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Band No. 21 (170-192), 6. März 1909 Anlage: ad No.21. (193-260.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Pensionierung verhandelt. Der Vormund hat die Tatsache der 
dauernden Dienstunfähigkeit seines Mündels zugegeben und sich mit 
dem 1. April 1909 als Zeitpunkt seines Uebertritts in den Ruhestand 
einverstanden erklärt. Die beiliegende Pensionsberechnung hat der 
Vormund ursprünglich als richtig anerkannt, hat dieses Anerkenntnis 
aber später widerrufen mit deni Antrage, die Pension unter Zugrunde 
legung aller in den letzten Jahren fällig gewordenen Alterszulagen 
zu bemessen und dem Kruse auch diese Alterszulagen nachzuzahlen. 
Wir haben diesen Antrag keineswegs als gerechtfertigt anerkennen 
können. Auf die Bewilligung von Alterszulagen besteht kein Anspruch. 
Auch abgesehen von der Tatsache, daß Kruse seit Jahren sein Gehalt 
bezogen hat, ohne irgend welche Arbeit zu leisten, ist Kruse's dienst 
liches Verhalten schon vor Einleitung des Disziplinarverfahrens und 
zu einer Zeit, wo er noch nicht als geisteskrank zu betrachten war, 
ein so mangelhaftes gewesen, daß wir zu einer Bewilligung von 
Alterszulagen, die nur bei untadelhastcr Dienstführung gegeben 
werden sollen, keinen Anlaß hatten. Wir haben daher den hierauf 
gerichteten Antrag des Vormundes abgelehnt und diesem anheim 
gegeben, wenn er glaube, daß die Pension zu niedrig bemessen und 
Gehaltsteile dem Kruse zu unrecht vorenthalten seien, den in § 7 
des Kommunalbcamtengesetzes vorgesehenen Rechtsweg gegen die 
Stadtgemeinde zu beschreiten. Die Geltendmachung dieser Ansprüche 
wird dem Vormunde des Kruse durch die Pensionierung in keiner 
Weise unmöglich gemacht oder erschwert. Der Derr Oberpräsident 
hat in einem Bescheide vom 14. Januar 1909 Kruses Verlangen 
auf Nachzahlung der Merszukagen für unbegründet erklärt und 
zurückgewiesen. 
Berlin, den 26. Januar 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
197. Borlage (J.-Nr. 192 O. B. 7.09) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Zahlung einer Dienstpension. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am 1. April 
1909 in den Ruhestand tretenden Magistratsbureauhilfsarbeiter 
Emil Steinbach eine jährliche Dienstpension von 2 250 JC ge 
zahlt werde. 
Begründung. 
Der Bureauhilfsarbeiter Emil Steinbach, geboren am 5. Januar 
1835, wohnhaft in Berlin, trat am 1. August 1871 in den städtischen 
Buraudienst ein und wurde am 22. März 1899 als Gemeindebeamter 
anerkannt. 
Er hat um seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. April 1909 
gebeten, und wir haben diesem Wunsche stattgeben müssen, da er 
bereits ein höheres Lebensalter als 65 Jahre erreicht hat. Nach der 
beiliegenden Pensionsberechnung stehen ihm 2 250 JC Pension, das 
sind 3 /i seines Gehaltes, zu. Hiermit hat er die für ihn zur Zeit er 
reichbare Höchstpension erdient. 
Berlin, den 27. Februar 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadl. 
Kirschner. 
108. Vorlage (J.-Nr. 1152 G. B. 8.08) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Zahlung einer Diennpension. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am 1. April 
1909 in den Ruhestand tretenden Stadtsergeanten Friedrich 
Schmidt II eine jährliche Dienstpension von 1 731 JC gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Stadtsergeant Friedrich Schmidt II, geboren am 26. März 
1848, wohnhaft in Berlin, Friedrichsfelder Straße 25 v. II Treppen, 
trat als zivilversorgungsberechtigter Militäranwärter am 12. April 1882 
in den städtischen Unterbeamtendienst und wurde am 1. Januar 1884 
als Arbeitshausaufseher angestellt. Am 19. Januar 1887 wurde er 
zu den Magistratsdienern und am 27. April 1892 zu den Stadt- 
sergeanten versetzt. 
Während seiner Dienstzeit bei der Stadtgemeinde hat er nur in 
vereinzelten Fällen seine amtliche Tätigkeit krankheitshalber unter- 
brachen, in der letzten Zeit zwangen ihn Arterienverkalkung und Herz 
schwäche oft längere Zeit dem Dienste fernzubleiben. 
Seit dem 5. Mai 1908 fehlt Schmidt, nachdem er inzwischen 
einen Schlaganfall und eine Lähmung der linken Seite erlitten hatte, 
ununterbrochen. 
