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Volume 19. Februar 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

V1/1974 
Seite 46 
Nr. 15 
6.2.3. 
7:1 
durch Vorspannung im Spannstahl erzeugte Vor- 
dehnung ergibt sich als Dehnungsunterschied zwischen 
Spannstahl und umgebendem Beton unter Ge- 
brauchslast nach Kriechen und Schwinden; der Span- 
hungsverlust aus Kriechen und Schwinden ist ent- 
sprechend Abschnitt 6.2.3 anzunehmen. 
Der erforderliche Sicherheitsbeiwert beträgt v = 1,75 
bis v = 2,10 entsprechend DIN 1045, Ausgabe Januar 
1972, Bild 15. 
Für die Bemessung siehe auch Heft 220 DAfStb: 
Bemessung von Beton-. und Stahlbetonbauteilen 
nach DIN 1045. 
Die ausreichende Verankerung des Spannstahls im 
Zuggurt ist entsprechend den Spannbetonrichtlinien, 
Abschnitt 14.2, nachzuweisen; die ausreichende Ver- 
ankerung der schlaffen Bewehrung richtet sich nach 
DIN 1045, Ausgabe Januar 1972, Abschnitt 18. 
Nachweis unter Gebrauchslast 
Bei vorgespannten Flachstürzen sind zusätzlich zu 
Abschnitt 6.2.2 folgende Nachweise zu führen: 
Der Nachweis der nach dem Lösen der Vorspannung 
im Spannbett auftretenden Betonspannungen ist mit 
dz, = 0,55 ß, zu führen. 
Die Schalen dürfen bei der Ermittlung der Quer- 
schnittswerte nicht berücksichtigt werden. 
Spannungsnachweis im Einbauzustand: 
Für den Einbauzustand ist nachzuweisen, daß unter 
Vollast nach Kriechen und Schwinden keine Zug- 
spannungen in Höhe. des Spanndrahtes auftreten. Die 
Spannungsverluste im Spannstahl aus Kriechen und 
Schwinden sind bei Verwendung von Ziegelschalen 
dabei mit 15%, in allen anderen Fällen mit 25% der 
Spannstahlspannung unmittelbar nach Lösen der 
Vorspannung im Spannbett anzunehmen. Der Hebel- 
arm der inneren Kräfte z darf dem Bruchsicherheits- 
nachweis nach Abschnitt 6.2.2 entnommen werden. 
Einbau der Flachstürze 
Die Zuggurte sind beim Einbau in Abhängigkeit von 
ihrer Gesamthöhe in folgendem Abstand zu unter- 
stützen: 
7.2. 
7.8. 
1.4. 
71.5 
R 
9 
Bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe < 6,0 cm be- 
trägt die Montagestützweite < 1,00 m; 
bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe > 6,0 cm be- 
trägt die Montagestützweite < 1,25 m. 
Die Montageunterstützung muß bleiben, bis die 
Druckzone eine ausreichende Festigkeit erreicht hat; 
im allgemeinen genügen 7 Tage. Alle Lasten aus 
Fertigteildecken oder Schalungen für Ortbetondecken 
müssen bis dahin gesondert abgefangen werden. 
Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu 
verlegen. Die Tiefe des Auflagers muß mindestens 
11,5 cm betragen. 
Beschädigte Zuggurte dürfen nicht verwendet wer- 
den. 
Die Oberseite des Zuggurtes ist vor dem Aufmauern 
oder Aufbetonieren sorgfältig von Schmutz zu reini- 
gem und anzunässen. 
Jeder Lieferung ist eine Einbauanweisung beizu- 
fügen. 
Statischer Nachweis 
Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit des 
Sturzes ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Hierfür 
dürfen auch Bemessungstafeln verwendet werden, 
die von einem Prüfamt für Baustatik geprüft sind. 
Überwachung 
Für die Durchführung der Überwachung gelten die 
Bestimmungen von DIN 1084. 
Bei vorgespannten Zuggurten sind zusätzlich die 
Spannbetonrichtlinien, 
bei Zuggurten aus Stahlleichtbeton zusätzlich die 
Leichtbetonrichtlinien 
zu beachten. 
Die Druckfestigkeit der Schalen ist im Rahmen der 
Eigenüberwachung mindestens vierteljährlich, im 
Rahmen der Fremdüberwachung mindestens halb- 
jährlich zu prüfen. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461/4059 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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