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Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil VI
WE TAT
Nr. 19
Schadenersatzpflicht des GuLA nicht aus. Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung müssen dem letzten Stand
entsprechen. Die Haftpflichtversicherer haben übereinstimmend den Versicherungsschutz — soweit sie überhaupt den
Schaden decken — für die Haftpflichtversicherung auf bestimmte Deckungssummen beschränkt. Diese Deckungssummen
vetragen nach dem Stand. von 1970:
bei anrechnungsfähigen Baukosten bis zu
für Personenschäden .......0
für sonstige Schäden 1. N ee
bei anrechnungsfähigen. Baukosten bis zu
für Personenschäden ... 044
für: sonstige Schäden x he CE
bei anrechnungsfähigen Baukosten über ....
für Personenschäden +... 00
für sonstige Schäden... a
Die Kosten des Versicherungsschutzes werden vom Auftraggeber nicht übernommen.