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Volume 5. Juli 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

V1/1978 
Seite 75 
Nr. 57 
Verschulden des Auszubildenden verzögert wurde, 
die Differenz zwischen Junggehilfenlohn und Stein- 
metzhelferlohn nachzuzahlen ist. 
Lohn jugendlicher Arbeitnehmer 
Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung er- 
halten mindestens bis zum 
16. Lebensjahr 60 % 
17. Lebensjahr 70% 
18. Lebensjahr 80 % 
19. Lebensjahr 90 % 
nach vollendetem 
19. Lebensjahr 100 % 
des Tariflohnes des entsprechenden Steinmetzhelfers. 
Lohn bei auswärtiger Beschäftigung 
Bei Arbeiten außerhalb des Betriebssitzes bzw. Ein- 
stellungsortes ist, sofern die Arbeitsstelle 
4.11. in einem tarifhöheren Ort liegt, der für diesen Ort 
zuständige Lohn, 
in einem tarifniedrigeren Ort liegt, der für den Be- 
triebssitz bzw. Einstellungsort zuständige Lohn 
zu zahlen. 
Abgeltungsverbot 
Die Abgeltung von Zuschlägen und Zulagen durch er- 
höhten Lohn oder erhöhte Leistungswerte ist unzu- 
lässig. 
Arbeiten beschäftigt wird, erhält er folgende Zu- 
schläge: 
Umarbeiten, Überarbeiten und Abarbeiten 
alter Werksteine aus Weichgestein an Bau- 
werken ..:. z..« 10% 
1.1 
— nicht jedoch das Entfernen von verwitterten 
Materialien im Rahmen von Renovierungs- 
arbeiten — 
Scharrieren alter, mit Ölfarbe gestrichener 
Werksteine an Bauwerken ................. 10% 
Bearbeiten von alten Betonkonstruktionen ... 10% 
Bearbeiten alter Granite oder Basaltlava- 
Werksteine ...0r en ek Hi ak 74 Wae re 18% 
Hau- und Schleifarbeiten über Kopf und an - 
schlecht erreichbaren Plätzen ....0.0000200.0 15% 
Arbeiten auf Hängegerüsten . :.x 20% 
1.7. Arbeiten auf Gerüsten von 20-25 m Höhe ... 10% 
jedoch über 25 m Höhe .... ‚4. 15% 
1.3. 
1.4. 
1.5. 
1.8. 
Arbeiten an Tunnelgewölben und -wänden 
zum Auswechseln oder Versetzen von Werk- 
steintellen. 144.500 5 
Preßluftarbeiten und Arbeiten mit Elektro- 
Hämmern zum Ausbrechen, nicht jedoch zur 
Bearbeitung von Werksteinen .. - 
4.12, 
15% 
1.9. 
10% 
1.20. 
Arbeiten mit Säuren und ätzenden Laugen 
von über 1 Stunde Dauer ohne betriebsseitig 
gestellte Schutzkleidung ....... 4 
10% 
Vergütung für Geschirrstellung des Arbeitnehmers 
Die Vergütung bei Gestellung vollwertigen eigenen 
Geschirrs beträgt bei Hartgestein 8 %, bei Weich- 
gestein 4 % des Tarifstundenlohnes. 
Hi. 
Arbeiten mit Handfräsen oder Trockenschleif- 
maschinen ohne wirksame Absaugvorrichtung 
von über 1 Stunde Dauerbetrieb ............ 15% 
2. 
Berechnungsgrundlage 
Berechnungsgrundlage ist der tarifliche Stundenlohn 
bzw. der Akkorddurchschnittsverdienst. 
Zusammentreffen mehrerer Zuschläge 
Fallen mehrere Zuschläge zusammen, sind die 2 höch- 
sten Zuschläge zu zahlen. 
8 6 
Lohngruppen 
Festsetzung der Lohngruppen 
Es werden folgende Lohngruppen festgesetzt: 
Steinbildhauer, Bildhauer, 
Vorarbeiter, 
Steinmetzen, Schrifthauer, Versetzer und Fräser, 
soweit sie aus dem Steinmetzberuf kommen, 
Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen 
Berufen kommen, 
Steinschleifer, 
Steinschleifer in den ersten 1% Jahren ihrer 
Tätigkeit, 
1.7. Betriebshandwerker, 
1.8. Steinsäger (auch Gattersäger), 
1.9. _Steinsäger in den ersten 1% Jahren, 
1.10. Steinmetzhelfer. 
3 
88 
Vergütung für Mehraufwand bei Entsendung 
Vergütungs-Anspruch 
Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber auf eine Bau- 
stelle entsandt werden und denen hierdurch höhere 
Unkosten entstehen, als wenn sie im Betrieb arbei- 
ten, erhalten diesen Mehraufwand wie folgt erstattet: 
1.1 
Beträgt die Entfernung „Ortsmitte-Baustelle‘“ mehr 
als 8 km, so ist außer dem Fahrgeld ab 8 km die 
Fahrtzeit (kürzeste Wegstrecke und preisgünstigstes 
öffentliches Verkehrsmittel) mit dem tariflichen 
Stundenlohn zu- bezahlen. 
Soweit die Wege zur und von der Baustelle in die 
Arbeitszeit fallen, sind Fahrgeld und Wegezeit voll 
zu vergüten. 
Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges des Arbeit- 
nehmers gelten die gleichen Bestimmungen. 
In Orten über 100000 Einwohner sind besondere 
Regelung, abweichend von Nr.1.1, örtlich. von den 
bezirklichen Tarifvertragsparteien zu vereinbaren. 
i. 2. 
8 
Is 
4 
Erschwerniszuschläge 
Anspruchsgrundlage 
Solange der Arbeitnehmer mit den nachstehenden - 
„4
	        
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