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Volume 9. Juli 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

VI/1978 
Seite 79 | 
Nr. 58 
Dauer d. 
Ausbild. Teilab- 
Abschn. schnitte 
(Wochen) 
5 
68 
20 
Ausbildungsstellen 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Landesplanungsbehörde 
eines anderen Landes 
Städtebauinstitut 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Der Senator für Inneres 
Der Senator für Finanzen 
Eigenbetriebe des Landes 
Berlin 
Wohnungsbaukreditanstalt 
Berlin 
Ausbildungsstoff 
4, ü 
Baurecht, insbesondere bauaufsichtliches Genehmigungs- 
und Zustimmungsverfahren, bauaufsichtliche Überwachung 
und Abnahme von Bauten 
Städtebau, insbesondere Bundesbaugesetz und Städtebau- 
förderungsgesetz, Ausarbeitung und Aufstellung von Bau- 
Jeitplänen, Bodenordnung und Erschließung, Stadt- und 
Dorferneuerung 
Vertiefung der Kenntnisse in Städtebau und Raumordnung, 
Zusammenwirken der Fachgebiete, Vorlesungen, Seminare 
und Übungen 
Aufgaben des Landes Berlin, insbesondere Bauaufsicht, 
Städtebau, Landesplanung, Raumordnung, Naturschutz- 
und Landschaftspflege, Wohhungs- und Siedlungswesen, 
Denkmalpflege, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereini- 
gung, Staats- und Verwaltungsrecht, Organisation der Ver- 
waltung, insbesondere der Bauverwaltungen, Geschäfts- 
gang 
Häusliche Prüfungsarbeit 
28 
rd. 9 Erholungsurlaub (nur bei ungekürzter Ausbildung, sonst anteilig) 
117 Wochen = 2 Jahre und 3 Monate 
Anmerkung: Die häusliche Prüfungsarbeit soll spätestens 6 Wochen vor Abschluß der Ausbildung dem Ober- 
prüfungsamt eingereicht sein. 
I 
‚0. 
Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung 
Bauingenieurwesen 
Ausbildung 
Es werden nur Bewerber eingestellt, die die Diplom- 
Hauptprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen 
bestanden haben. 
Die Bewerber haben die Wahl, sich in einem der fol- 
genden Fachgebiete vertieft ausbilden zu lassen: 
Stadtbauwesen 
Wasserwesen 
In dem Fachgebiet Wasserwesen liegt der Schwerpunkt 
der Ausbildung nach Wahl auf dem Gebiet Verkehrs- 
wasserbau oder Wasserwirtschaft. 
Ausbildungsbehörde 
Ausbildungsbehörde ist der Senator für Bau- und 
Wohnungswesen. 
Ausbildende Verwaltungen 
Die Ausbildung übernehmen in den Fachgebieten Stadt- 
bauwesen und Wasserwesen: 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen oder 
der Senator für Inneres oder 
die Bezirksämter von Berlin oder 
der Polizeipräsident in Berlin oder 
die Eigenbetriebe des Landes Berlin oder 
die Baubehörde Hamburg; 
ım Wasserwesen zusätzlich 
die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes oder 
die Wasserwirtschaftsverwaltung eines anderen Landes. 
11. Gliederung.der Ausbildung 
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ab- 
schnitte: 
Abschnitt I: 
72 Wochen technische Verwaltung in der Ortsinstanz, 
Vertiefung im eigenen Fachgebiet und Ausbildung in 
anderen Fachgebieten 
Abschnitt II: 
30 Wochen vertiefte Ausbildung im Verwaltungsdienst 
und Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit 
Außerdem: 
6 Wochen für Lehrgänge und rd. 9 Wochen für Urlaub 
(nur bei ungekürzter Ausbildung, sonst anteilig) 
Übungsarbeiten 
Während der Ausbildungsabschnitte I und II hat der 
Referendar — ohne vom Dienst befreit zu sein — je 
eine Übungsarbeit mit zwei- bis dreiwöchiger Frist 
anzufertigen. Er soll hierbei seine Fähigkeit nach- 
weisen, kleinere Aufgaben oder Entwürfe aus der 
Praxis der Verwaltung und technische, wirtschaftliche 
oder sonstige einschlägige Fragen kurz und verständ- 
lich zu behandeln. Auf erläuternde Handskizzen ist 
Wert zu legen. 
Die Aufgaben sind von dem mit der Überwachung der 
Ausbildung beauftragten Beamten zu stellen, sofern 
sie nicht von dem Ausbildungsleiter oder dem Leiter 
der Ausbildungsstelle mit Genehmigung des Ausbil- 
dungsleiters gestellt werden. Sie werden durch den Aus- 
bildungsleiter beurteilt. Genügen die Arbeiten nicht, 
sind neue Aufgaben zu stellen, ggf. ist die Ausbildung 
zu verlängern.
	        
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