnitt 1.5 nicht mehr ange- 
wendet zu werden. Statt dessen gelten die in der 
folgenden Tabelle aufgeführten Mindestanforde- 
rungen an den Luft- und Trittschallschutz. 
5.2 Zu Abschnitt 5.2 
Dieser Abschnitt ist nicht anzuwenden. Für die 
Beurteilung des Geräuschverhaltens dieser haus- 
technischen Anlagen sind die Ausführungsvor- 
schriften über bauaufsichtliche Anforderungen an 
den Schallschutz bei Armaturen und Geräten der 
Wasserinstallationen vom 25. März 1976 (ABl. 
S. 567 — DBl. VI/1976 Nr. 17) maßgebend. 
Bauvorlagen 
Nach 8 1 Nr. 4 der Verordnung über Bauvorlagen im 
bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung 
— BauVorlVO —-) vom 14. Dezember 1966 (GVBl. 
S. 1781) ist dem Bauantrag u. a. der Nachweis des 
Schallschutzes beizufügen. In DIN 4109 Blatt 2 
Abschn. 1 ist angegeben, welche Unterlagen für die 
Beurteilung‘ des Schallschutzes notwendig sind; die 
Angaben können unmittelbar in die Zeichnungen ein- 
1) ABl. 1975 S.193 — DBI. VI/1975 Nr. 6 — Anlage 1 
2) ABl. 1975 S. 211 — DBl. VI/1975 Nr. 6 — Anlage 2 
3) siehe Seite 21
	        
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