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Volume 12. März 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Nr. 18 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
115 
Die Prüfergebnisse müssen entsprechend Abschnitt 5.7 dieser 
Richtlinien in einem Prüfbericht übersichtlich und vollständig 
zusammengestellt sein. ; ; 
Die bei den einzelnen Prüfungen ermittelten Ergebnisse sind 
vom Herstellwerk, getrennt für die einzelnen Prüfkorngruppen, 
fortlaufend aufzuzeichnen und aufzubewahren. 
Wird bei-der Eigenüberwachung eine höhere Alkaliempfind- 
lichkeit einer Lieferkorngruppe als bei der Erstprüfung festge- 
stellt, so ist sofort an einem Teil der Rückstellprobe die Prüfung 
zu wiederholen. Weicht auch dieses Ergebnis wiederum in 
gleicher Weise von der Einstufung ab, ist sofort die Einstufung 
entsprechend auf den Lieferscheinen zu ändern. 
Die fremdüberwachende Stelle ist sofort zu unterrichten, wenn 
aufgrund der Ergebnisse im Rahmen der Eigenüberwachung 
vom Herstellwerk eine Änderung der Alkaliempfindlichkeit 
{Höherstufung) einer bestimmten Lieferkorngruppe vorge- 
nommen werden mußte (siehe Abschnitt 4.4). ' 
4.3.2 Fremdüberwachung 
Die Fremdüberwachung ist mindestens alle 6 Monate durch- 
zuführen. Dabei hat sich die fremdüberwachende Stelle davon 
zu überzeugen, daß die Prüfungen der Eigenüberwachung 
ordnungsgemäß durchgeführt und: deren Ergebnisse aufge- 
zeichnet werden. 
Weiterhin sind im Herstellwerk von allen Lieferkorngruppen 
Proben zu entnehmen und über die Entnahme der Proben ein 
Protokoll anzufertigen. Die Proben sind wiederum nach Ab- 
schnitt 5 dieser Richtlinien auf ihre Gehalte an alkaliempfindli- 
chen Bestandteilen zu prüfen. 
Wird bei der Fremdüberwachung eine höhere Alkaliempfind- 
lichkeit einer Lieferkorngruppe als bei der Erstprüfung festge- 
stellt, so ist sofort die Einstufung entsprechend auf den Liefer- 
scheinen zu ändern. Über die Ergebnisse der Überwachung 
ist von der fremdüberwachenden Stelle entsprechend Ab- 
schnitt 5.7 ein Überwachungsbericht mit fortlaufender Nume- 
rierung anzufertigen, der eine Bewertung der Eigenüberwa- 
chung, die Ergebnisse der Fremdüberwachung und die sich 
daraus ergebende Einstufung der Lieferkorngruppen aufgrund 
ihrer Alkaliempfindlichkeit enthalten muß. 
4.4 Zuordnung einer geringeren Empfindlichkeit 
5.5 Bestimmung des Gehalts an. Opalsandstein 
5.5.1 Aufgabe und Grundlage 
5.5.2 Geräte 
5.5.3 Reagenzien 
5.5.4 Probemenge 
5.5.5 Durchführung 
5.6 Bestimmung des Gehalts an reaktionsfähigem Flint 
5.6.1 Aufgabe und Grundlage 
5.6.2 Geräte 
5.6.3 Probemenge 
5.6.4 Durchführung 
5.6.5 Berechnung des Gehalts an reaktionsfähigem Flint 
5.7 Prüfbericht 
5. Prüfung von Betonzuschlag auf alkaliempfindliche Bestandtei- 
le 
5.1 Geltungsbereich 
Diese Richtlinie gilt für die Prüfung von Betonzuschlag, der 
Opalsandstein, andere opalhaltige Gesteine und/oder Flinte 
als alkaliempfindliche Bestandteile enthält und bei dem auf- 
grund der Beton- und Bauwerksverhältnisse eine Alkalireaktion 
nicht ausgeschlossen werden kann. 
