V1/1974
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Nr. 15
6.2.3.
7:1
durch Vorspannung im Spannstahl erzeugte Vor-
dehnung ergibt sich als Dehnungsunterschied zwischen
Spannstahl und umgebendem Beton unter Ge-
brauchslast nach Kriechen und Schwinden; der Span-
hungsverlust aus Kriechen und Schwinden ist ent-
sprechend Abschnitt 6.2.3 anzunehmen.
Der erforderliche Sicherheitsbeiwert beträgt v = 1,75
bis v = 2,10 entsprechend DIN 1045, Ausgabe Januar
1972, Bild 15.
Für die Bemessung siehe auch Heft 220 DAfStb:
Bemessung von Beton-. und Stahlbetonbauteilen
nach DIN 1045.
Die ausreichende Verankerung des Spannstahls im
Zuggurt ist entsprechend den Spannbetonrichtlinien,
Abschnitt 14.2, nachzuweisen; die ausreichende Ver-
ankerung der schlaffen Bewehrung richtet sich nach
DIN 1045, Ausgabe Januar 1972, Abschnitt 18.
Nachweis unter Gebrauchslast
Bei vorgespannten Flachstürzen sind zusätzlich zu
Abschnitt 6.2.2 folgende Nachweise zu führen:
Der Nachweis der nach dem Lösen der Vorspannung
im Spannbett auftretenden Betonspannungen ist mit
dz, = 0,55 ß, zu führen.
Die Schalen dürfen bei der Ermittlung der Quer-
schnittswerte nicht berücksichtigt werden.
Spannungsnachweis im Einbauzustand:
Für den Einbauzustand ist nachzuweisen, daß unter
Vollast nach Kriechen und Schwinden keine Zug-
spannungen in Höhe. des Spanndrahtes auftreten. Die
Spannungsverluste im Spannstahl aus Kriechen und
Schwinden sind bei Verwendung von Ziegelschalen
dabei mit 15%, in allen anderen Fällen mit 25% der
Spannstahlspannung unmittelbar nach Lösen der
Vorspannung im Spannbett anzunehmen. Der Hebel-
arm der inneren Kräfte z darf dem Bruchsicherheits-
nachweis nach Abschnitt 6.2.2 entnommen werden.
Einbau der Flachstürze
Die Zuggurte sind beim Einbau in Abhängigkeit von
ihrer Gesamthöhe in folgendem Abstand zu unter-
stützen:
7.2.
7.8.
1.4.
71.5
R
9
Bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe < 6,0 cm be-
trägt die Montagestützweite < 1,00 m;
bei Zuggurten mit einer Gesamthöhe > 6,0 cm be-
trägt die Montagestützweite < 1,25 m.
Die Montageunterstützung muß bleiben, bis die
Druckzone eine ausreichende Festigkeit erreicht hat;
im allgemeinen genügen 7 Tage. Alle Lasten aus
Fertigteildecken oder Schalungen für Ortbetondecken
müssen bis dahin gesondert abgefangen werden.
Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu
verlegen. Die Tiefe des Auflagers muß mindestens
11,5 cm betragen.
Beschädigte Zuggurte dürfen nicht verwendet wer-
den.
Die Oberseite des Zuggurtes ist vor dem Aufmauern
oder Aufbetonieren sorgfältig von Schmutz zu reini-
gem und anzunässen.
Jeder Lieferung ist eine Einbauanweisung beizu-
fügen.
Statischer Nachweis
Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit des
Sturzes ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Hierfür
dürfen auch Bemessungstafeln verwendet werden,
die von einem Prüfamt für Baustatik geprüft sind.
Überwachung
Für die Durchführung der Überwachung gelten die
Bestimmungen von DIN 1084.
Bei vorgespannten Zuggurten sind zusätzlich die
Spannbetonrichtlinien,
bei Zuggurten aus Stahlleichtbeton zusätzlich die
Leichtbetonrichtlinien
zu beachten.
Die Druckfestigkeit der Schalen ist im Rahmen der
Eigenüberwachung mindestens vierteljährlich, im
Rahmen der Fremdüberwachung mindestens halb-
jährlich zu prüfen.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461/4059 -
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43