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Volume 19. Dezember 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

1/1973 
Seite 259 
Nr. 123 
DIN 1045 Seite 27 
Die Konsistenz des Betons BI muß bei der Eignungs- 
prüfung an der oberen Grenze‘ des gewählten Kon- 
sistenzbereiches (oberen Grenze des Ausbreitmaßes) 
liegen. 
Für die Herstellung in Betonfertigteilwerken nach Ab- 
schnitt 5.3 gelten diese Forderungen nicht, sondern die 
unter b); 
Bei Beton BII und bei Beton mit besonderen Eigen- 
schaften bleibt es dem Unternehmer überlassen, das Vor- 
haltemaß nach seinen Erfahrungen unter Berücksichtigung 
des zu erwartenden Streubereichs der betreffenden Bau- 
stelle zu wählen. Das Vorhaltemaß muß aber so’ groß 
sein, daß bei der Güteprüfung die Anforderungen des 
Abschnitts 7.4.3.5.2 sicher erfüllt werden. 
7.4.3. Güteprüfung 
7.4.3.1. Allgemeines 
Die Güteprüfung dient dem Nachweis, daß der für den 
Einbau hergestellte Beton die geforderten Eigenschaften 
erreicht. 
Die Betonproben für die Güteprüfung sind für jeden Probe- 
körper und für jede Prüfung der Konsistenz und des W/Z- 
Wertes aus einer anderen Mischerfüllung zufällig und etwa 
gleichmäßig über die Betonierzeit verteilt zu entnehmen 
(siehe auch DIN 1048 Blatt 1, Abschnitt 2.2, Absatz 1) 
In gleicher Weise sind bei Transportbeton und bei Bau- 
stellenbeton von einer benachbarten Baustelle nach Ab- 
schnitt 2.1.2f) die Betonproben bei Übergabe des Betons 
möglichst aus verschiedenen Lieferungen des gleichen Betons 
zu entnehmen. 
Sind besondere Eigenschaften nach Abschnitt 6.5.7 nachzu- 
weisen, so ist der Umfang der Prüfung im Einzelfall fest- 
zulegen. 
In allen Zweifelsfällen hat sich das Unternehmen unab- 
hängig von dem in dieser Norm festgelegten Prüfumfang 
durch Prüfung der Betonzusammensetzung (Zementgehalt 
und ggf. W/Z-Wert) oder der entsprechenden Eigenschaften 
von der ausreichenden Beschaffenheit des frischen oder des 
erhärteten Betons zu überzeugen. 
7.4.3.2. Zementgehalt 
Bei Beton BI ist der Zementgehalt je m? verdichteten Betons 
beim erstmaligen Einbringen und dann in angemessenen 
Zeitabständen während des Betonierens zu prüfen, z.B. 
nach DIN 1048 Blatt 1, Abschnitt 3.3.2. Bei Verwendung von 
Transportbeton darf der Zementgehalt dem Lieferschein 
(siehe Abschnitt 5.5.3) oder dem Betonsortenverzeichnis 
(siehe Abschnitt 5.4.4) entnommen werden. 
7.4.3.3. Wasserzementwert 
Bei Beton BII ist der Wasserzementwert (W/Z-Wert) für 
jede verwendete Betonsorte beim ersten Einbringen und 
dann etwa einmal täglich zu ermitteln. 
Der für diese Betonsorte bei der Eignungsprüfung fest- 
gelegtie W/Z-Wert darf vom Mittelwert dreier aufeinander- 
folgender W/Z-Wert-Bestimmungen nicht, von Einzelwerten 
um höchstens 10%, überschritten werden. 
Die für Beton mit besonderen Eigenschaften oder wegen 
des Korrosionsschutzes der Bewehrung (siehe Abschnitte 
6.5.6.3 und 6.5.7) festgelegten W/Z-Werte dürfen auch von 
Einzelwerten nicht überschritten werden. 
Bei Verwendung von Transportbeton dürfen die W/Z-Werte 
dem Lieferschein (siehe Abschnitt 5.5.3) oder dem Beton- 
sortenverzeichnis (siehe Abschnitt 5.4.4) entnommen. werden. 
Dies gilt nicht, wenn Druckfestigkeitsprüfungen durch die 
doppelte Anzahl von W/Z-Wert-Bestimmungen nach Ab- 
schnitt 7.4.3.5.1, Absatz 2, ersetzt werden sollen. 
