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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI
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Nr. 22
DIN 1053 Blatt 1 Seite 7
Tabelle 6. Mörtelzusammensetzung, Mischungsverhältnisse in Raumteilen
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6
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8
9
10
Mörtelgruppe
Ila
IC
Luftkalk und Wasserkalk
Kalkteig | Kalkhydrat
Hydraul.
Kalk
Hochhydrau-
lischer Kalk,
Putz- und
Maverbinder
Zement
Sand)
(Natursand)}
3
4,5
}
’) Die. Werte des Sandanteils beziehen sich auf den lagerfeuchten Zustand.
‘) Der Zementgehalt darf nicht vermindert werden, wenn Zusätze zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit nach Ab-
schnitt 4.4 verwendet werden.
bildner, Verflüssiger, Dichtungsmittel und Erstarrungs-
beschleuniger, sowie solche, die den Haftverbund zwischen
Mörtel und Stein günstig beeinflussen.
Die Zusatzmittel dürfen nicht zu Schäden am Mörtel oder
am Mauerwerk führen. Bei Mauerwerk mit Bewehrung oder
mit stählernen Verankerungen dürfen nur Betonzusatzmittel
mit Prüfzeichen verwendet werden. Da Zusatzmittel einige
Eigenschaften positiv und u. U. gleichzeitig andere aber auch
negativ beeinflussen können, ist vor Verwendung eines Zu-
satzmittels stets eine Mörtel-Eignungsprüfung nach Ab-
schnitt 8.1 durchzuführen.
4.2. Mörtelzusammensetzung
Die Zusammensetzung der Mörtelgruppen ergibt sich aus
Tabelle 6.
Für die Mörtelzusammensetzungen der Mörtelgruppen II, IIa
und III, die der Tabelle nicht entsprechen, sind Eignungs-
arüfungen nach Abschnitt 8.1 durchzuführen, dabei muß die
Mörteldruckfestigkeit Tabelle 7 entsprechen.
Tabelle 7. Anforderungen
an die Mörteldruckfestigkeit
2 3
Druckfestigkeit kp/cm2 (MN/m2)
nach 28 Tagen
Einzelwert ! Mittelwert
Mörtelgruppe
2 mn DE N = 20.
3 Ha = 40 (4) 2 500) 1}
4 I 280 (8) ‘ 100 (10)
4.3. Herstellung des Mörtels
4.3.1. Herstellung auf der Baustelle
Bei der Herstellung des Mörtels auf der Baustelle müssen
Maßnahmen für die trockene und witterungsgeschützte Lage-
rung der Bindemittel, Zusatzstoffe und Zusatzmittel und eine
saubere Lagerung des Zuschlags getroffen werden.
Für das Abmessen der Bindemittel und des Zuschlags, ggf.
auch der Zusatzstoffe und der Zusatzmittel, sind bei den
Mörtelgruppen II, IIa und III Waagen oder Zumeßbehälter
zu verwenden, die eine gleichmäßige Mörtelzusammen-
setzung erlauben. Die Stoffe müssen in Mischern so lange
gemischt werden, bis ein gleichnäßiges Gemisch entstan-
den ist.
Eine Mischanweisung ist deutlich sichtbar am Mischer anzu-
bringen.
4.3.2. Herstellung im Werk
Für werkmäßig hergestellten Mörtel sind im Werk Eignungs-
prüfungen nach Abschnitt 8.1 durchzuführen.
Beim Bezug des Mörtels aus dem Werk ist darauf zu achten,
daß
a) jeder Lieferung ein Lieferschein beiliegt, aus dem ein-
deutig die Mörtelgruppe, das Mischungsverhältnis, die
Art des verwendeten Bindemittels und ggf. die Art und
Menge der Zusätze zu erkennen sind,
jeder Lieferung ggf. eine Anweisung über die Weiter-
behandlung des gelieferten Mörtels bzw. Vormörtels bei-
liegt, z.B. Angabe der auf der Baustelle zuzugebenden
Zementmenge in Raum- und Gewichtsteilen.
Bei der Weiterbehandlung des werkmäßig hergestellten
Mörtels bzw. Vormörtels dürfen außer der erforderlichen
Wasser- und ggf. Zementzugabe keine Zuschläge und Zu-
sätze zugegeben werden.
4.4. Verarbeitung und Anwendung
Der Mörtel muß vor Beginn des Erstarrens verarbeitet sein.
Beim Verarbeiten des Mauermörtels ist durch entsprechende
Zusammensetzung und Konsistenz sicherzustellen, daß ohne
besondere Schwierigkeiten vollfugig gemauert werden kann.
Dies gilt besonders für Mörtel der Gruppe III. Aus diesem
Grunde können bei Verwendung von Mörteln der Gruppe III
Zusätze zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und des
Wasserrückhaltevermögens zugegeben werden (siehe Ab-
schnitt 4.1.4.1 und 4.1.4.2).
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Nässe, niedrige
Temperaturen) ist mindestens ein Mörtel der Gruppe II zu
verwenden.
Bei Verwendung der Mörtelgruppen sind die folgenden
Beschränkungen zu beachten: ;
Mörtelgruppe I:
a) nicht zulässig für Gewölbe, bewehrtes Mauerwerk, Kel-
lermauerwerk;