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Volume 9. Juli 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

en] 
Seite 78 
Nr. 58 
ö. Dauer der Teilabschnitte, Ausbildungsstellen und Ausbildungsstoff des Fachgebietes 
Hochbau 
Dauer d. 
Ausbild. Teilab- 
Abschn. schnitte 
(Wochen) 
3 
FA 
33 
20 
& 
Ausbildungsstellen 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Der Senator für Inneres 
Der Senator für Finanzen 
Ausbildungsstoff 
Vorbereitung und Durchführung von Bauten, insbesondere 
Entwerfen, werk- und materialgerechte Durchbildung, 
Technik des Hochbaues, Rechte und Pflichten des Amts- 
vorstandes und des verantwortlichen Bauleiters, technische 
Baubestimmungen, Verdingungswesen, Angebotsprüfung, 
Vertragsabwicklung, Finanzkontrolle, Abnahme und Ab- 
rechnung 
Geschäftsbetrieb eines Hochbauamtes, insbesondere Stel- 
lung zu anderen Behörden, Haushalts-, Kassen- und Rech- 
nungswesen, Besoldungs- und Tarifrecht, Arbeiterfürsorge, 
Baupreisrecht, Grundstücksschätzung, Mietwertermittlung, 
Bauunterhaltung, Bekanntmachung mit Aufgaben eines 
Grundbuchamtes, Katasteramtes und ähnlicher Dienst- 
stellen 
Baurecht, insbesondere bauaufsichtliches Genehmigungs- 
und Zustimmungsverfahren, bauaufsichtliche Überwachung 
und Abnahme von Bauten 
Städtebau, insbesondere Bundesbaugesetz: und Städtebau- 
förderungsgesetz, Ausarbeitung und Aufstellung von Bau- 
leitplänen, Bodenordnung und Erschließung, Stadterneue- 
rung 
Aufgaben des Landes Berlin, insbesondere öffentl. Hoch- 
bau, Bauaufsicht, Städtebau, Landesplanung, Raumord- 
nung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wohnungs- und 
Siedlungswesen, Denkmalpflege, Flurbereinigung 
Staats- und Verwaltungsrecht, Organisation der Verwal- 
tung, insbesondere der Bauverwaltungen, Geschäftsgang, 
fachtechnische Prüfung, Haushaltswesen 
Häusliche Prüfungsarbeit 
28 
rd. 9 Erholungsurlaub (nur bei ungekürzter Ausbildung, sonst anteilig) 
117 Wochen — 2 Jahre und 3 Monate 
Anmerkung: Die häusliche Prüfungsarbeit soll spätestens 6 Wochen vor Abschluß der Ausbildung dem Ober- 
prüfungsamt eingereicht sein. 
7. Dauer der Teilabschnitte, Ausbildungsstellen und Ausbildungsstoff des Fachgebietes 
Städtebau 
Dauer d. 
Ausbild. Teilab- 
Abschn. schnitte 
(Wochen) 
2 
vw 
Ausbildungsstellen 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Der Senator für Bau- 
und Wohnungswesen 
Bezirksämter von Berlin 
Ausbildungsstoff 
Durchführung von Bauten, insbesondere Rechte und Pflich- 
ten des Amtsvorstandes und des verantwortlichen Bau- 
leiters, technische Baubestimmungen, Verdingungswesen, 
Angebotsprüfung, Vertragsabwicklung, Finanzkontrolle, 
Abnahme und Abrechnung 
Geschäftsbetrieb eines Hochbauamtes, insbesondere Stel- 
lung zu anderen Behörden, Haushalts-, Kassen und Rech- 
nungswesen, Besoldungs- und Tarifrecht, Arbeiterfürsorge, 
Baupreisrecht, Grundstücksschätzung, Mietwertermittlung, 
Bauunterhaltung, Bekanntmachung mit Aufgaben eines 
Grundbuchamtes, Katasteramtes und ähnlicher Dienst- 
stellen
	        
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