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Volume 26. Juni 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

| VI/1974 
Seite 121 
Nr. 40 
Anlage 
Ergänzende Bestimmungen zu DIN 4420 
Gerüstordnung; Ausgabe Januar 1952, 
Fassung September 1973 
1. Geltungsbereich 
Diese Bestimmungen gelten für die in DIN 4420 (Ausgabe 
Januar 1952), Abschnitt 4, definierten Traggerüste, u. a. auch 
für Vorschubrüstungen, Vorbauschnäbel und ähnliche Kon- 
struktionen, sowie für aus serienmäßig hergestellten Bautei- 
len nach dem Baukastensystem zusammengesetzie Trag- 
gerüste und deren Verbindungsstellen und Aussteifungen, 
z. B. Rüstträger und Rüsttürme, Ausgenommen hiervon sind 
Verlegegeräte. 
An Stelle von statischen Einzelnachweisen für Bauteile, die 
nach den technischen Baubestimmungen und den vorliegen- 
den ergänzenden Bestimmungen konstruiert und berechnet 
werden, können statische Typenberechnungen erstellt wer- 
den, die von einem Prüfamt für Baustatik zu prüfen sind, 
Sofern für neue noch nicht allgemein gebräuchliche Bauteile 
von Traggerüsten der Nachweis der Brauchbarkeit nicht nach 
den technischen Baubestimmungen und den vorliegenden 
ergänzenden Bestimmungen geführt werden kann, ist die 
Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsicht- 
liche Zulassung erforderlich. In diesem Fall gelten die dorf 
ausgewiesenen zulässigen Schnittkräfte unter den angege- 
benen Bedingungen, 
Für 
Baustützen aus Stahl mit Ausziehvorrichtung, 
längenverstellbare Schalungsträger und 
Stahlrohrgerüstkupplungen mit Schraub- oder Keilver- 
schluß 
werden entsprechend den Prüfzeichenverordnungen der 
Länder durch das Institut für Bautechnik in Berlin Prüfzei- 
chen zum Nachweis der Brauchbarkeit der Gerüstteile er- 
teilt. Bei Anwendung dieser Gerüstbauteile sind die Bestim- 
mungen der jeweiligen Prüfbescheide sowie die zur Norm 
DIN 4420 aufgestellten ergänzenden Bestimmungen „Bau- 
stützen aus Stahl, Schalungsträger, Gerüstkupplungen, Richt- 
linien für zulässige Belastung und Anwendung (Ausgabe 
Juli 1972)“ zu beachten. 
2. Vorbemerkung 
Traggerüste sind Konstruktionen des Ingenieurbaues. Aus- 
führung, Art und Umfang der statischen Berechnung sowie 
der Konstruktionszeichnungen müssen den im Ingenieurbau 
üblichen Anforderungen genügen, daher ist u. a. stets ein 
prüffähiger Standsicherheitsnachweis aufzustellen. Der 
Kräfteverlauf und die Stabilität in allen Traggliedern müssen 
von der Schalung bis in den Baugrund unter Berücksichtigung 
aller Bauzustände verfolgt werden. 
3. Konstruktion und Werkstoffe 
3.1. Die Schlankheit s, /i mehrteiliger Stützenkonstruktionen 
ist bei Stahlkonstruktionen auf 40 zu begrenzen, wenn 
die zur Aussteifung notwendigen Verbände nicht mit stahl- 
baumäßigen Verbindungsmitteln nach DIN 1050 bzw. 
DIN 1073, DIN 4100 bzw. DIN 4101 angeschlossen sind. Für 
den Trägheitsradius £ ist anzunehmen 
i= Er 
Zr 
mit 
I = Eigenträgheitsmoment des Einzelstabes 
F = Querschnittsfläche des Einzelstabes 
= Abstand des jeweiligen Einzelstabes vom Systemschwer- 
punkt. 
Bei Holzkonstruktionen ist unabhängig von der Lagerung 
das Verhältnis h/b (siehe Bild 1) auf 10 zu begrenzen, wenn 
die Nachgiebigkeit der Verbände nach DIN 1052 nicht nach- 
gewiesen wird oder Verbindungen mit nur einem Bolzen (vgl. 
Abschnitt 4.8) ausgeführt werden. 
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Bild 1. 
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