7.4.3.4. Konsistenz 
Die Konsistenz des Frischbetons ist während des Betonierens 
laufend nach Augenschein zu überwachen. Das Konsistenz- 
maß ist für jede Betonsorte beim ersten Einbringen und 
X 
jedesmal bei der Herstellung der Probekörper für die Eig- 
nungs- und Güteprüfung nachzuprüfen. 
Bei Beton B II und bei Beton mit besonderen Eigenschaften 
ist. die Ermitilung des Konsistenzmaßes außerdem in an- 
gemessenen Zeitabständen zu wiederholen. 
7.4.3.5. Druckfestigkeit 
7.4.3.5.1. Anzahl der Probekörper 
Bei Baustellen- und Transportbeton BI der Festigkeitsklassen 
Bn 150 und Bn 250 und bei tragenden Wänden und Stützen 
aus Bn 50. und. Bn 100 ist für jede verwendete Festigkeits- 
klasse, und zwar jeweils für 
höchstens 500 m? Beton, 
jedes Geschoß im Hochbau und 
je 7 Arbeitstage, an denen betoniert wird, 
eine Serie von 3 Probekörpern herzustellen. 
Diejenige Forderung, die die größte Anzahl von Würfel- 
serien ergibt, ist maßgebend. Bei Beton B II ist — soweit bei 
der Verwendung von Transportbeton im folgenden nichts 
anderes festgelegt ist — die doppelte Anzahl der im ersten 
Absatz geforderten Würfelserien zu prüfen. Die Hälfte der 
hiernach geforderten Würfelprüfungen kann ersetzt werden 
durch die doppelte Anzahl von W/Z-Wert-Bestimmungen 
nach DIN 1048 Blatt 1 (siehe Abschnitt 7.4.3.3). 
Die vom Transportbetonwerk bei der Eigenüberwachung 
(siehe DIN 1084 Blatt 3) durchzuführenden Festigkeitsprüfun- 
gen dürfen auf die vom Bauunternehmen durchzuführenden 
Festigkeitsprüfungen von Beton BI und von Beton B II ange- 
rechnet werden, soweit der Beton für die Herstellung der 
Probekörper auf der betreffenden Baustelle entnommen 
wurde. 
Werden auf einer Baustelle in einem Betoniervorgang 
weniger als 100 m? Transportbeton BI eingebracht, so kann 
das Prüfergebnis einer Würfelserie, die auf einer anderen 
Baustelle mit Beton desselben Werkes und derselben Zu- 
sammensetzung in derselben Woche hergestellt wurde, auf 
die im ersten Absatz dieses Abschnittes geforderten Prü- 
fungen angerechnet werden, wenn das Transportbetonwerk 
für diese Betonsorte unter statistischer Qualitätskontrolle 
steht (siehe DIN 1084 Blatt 3) und diese ein ausreichendes 
Ergebnis hatte. 
7.4.3.5.2. Festigkeitsanforderungen 
Die Festigkeitsanforderungen gelten als erfüllt, wenn die 
mittlere Druckfestigkeit jeder Serie von je 3 aufeinander- 
folgenden Würfeln mindestens die Werte - der Tabelle 1, 
Spalte 4, und die Druckfestigkeit jedes einzelnen Würfels 
mindestens die Werte der Spalte 3 erreicht. 
Bei Beton gleicher Zusammensetzung und Herstellung darf 
jedoch jeweils einer von 9 aufeinanderfolgenden Würfeln 
die Werte der Tabelle 1, Spalte 3, um höchstens 20° unter- 
schreiten; dabei muß jeder mögliche Mittelwert von 3 auf- 
einanderfolgenden Würfeln die Werte der Tabelle 1, 
Spalte 4, mindestens erreichen. 
7.4.3.5.3. Umrechnung der Ergebnisse der Druckfestigkeits- 
prüfung 
Werden an Stelle von Würfeln mit 20 cm Kantenlänge (siehe 
Abschnitt 6.5.1) Zylinder mit 15cm Durchmesser und 30 cm 
Höhe verwendet, so darf bei gleichartiger Lagerung die 
Würfeldruckfestigkeit 3. aus der Zylinderdruckfestigkeit ß, 
abgeleitet werden: 
für die Festigkeitsklassen Bn 150 und geringer zu 
Bu = 1,25 8. und 
für die Festigkeitsklassen Bn 250 und höher ß., = 1,18 ß,- 
Bei Verwendung von Würfeln und Zylindern anderer Größe 
muß das Druckfestigkeitsverhältnis zum 20-cm-Würfel für 
Beton jeder Zusammensetzung, Festigkeit und Altersstufe bei 
der Eignungsprüfung gesondert nachgewiesen werden und 
zwar an mindestens 6 Körpern je Probekörperart.
	        
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