Nr. 22
Seite 12 DIN 1053 Blatt 1
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
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6.1.2. Vorbehandlung der Steine
Bei stark saugfähigen Steinen ist die Saugfähigkeit durch
Vornässen oder andere geeignete Maßnahmen so weit ein-
zuschränken, daß dem Mörtel nicht zuviel Wasser entzogen
wird. Auf diese Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn
ein Mörtel mit verbessertem Wasserrückhaltevermögen ver-
wendet wird.
6.1.3. Fugen
Stoß- und Lagerfugen sind vollfugig zu mauern, soweit nicht
die Steinform eine unterbrochene Stoßfuge vorsieht.
Die Dicke der Fugen ist so zu wählen, daß das Maß von
Fuge und Stein einem Baurichtmaß nach DIN 4172 entspricht.
Im allgemeinen sollen die Stoßfugen 1cm und die Lager-
fugen 1,2 cm dick sein. Bei gleichzeitiger Verarbeitung ver-
schieden hoher Steine in durchgehender und aussteifender
Wand sind die Schichthöhen genau einzuhalten, um das Ein-
binden zu ermöglichen.
Bei Gewölben sind die Fugen so knapp wie möglich zu hal-
ten. Am Gewölberücken dürfen sie nicht dicker als 2 cm wer-
den.
6.1.4. Verband
Es muß im Verband gemauert werden, d.h. die Stoß- und
Längsfugen übereinanderliegender Schichten müssen ver-
setzt sein.
Das Überbindemaß (siehe Bild 10) muß sein
ü>04h > 4,5 cm, wobei h die Steinhöhe (Sollmaß) ist.
f) die Überdeckung der Stoßfugen bei Schichtenmauerwerk
mindestens 10 cm und bei Quadermauerwerk mindestens
15 cm beträgt und
g) an den Ecken die größten Steine (ggf. in Höhe von
2 Schichten) nach Bild 14 und Bild 15 eingebaut werden.
Lassen sich Zwischenräume im Innern des Mauerwerks nicht
vermeiden, so sind sie mit geeigneten, allseits von Mörtel
umhüllten Steinstücken so auszuzwickeln, daß keine Mörtel-
nester entstehen. In ähnlicher Weise sind auch weite Fugen
auf der Vorder- und Rückseite von Zyklopenmauerwerk,
Bruchsteinmauerwerk und hammerrechtem Schichtenmauer-
werk zu behandeln. Sichtflächen sind nachträglich zu ver-
fugen. Sind die Flächen der Witterung ausgesetzt, so muß
die Verfugung voll sein und eine Tiefe gleich der Fugenweite
haben. Die Art der Bearbeitung der Steine in der Sicht-
fläche ist nicht maßgebend für die zulässige Druckbeanspru-
chung und deshalb hier nicht behandelt.
6.2.3. Trockenmauerwerk (Bild 11)
Bruchsteine sind ohne Verwendung von Mörtel unter gerin-
ger Bearbeitung in richtigem Verbande so aneinanderzufü-
gen, daß möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume ver-
bleiben. Die Hohlräume zwischen den Steinen müssen durch
kleinere Steine so ausgefüllt werden, daß durch Einkeilen
Spannung zwischen den Mauersteinen entsteht.
Trockenmauerwerk darf nur für Schwergewichtsmauern
[Stützmauern) verwendet werden. Als Berechnungsgewicht
dieses Mauerwerkes ist die Hälfte der Rohdichte des ver-
wendeten Steines anzunehmen.
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Bild 11. Trockenmauerwerk
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ü=04h=4,5cm
Bild 10. Uberbindemaß, bezogen auf die Steinhöhe
Die Steine einer Schicht sollen gleiche Höhe haben. Liegen
mehrere Läuferschichten nebeneinander, so darf die Stein-
höhe nicht größer als die Steinbreite sein.
6.2. Verarbeitung natürlicher Steine
6.2.1. Allgemeine Anforderungen
Natursteine für Mauerwerk dürfen nur aus gesundem Ge-
stein gewonnen werden. Ungeschützt dem Witterungswech-
sel ausgesetztes Mauerwerk muß ausreichend witterungs-
beständig sein.
Geschichtete (lagerhafte) Steine sind im Bauwerk so zu ver-
wenden, wie es ihrer natürlichen Schichtung entspricht. Die
Lagerfugen sollen rechtwinklig zum Kraftangriff liegen. Die
Steinlängen sollen das vier- bis fünffache der Steinhöhen
nicht über- und die Steinhöhe nicht unterschreiten.
6.2.2. Verband
Der Verband bei reinem Natursteinmauerwerk muß. im gan-
zen Querschnitt handwerksgerecht sein.
Es wird daher gefordert, daß
a) an der Vorder- und Rückfläche nirgends mehr als 3 Fugen
zusammenstoßen,
b) keine Stoßfuge durch mehr als 2 Schichten durchgeht,
c) auf zwei Läufer mindestens ein Binder kommt oder Bin-
der- und Läuferschichten miteinander abwechseln,
d) die Dicke (Tiefe) der Binder etwa das 1%fache der
Schichthöhe, mindestens aber 30 cm, beträgt,
e) die Dicke (Tiefe) der Läufer etwa gleich der Schichthöhe
ist,
6.2.4. Zyklopenmauerwerk (Bild 12) und
Bruchsteinmauerwerk (Bild 13)
Wenig bearbeitete Bruchsteine sind im ganzen Mauerwerk
im Verband und satt in Mörtel zu verlegen. Das Bruchstein-
mauerwerk ist in seiner ganzen Dicke und in Absätzen von
höchstens 1,50 m Entfernung rechtwinklig zur Kraftrichtung
auszugleichen.
6.2.5. Hammerrechtes Schichtenmauerwerk (Bild 14)
Die Steine der Sichtfläche erhalten auf mindestens 12cm
Tiefe bearbeitete Lager- und Stoßfugen, die ungefähr recht-
winklig zueinander stehen.
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Bild 12. Zyklopenmauerwerk
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