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Volume 16. Januar 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
Nr. 2-3 
BauWohn I a C 11-6938-2-4226-2 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4897 | 2. 12.1975 | 
ABI. S. 1994 
geändert durch Gesetz vom 17. Juli 1969 (GVBl. S.1030), 
wird bestimmt: 
ı vı3 | 
Bauliche Maßnahmen in Öffentlichen Straßen sind 
nach diesen Ausführungsvorschriften hinsichtlich der 
Lage, der zeitlichen Durchführung und der Auswir- 
kung auf den Verkehr zu koordinieren. 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
A 
Die Koordinierung erfolgt im Rahmen der Straßen- 
aufsicht vor einer straßenaufsichtlichen Entscheidung 
von der für die Straßenaufsicht zuständigen Behörde. 
Maßnahmen, an denen der Straßenbaulastträger nicht 
beteiligt ist, sollen von den Beteiligten vor Einschal- 
tung der für die Straßenaufsicht zuständigen Behörde 
abgestimmt werden. 
Ausführungsvorschriften über die Einführung 
technischer Baubestimmungen . 
— Zuschlag für Beton; 
Ergänzungsvorschriften — 
Auf Grund 83 Abs. 3, 8 30 Abs. 2 Satz 2 und $ 109 der Bau- 
ordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung. vom 13. Fe- 
bruar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
Koordinierung und Abstimmung haben im frühest- 
möglichen Stadium der Planung bzw. Bauvorbereitung 
zu erfolgen. Zur Koordinierung sind von den jeweils 
Beteiligten Koordinierungskommissionen zu bilden. 
Sie werden von der für die Straßenaufsicht über die 
betroffenen öffentlichen Straßen zuständigen Stelle des 
Bezirksamtes einberufen. Sind Straßen in mehreren 
Bezirken betroffen, so vereinbaren die Bezirksämter 
untereinander, wer die Kommissionen bildet und die 
Federführung übernehmen soll. Bei Maßnahmen, die 
der Senator für Bau- und Wohnungswesen durchführt, 
beruft dieser die Kommissionen ein. 
T. 
Das Normblatt 
DIN 1045 — Beton- und Stahlbetonbau; Bemessung und 
Ausführung (Ausgabe Januar 1972) — ist mit 
den Ausführungsvorschriften über die HEin- 
führung technischer Baubestimmungen — Be- 
ton- und Stahlbetonbau — vom 14.Juli 1972 
(ABl. S. 1381 — DBl. VI/1973 Nr. 123), 
das Normblatt 
DIN 4226 Blatt 1 bis 3 — 
In. den Kommissionen nicht ausräumbare Meinungs- 
verschiedenheiten sollen in einem _Schlichtungs- 
ausschuß, den der Senator für Bau- und Wohnungs- 
wesen einberuft und dem er vorsteht, mit den jeweils 
Beteiligten erörtert werden. 
Zuschlag für Beton (Ausgabe 
Dezember 1971) — ist mit den 
Ausführungsvorschriften über 
die Einführung technischer 
Baubestimmungen — Zuschlag 
für Beton - vom 17. November 
1972 (ABl. S. 1695 — DBI. VI/ 
1972 Nr. 75) 
als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt 
worden. 
= 
Die für die Koordinierung und Abstimmung benötig- 
ten Daten sind in den vom Senator. für Bau- und 
Wohnungswesen zur Verfügung gestellten Form- 
blättern diesem anzugeben, und zwar: 
bei Vorhaben und Maßnahmen des Straßenbaulast- 
trägers von der für die Planung oder Durch- 
führung zuständigen Dienststelle, 
b) bei Vorhaben und Maßnahmen für Zwecke der 
öffentlichen Versorgung von dem zuständigen Ver- 
sorgungsunternehmen. 
Bei sonstigen Vorhaben und Maßnahmen veranlaßt 
die für die Straßenaufsicht zuständige Stelle die Mel- 
dung. 
Diese Ausführungsvorschriften werden wie folgt ergänzt: 
Ungesiebte Sande mit erhöhtem Feinsandanteil und/oder 
erhöhtem Überkornanteil aus örtlichen Vorkommen, deren 
Kornzusammensetzung nicht den Anforderungen der 
DIN 4226 Blatt 1 Tabelle 3 entspricht, dürfen als Zuschlag 
zur Herstellung von Beton BI nach DIN 1045 unter den 
nachstehenden Bedingungen verwendet werden: 
1. Anforderungen 
Für Sand nach Tabelle 3 müssen die Grenzwerte der 
Siebdurchgänge betragen: 
Zeile 1, Spalte 3 
Spalte 4 
Maßnahmen, für die wegen ihrer geringen verkehrs- 
einschränkenden Auswirkung sowie wegen ihrer kur- 
zen Ausführungsdauer oder ihres geringen Wertes 
eine Koordinierung nicht erforderlich ist, sind nicht zu 
melden. 
Gew.-% 
Gew.-% 
Hierunter fallen in der Regel die Maßnahmen, bei 
denen entweder eine Grabenlänge von 50 m nicht über- 
schritten wird oder bei denen weniger als 50m? be- 
festigte Flächen aufgebrochen oder hergestellt werden 
oder die nicht länger als einen Monat dauern und 
nicht den Fahrbahnbereich von Straßen mit besonde- 
rer Verkehrsbedeutung berühren. 
Zeile 2, Spalte 3 
Spalte 4 
Spalte 5 
< 85 Gew.-% 
>80 GewWw.-% 
> 90 Gew.-% 
Zeile 3, Spalte 3 
Spalte 5 
Spalte 6 
35 bis 75 Gew.-% 
> 70 Gew.-% 
> 80 Gew.-% 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen stellt Kar- 
ten, in denen auf der Grundlage der Karte von Berlin 
1:4000 die Lage der gemeldeten Maßnahmen und die 
Bezeichnungen der sie Durchführenden dargestellt 
sind, sowie Daten über die gemeldeten Maßnahmen in 
regelmäßigen Zeitabständen zur Verfügung. 
Zeile 1 bis 3 
Spalte 8 
£ EDGE 
A 
100 Gew.-% 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar 
1976 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1980 außer Kraft. 
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2, 
Lieferschein 
Im Lieferschein nach DIN 4226 Blatt 1 Abschnitt 9 
muß die Lieferbezeichnung unter d) durch folgenden 
Zusatz ergänzt werden:
	        
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