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Volume 20. September 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

38 
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil VI 
WE TAT 
Nr. 19 
Schadenersatzpflicht des GuLA nicht aus. Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung müssen dem letzten Stand 
entsprechen. Die Haftpflichtversicherer haben übereinstimmend den Versicherungsschutz — soweit sie überhaupt den 
Schaden decken — für die Haftpflichtversicherung auf bestimmte Deckungssummen beschränkt. Diese Deckungssummen 
vetragen nach dem Stand. von 1970: 
bei anrechnungsfähigen Baukosten bis zu 
für Personenschäden .......0 
für sonstige Schäden 1. N ee 
bei anrechnungsfähigen. Baukosten bis zu 
für Personenschäden ... 044 
für: sonstige Schäden x he CE 
bei anrechnungsfähigen Baukosten über .... 
für Personenschäden +... 00 
für sonstige Schäden... a 
Die Kosten des Versicherungsschutzes werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
	        
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