VI/1974 |
Seite 216
Nr. 55
Bei der Ausführung von Erdarbeiten finden die Bestimmungen dieser Gleitklausel. auch Anwendung auf
Änderungen amtlich festgesetzter Tarife für Fuhrleistungen; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die
Fuhrleistungen mit eigenen Fahrzeugen (Werkverkehr) ausführt.
Die gegenseitige Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen beschränkt sich auf die nachstehend
aufgeführten Baustoffe und Bauteile:
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11.-, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 0591 - (95) 4461/4059 -
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin. 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43