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Nr. 1
Anlage 6
Musterquerschnitt
Örtliche Hauptverkehrsstraße
( Verkehrsstraße)
G
FE
G
4 |
Anm. :
+ 3.00 325 — 325 ea 3,00 a -
300 —
«.-
300—
a
18,50
Die Breitenangaben für Gehwege berücksichtigen nicht eine regel =
mäßig erwünschte Baumbepflanzung und die anderen in Nr. 8
genannten Gesichtspunkte.
Die Musterquerschnitte sind ggf. durch Radwege nach den
Regelblättern zu ergänzen.