VI/1978
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Nr. 58
Dauer d.
Ausbild. Teilab-
Abschn. schnitte
(Wochen)
5
68
20
Ausbildungsstellen
Der Senator für Bau-
und Wohnungswesen
Bezirksämter von Berlin
Der Senator für Bau-
und Wohnungswesen
Bezirksämter von Berlin
Landesplanungsbehörde
eines anderen Landes
Städtebauinstitut
Der Senator für Bau-
und Wohnungswesen
Der Senator für Inneres
Der Senator für Finanzen
Eigenbetriebe des Landes
Berlin
Wohnungsbaukreditanstalt
Berlin
Ausbildungsstoff
4, ü
Baurecht, insbesondere bauaufsichtliches Genehmigungs-
und Zustimmungsverfahren, bauaufsichtliche Überwachung
und Abnahme von Bauten
Städtebau, insbesondere Bundesbaugesetz und Städtebau-
förderungsgesetz, Ausarbeitung und Aufstellung von Bau-
Jeitplänen, Bodenordnung und Erschließung, Stadt- und
Dorferneuerung
Vertiefung der Kenntnisse in Städtebau und Raumordnung,
Zusammenwirken der Fachgebiete, Vorlesungen, Seminare
und Übungen
Aufgaben des Landes Berlin, insbesondere Bauaufsicht,
Städtebau, Landesplanung, Raumordnung, Naturschutz-
und Landschaftspflege, Wohhungs- und Siedlungswesen,
Denkmalpflege, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereini-
gung, Staats- und Verwaltungsrecht, Organisation der Ver-
waltung, insbesondere der Bauverwaltungen, Geschäfts-
gang
Häusliche Prüfungsarbeit
28
rd. 9 Erholungsurlaub (nur bei ungekürzter Ausbildung, sonst anteilig)
117 Wochen = 2 Jahre und 3 Monate
Anmerkung: Die häusliche Prüfungsarbeit soll spätestens 6 Wochen vor Abschluß der Ausbildung dem Ober-
prüfungsamt eingereicht sein.
I
‚0.
Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung
Bauingenieurwesen
Ausbildung
Es werden nur Bewerber eingestellt, die die Diplom-
Hauptprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
bestanden haben.
Die Bewerber haben die Wahl, sich in einem der fol-
genden Fachgebiete vertieft ausbilden zu lassen:
Stadtbauwesen
Wasserwesen
In dem Fachgebiet Wasserwesen liegt der Schwerpunkt
der Ausbildung nach Wahl auf dem Gebiet Verkehrs-
wasserbau oder Wasserwirtschaft.
Ausbildungsbehörde
Ausbildungsbehörde ist der Senator für Bau- und
Wohnungswesen.
Ausbildende Verwaltungen
Die Ausbildung übernehmen in den Fachgebieten Stadt-
bauwesen und Wasserwesen:
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen oder
der Senator für Inneres oder
die Bezirksämter von Berlin oder
der Polizeipräsident in Berlin oder
die Eigenbetriebe des Landes Berlin oder
die Baubehörde Hamburg;
ım Wasserwesen zusätzlich
die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes oder
die Wasserwirtschaftsverwaltung eines anderen Landes.
11. Gliederung.der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ab-
schnitte:
Abschnitt I:
72 Wochen technische Verwaltung in der Ortsinstanz,
Vertiefung im eigenen Fachgebiet und Ausbildung in
anderen Fachgebieten
Abschnitt II:
30 Wochen vertiefte Ausbildung im Verwaltungsdienst
und Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit
Außerdem:
6 Wochen für Lehrgänge und rd. 9 Wochen für Urlaub
(nur bei ungekürzter Ausbildung, sonst anteilig)
Übungsarbeiten
Während der Ausbildungsabschnitte I und II hat der
Referendar — ohne vom Dienst befreit zu sein — je
eine Übungsarbeit mit zwei- bis dreiwöchiger Frist
anzufertigen. Er soll hierbei seine Fähigkeit nach-
weisen, kleinere Aufgaben oder Entwürfe aus der
Praxis der Verwaltung und technische, wirtschaftliche
oder sonstige einschlägige Fragen kurz und verständ-
lich zu behandeln. Auf erläuternde Handskizzen ist
Wert zu legen.
Die Aufgaben sind von dem mit der Überwachung der
Ausbildung beauftragten Beamten zu stellen, sofern
sie nicht von dem Ausbildungsleiter oder dem Leiter
der Ausbildungsstelle mit Genehmigung des Ausbil-
dungsleiters gestellt werden. Sie werden durch den Aus-
bildungsleiter beurteilt. Genügen die Arbeiten nicht,
sind neue Aufgaben zu stellen, ggf. ist die Ausbildung
zu verlängern.