WVI/1973
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Nr. 123
Wird für die Güteklassen B 300 und niedriger die Eignungs- und Güteprüfung
nach DIN 1045 neu, Abschnitt 7 durchgeführt, so gelten die an B 160 gestellten
Anforderungen durch die Festigkeitsklasse Bn 150 und die an B 225 und B 300
gestellten Anforderungen durch die Festigkeitsklasse Bn 250 als erfüllt.
2.6. Zu DIN 1045, Ausgabe November 1959, 85 Ziff.4 und $8 Ziff.1
DIN 1047, Ausgabe 1943 X, 85 Ziff.4 und 86 Ziff.2
DIN 4225, Ausgabe Juli 1960, Abschnitt 7.2
2.6.1. Bei Verwendung von Betonzuschlag nach DIN 4226, Ausgabe Dezember
1971, ist zu beachten:
2.6.1.1. a) Die Forderung, daß das Zuschlaggemisch im Bereich zwi-
schen den Sieblinien D und E liegen soll, gilt als erfüllt, wenn
das Zuschlaggemisch im günstigen Bereich zwischen den
Sieblinien A. und B nach den Bildern 2 und 3 von DIN 1045
neu Abschnitt 6.2 liegt.
Die Forderung, daß das Zuschlaggemisch zwischen den Sieb-
linien D und F liegen soll, gilt als erfüllt, wenn das Zuschlag-
gemisch im brauchbaren oder günstigen Bereich zwischen den
Sieblinien A und C nach den Bildern 2 und 3 von DIN 1045
neu Abschnitt 6.2 liegt.
In den vorgenannten Fällen braucht die Eignungsprüfung für
den Beton entsprechend DIN 1048, Ausgabe 1943 X, Vorbemer-
kung Abschnitt 1a Abs.1 nicht noch einmal durchgeführt zu
werden.
Für bestimmte Betongüteklassen wird in DIN 1045 alt Korn-
trennung nach Korngruppen gefordert, die auf DIN 4226, Aus-
gabe Juli 1947, abgestimmt sind.
Bei der Anwendung von Zuschlag nach DIN 4226, Ausgabe
Dezember 1971, dürfen die Korngruppen einander nach folgen-
der Tabelle zugeordnet werden:
Vergleichbare Korngruppen
Korngruppentrennung nach Korngruppentrennung nach
DIN 4226 DIN 4226
Ausgabe Juli 1947 Ausgabe Dezember 1971
mm mm
bei zwei Korngruppen:
0/7
0/4
>
4
bei drei Korngruppen:
0/4 bzw. 0/2
4/8 bzw. 2/8
8
0/3
3/7
BE)
7
2.7. Zu DIN 1045, Ausgabe November 1959, 8 13
DIN 1047, Ausgabe 1943 X, 8 9
DIN 4420, Ausgabe Januar 1952 X, Abschnitt 19
Die Angaben über Ausschalfristen sind nicht mehr anzuwenden. Es gilt ab
sofort DIN 1045 neu, Abschnitt 12.3.
2.8. Zu DIN 1045, Ausgabe November 1959, Abschnitte IV und V
DIN 4225, Ausgabe Juli 1960, Abschnitt 14
Die räumliche Steifigkeit und Stabilität ist ab sofort nach DIN 1045 neu, Ab-
schnitt 15.8 nachzuweisen.
Die Bestimmungen von Abschnitt 4 — Standsicherheit von Stahlbeton-Gerippe-
bauten — der Anlage 9 zur Einführung der DIN 1045, Ausgabe November 1959,
vom 11.Juli 1968 (ABl. S.1283 — Dbl. V1/1968 Nr. 36) sind gegenstandslos
geworden und nicht mehr anzuwenden.
Normen und Richtlinien, in denen auf die unter IV. der Ausführungsvorschriften
über die Einführung technischer Baubestimmungen — Beton- und Stahlbetonbau —
vom 14.Juli 1972 genannten Normen und Richtlinien Bezug genommen wird,
dürfen bis zur bauaufsichtlichen Einführung ihrer Neuausgabe nur im Zusammen-
hang mit diesen Bestimmungen unter Beachtung der Nr.2 dieser AusführungS-
vorschriften angewendet werden. Dies gilt insbesondere für die nachstehend im
Anhang genannten Normen und Richtlinien.
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Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. September 1972 in Kraft; sie treten mit
Ablauf des 31. August 1977 außer Kraft.
Az
Schwedler