:C6
3,
3.2.
3.201,
3.2.2.
3.2.4.
3.2.3,
8.3.
8.3.1.
3.3.2.
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
EEE
3. Leistungen des Auftragnehmers
Nr. 19
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu den im Garten- und Landschaftsarchitektenvertrag (Grundvertrag) vom
LLC Lu übertragenen Leistungen folgende Einzelleistungen zu erbringen:
[_]. Anfertigen der Ausführungszeichnungen:
Die Ausführungszeichnungen sind zur Vervollständigung der Angebotsunterlagen in solchem Umfange und Maßstab
anzufertigen, daß eine einwandfreie Ausführung gewährleistet ist. Im einzelnen sind folgende Detail- und Sonderpläne
im Maßstab __ ——__ anzufertigen:
[_] Oberleitung:
Anfertigen der Leistungsbeschreibungen und Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen:
Für alle Leistungen zur Herstellung des Bauvorhabens sind vom Auftragnehmer nach den Bauplanungsunterlagen und
den Ausführungszeichnungen Leistungsbeschreibungen aufzustellen, soweit sie nicht von den in Nr. 5 genannten Sonder-
fachleuten geliefert werden. Die VOB, die VOL sowie die Einheitlichen Verdingungsunterlagen Berlins sind dabei zu
beachten. Die Leistungsbeschreibungen sind im Entwurf dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Die Reinschrif-
zen sind vervielfältigungsfähig zu fertigen und mit den erforderlichen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis dem
Auftraggeber zum Einholen der Angebote zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die Angebote zu werten und dem Auf-
:raggeber mit einem Vorschlag für den Zuschlag rechtzeitig vor Ablauf der Zuschlagsfrist vorzulegen. Die Aufträge erteilt
der Auftraggeber. _
Anfertigen eines Bauzeitenplanes in Balken-Strich-Technik auf pausfähigem Papier. Dieser Bauzeitenplan ist nach dem
tatsächlichen Stand der Ausführung ständig zu ergänzen.
Angaben für die Aufstellung eines Bauzeitenplans in Netzplantechnik. Für den Netzplan sind ständig ergänzende
Angaben über den tatsächlichen Stand der Leistungen zu liefern.
1] Künstlerische Oberleitung.
—_] Technische und geschäftliche Oberleitung.
Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistungen wird durch Anerken-
nung oder Zustimmung des Auftraggebers nicht eingeschränkt.
Bauausführung (örtliche Bauaufsicht)
Bauführung
Die Herstellung des Werkes ist auf Übereinstimmung mit den Ausführungszeichnungen, auf Einhaltung der anerkannten
Regeln der Technik und der einschlägigen Vorschriften sowie auf vertragsmäßige Baustofflieferungen und Ausführung
örtlich zu überwachen. Die Leistungen der Auftragnehmer sind technisch und zeitlich zu koordinieren. Stundenlohn-
arbeiten sind täglich zu prüfen und zu bescheinigen. Leistungen und gesondert vergebene Lieferungen sind gemeinsam
mit Vertretern des Auftraggebers rechtzeitig abzunehmen. Von den vom Auftraggeber anerkannten Ausführungszeich-
aungen sowie von den mit den ausführenden Firmen abgeschlossenen Verträgen darf nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers abgewichen werden. Erkennbare Abweichungen der Leistungen vom Vertrag — auch solcher, deren
Überwachung Sonderfachleuten obliegt — hat der Auftragnehmer im Bautagebuch zu vermerken und dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
Prüfen der Rechnungen
Massenermittlungen, Abrechnungszeichnungen und Rechnungen sind in allen Teilen vollständig zu prüfen sowie sach-
lich und rechnerisch festzustellen,
Die Rechnungen sind nach Prüfung mit
folgender Bescheinigung zu versehen:
(Datum) (Unterschrift)
3.3.3.
ist der Endbetrag der Rechnung geändert
worden, So lautet die Bescheinigung:
aa
Sachlich richtig und festgestellt auf
DM
(Datum) (Unterschrift)
Mit der vom Auftragnehmer oder seinem Beauftragten (3.3.5.) unter der Bescheinigung abzugebenden Unterschrift wird
die Verantwortung dafür übernommen, daß die Leistungen in Art, Güte und Umfang wie berechnet erbracht und vertrags-
mäßig und fachgerecht ausgeführt, die beschafften Stoffe — sofern bereits verbaut — bestimmungsgemäß verwendet, und
die Vertragspreise eingehalten wurden sowie alle Maße, Mengen, Einzelansätze richtig und Rabattvereinbarungen sowie
Skonti berücksichtigt worden sind.
Der Auftragnehmer hat die Rechnungen mit Eingangsvermerk und ausgefülltem Rechnungsvorblatt zu versehen, unver-
züglich zu prüfen und dem Auftraggeber zu übersenden, der die Kasse anweist, den festgestellten Betrag auszuzahlen.
Die weitere verwaltungsmäßige Bearbeitung durch den Auftraggeber schränkt die Verantwortung des Auftragnehmers
nicht ein.
Herstellen von Aufmaßskizzen
Zum Nachweis aller Leistungen — ausgenommen solcher, die durch Sonderfachleute überwacht werden — sind die Aus-
führungszeichnungen der tatsächlichen Ausführung entsprechend während der Bauzeit zu ergänzen; für Leistungen, die
sich in den Ausführungszeichnungen nicht darstellen lassen oder. nach Fertigstellung des Werkes nicht mehr meßbar
oleiben, sind besonders Aufmaßskizzen zu fertigen. Aufmaße sind schriftlich so festzulegen, daß sie nachprüfbar sind. Sie ,
müssen von den ausführenden Firmen anerkannt sein.