| VI/1974
Seite 121
Nr. 40
Anlage
Ergänzende Bestimmungen zu DIN 4420
Gerüstordnung; Ausgabe Januar 1952,
Fassung September 1973
1. Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für die in DIN 4420 (Ausgabe
Januar 1952), Abschnitt 4, definierten Traggerüste, u. a. auch
für Vorschubrüstungen, Vorbauschnäbel und ähnliche Kon-
struktionen, sowie für aus serienmäßig hergestellten Bautei-
len nach dem Baukastensystem zusammengesetzie Trag-
gerüste und deren Verbindungsstellen und Aussteifungen,
z. B. Rüstträger und Rüsttürme, Ausgenommen hiervon sind
Verlegegeräte.
An Stelle von statischen Einzelnachweisen für Bauteile, die
nach den technischen Baubestimmungen und den vorliegen-
den ergänzenden Bestimmungen konstruiert und berechnet
werden, können statische Typenberechnungen erstellt wer-
den, die von einem Prüfamt für Baustatik zu prüfen sind,
Sofern für neue noch nicht allgemein gebräuchliche Bauteile
von Traggerüsten der Nachweis der Brauchbarkeit nicht nach
den technischen Baubestimmungen und den vorliegenden
ergänzenden Bestimmungen geführt werden kann, ist die
Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsicht-
liche Zulassung erforderlich. In diesem Fall gelten die dorf
ausgewiesenen zulässigen Schnittkräfte unter den angege-
benen Bedingungen,
Für
Baustützen aus Stahl mit Ausziehvorrichtung,
längenverstellbare Schalungsträger und
Stahlrohrgerüstkupplungen mit Schraub- oder Keilver-
schluß
werden entsprechend den Prüfzeichenverordnungen der
Länder durch das Institut für Bautechnik in Berlin Prüfzei-
chen zum Nachweis der Brauchbarkeit der Gerüstteile er-
teilt. Bei Anwendung dieser Gerüstbauteile sind die Bestim-
mungen der jeweiligen Prüfbescheide sowie die zur Norm
DIN 4420 aufgestellten ergänzenden Bestimmungen „Bau-
stützen aus Stahl, Schalungsträger, Gerüstkupplungen, Richt-
linien für zulässige Belastung und Anwendung (Ausgabe
Juli 1972)“ zu beachten.
2. Vorbemerkung
Traggerüste sind Konstruktionen des Ingenieurbaues. Aus-
führung, Art und Umfang der statischen Berechnung sowie
der Konstruktionszeichnungen müssen den im Ingenieurbau
üblichen Anforderungen genügen, daher ist u. a. stets ein
prüffähiger Standsicherheitsnachweis aufzustellen. Der
Kräfteverlauf und die Stabilität in allen Traggliedern müssen
von der Schalung bis in den Baugrund unter Berücksichtigung
aller Bauzustände verfolgt werden.
3. Konstruktion und Werkstoffe
3.1. Die Schlankheit s, /i mehrteiliger Stützenkonstruktionen
ist bei Stahlkonstruktionen auf 40 zu begrenzen, wenn
die zur Aussteifung notwendigen Verbände nicht mit stahl-
baumäßigen Verbindungsmitteln nach DIN 1050 bzw.
DIN 1073, DIN 4100 bzw. DIN 4101 angeschlossen sind. Für
den Trägheitsradius £ ist anzunehmen
i= Er
Zr
mit
I = Eigenträgheitsmoment des Einzelstabes
F = Querschnittsfläche des Einzelstabes
= Abstand des jeweiligen Einzelstabes vom Systemschwer-
punkt.
Bei Holzkonstruktionen ist unabhängig von der Lagerung
das Verhältnis h/b (siehe Bild 1) auf 10 zu begrenzen, wenn
die Nachgiebigkeit der Verbände nach DIN 1052 nicht nach-
gewiesen wird oder Verbindungen mit nur einem Bolzen (vgl.
Abschnitt 4.8) ausgeführt werden.
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Bild 1.
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