Er wurde zuletzt Anfang Dezember 1908 vom Vertrauensärzte 
untersucht und nach dem anliegenden Gutachten für dauernd dienst 
unfähig erklärt. 
Wir haben daher die Versetzung des Schmidt in den Ruhestand 
zum 1. April 1909 beschlossen, er hat sich damit auch einverstanden 
erklärt. Die ursprüngliche Berechnung der Pension auf 1752 JC 
jährlich konnte nicht aufrecht erhalten werden, da ein Nachweis, daß 
zu den Dienstjahren noch ein Kriegsjahr hinzuzurechnen sei. nicht zu 
erbringen war. 
Wir haben daher unter Zustimmung des Schmidt die Pension 
auf 1731 JC festgesetzt: Schmidt hat sich jedoch vorbehalten, den 
fehlenden Nachweis noch beizubringen. 
Berlin, den 26. Februar 1909. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
100. Vorlage (J.-Nr. 17 G. B.8.09) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Zahlung einer Dienstpension. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am I.Mai 1909 
in den Ruhestand tretenden Gelderheber Friedrich Schocker eine 
jährliche Dienstpension von 2 127 JC gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Gelderheber Friedrich Schocker, geboren am 1. August 1850, 
wohnhaft hier, Zossener Straße 54, trat als Zivilanwärter am 16. Ok 
tober 1876 in den städtischen Unterbeamtendienst und wurde am 1. Ok 
tober 1887 als Gelderheber angestellt. 
Seit Jahren herzkrank, mußte er am 16. Mai 1908 wegen dieses 
Leidens seinen Dienst aussetzen und war bisher nicht imstande, ihn 
wieder aufzunehmen. Nach Ausweis des anliegenden Gutachtens des 
Vertrauensarztes vom 30. Januar 1909 ist er dauernd dienstunfähig. 
Am 26. Januar 1909 hat er die Tatsache seiner dauernden Dienst 
unfähigkeit und die Richtigkeit der Pensionsberechnung, welche wir 
beifügen, anerkannt. Seine Versetzung in den Ruhestand haben wir 
demgemäß zum 1. Mai 1909 in Aussicht genommen. 
Berlin, den 28. Februar 1909. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
200. Vorlage <J.-Nr. 85 G. B. 8.09) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Zahlung einer Dienstpension. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am l.Juni 1909 
in den Ruhestand tretenden Magistratsdiener Johann Carl 
Markschat eine jährliche Dienstpension von 1770 M gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Magistratsdiener Markschai, geboren am 3. Juni 1845, 
wohnhaft hier, Bartelstraße 7, trat als Militäranwärter am 15. Januar 
1875 in den städtischen Dienst und wurde am 1. April 1876 als 
Steuererheber angestellt. Er wurde am 1. April 1882 zu den 
Arbeitshausaufsehern versetzt und am 14. Februar 1883 zum Magistrats 
diener ernannt. 
Wegen Krankheit war er in den letzten Jahren wiederholt und 
längere Zeit 'dienstunfähig. Nach dem vertrauensärztlichen Gutachten 
vom 10. Februar 1909 ist Markschat den Anforderungen des Dienstes 
nicht mehr gewachsen und dauernd dienstunfähig. Wir haben daher 
seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Juni 1909 verfügt. 
Markschat hat sich mit seiner Versetzung in den Ruhestand 
zum 1. Juni 1909 einverstanden erklärt und die beiliegende Pensions 
berechnung als richtig anerkannt. 
Berlin, den 27. Februar 1909. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
201. Vorlage (J.-Nr. 181 Wasser 08 P.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst- 
Pension: 
Der Wassermesserkonttolleur Hermann Talke, geboren am 
13. Juli 1843, trat am 12. Juli 1880 bei den Wasserwerken ein 
und wurde am 1. April 1901 als Gemeindebeamter angestellt. 
In den letzten zwei Jahren hat er häufig wegen rheumatischer 
und nervöser Beschwerden unterbrechen müssen. Jetzt fehlt er seit 
dem 4. Mai d. Js. und ist auch nicht imstande seine Diensttätigkeit 
wieder aufzunehmen. Da ihm sein Arzt keine Aussicht auf dauernde 
Wiederherstellung machen kann, so hat er den Wunsch auf Versetzung 
in den Ruhestand zu erkennen gegeben. 
Talke hat bereits das 65. Lebensjahr überschritten, eines Nach- 
weises seiner dauernden Dienstunfähigkeit bedarf es hiernach nicht. 
Wir haben daher seine Pensionierung mit der gesetzlichen Frist 
zum 1. März 1909 verfügt. In der beiliegenden Verhandlung hat 
Talke die Richtigkeit der Berechnung seiner Pension, welche auf 
1 584 JC jährlich festgestellt ist. anerkannt und sich mit dem Zeitpunkt 
seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. März 1909, einverstanden 
erklärt.
	        
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