5.2 Probenahme 
5.2.1 Durchführung 
Für die Prüfung der Zuschläge auf alkaliempfindliche Bestand- 
teile (Gestein mit alkalilöslicher Kieselsäure) nach den Ab- 
schnitten 5.4, 5.5 und 5,6 ist von jeder zu liefernden Korngrup- 
pen bis 16 mm, im folgenden als Lieferkorngruppe bezeichnet, 
eine Menge von mindestens 5 kg, von den Lieferkorngruppen 
über 16 mm eine Menge von mindestens 10 kg erforderlich. 
Um sicherzustellen, daß diese Proben für die Gesamtmenge 
des für das Bauvorhaben oder den Betonierabschnitt vorge- 
sehenen Zuschlags repräsentativ sind, soll zunächst von den 
Lieferkorngruppen bis 16 mm eine Zuschlagmenge von 20 kg, 
von den Lieferkorngruppen über 16 mm eine Menge von 40 kg 
entnommen werden, die, den Vorschriften der DIN 4226 Bl. 3 
entsprechend, aus mehreren, über das gesamte Haufwerk der 
betreffenden Lieferkorngruppe gleichmäßig verteilten Einzel- 
stichproben zusammenzusetzen ist. Dabei ist darauf zu achten, 
daß die Einzelproben, der Vorschrift der DIN 4226 BI. 3 
Abschn. 2.2 entsprechend, nicht aus den Bereichen des 
Haufwerks entnommen werden, in denen offensichtlich Entmi- 
schungen vorliegen. Die auf diese Weise erhaltenen Proben 
der einzelnen Lieferkorngruppen werden nach der Vorschrift 
der DIN 4226 Bl. 3 Abschn. 2.2 auf die für die Untersuchungen 
erforderliche Probemenge von mindestens je 5kg für die 
Korngruppen bis 16 mm und von mindestens je 10 kg für die 
Korngruppen über 16 mm vermindert. Diese Proben werden in 
verschließbare Behälter abgefüllt, entsprechend gekenn- 
zeichnet (Abschnitt 2.2) und der Prüfstelle zugeschickt. 
5.2.2 Protokoll 
Über die Entnahme der Proben ist ein Protokoll anzufertigen, 
das folgende Angaben enthalten muß: 
a) Datum und Ort der Probenahme, Entnahmestelle 
b) Herkunft des Zuschlags und Herstellwerk 
c) geschätzte Menge des Vorrats, aus dem die Probe stammt 
ec Art, Lieferkorngruppe und Bezeichnung des Zuschlags 
€ Probenehmer 
} entnommene Probemenge 
g) Bezeichnung der Probe 
Ergibt sich im Zuge der Überwachung eine gegenüber der 
Einstufung geringere Alkaliempfindlichkeit einer oder mehrerer 
Lieferkorngruppen, so kann das Herstellwerk bei der fremd- 
überwachenden Stelle eine Neueinstufung beantragen. 
In diesem Fall hat die fremdüberwachende Stelle eine 
Wiederholung der Erstprüfung und Beurteilung nach Ab- 
schnitt 4.2 zu veranlassen, wobei die im Rahmen der Eigen- 
überwachung zwischenzeitlich angefallenen Ergebnisse be- 
rücksichtigt werden können. 
5, Prüfung von Betonzuschlag auf alkaliempfindliche Bestandtei- 
le 
Inhaltsübersicht 
5.1 Geltungsbereich 
5.2 Probenahme 
5.2.1 Durchführung 
5.2.2 Protokoll 
5.3 Aufbereitung der Proben 
5.3.1 Abtrennen des Kornanteils unter 1 mm 
5.3.2 Herstellen der Prüfkornfraktionen 
5.4 Petrographische Untersuchung 
5.4.1 Aufgabe und Grundlage 
5.4.2 Geräte 
5.4.3 Probemenge 
5.4.4 Durchführung 
Das Protokoll ist der mit der Prüfung beauftragten Stelle zu 
übergeben. In jeden Probenbehälter ist ein gegenüber Feuch- 
tigkeit beständiges Begleitpapier mit der Bezeichnung der 
Probe, dem Entnahmedatum und der Unterschrift des Probe- 
nehmers einzulegen.
	        
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