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DIN 1045 Seite 27
Die Konsistenz des Betons BI muß bei der Eignungs-
prüfung an der oberen Grenze‘ des gewählten Kon-
sistenzbereiches (oberen Grenze des Ausbreitmaßes)
liegen.
Für die Herstellung in Betonfertigteilwerken nach Ab-
schnitt 5.3 gelten diese Forderungen nicht, sondern die
unter b);
Bei Beton BII und bei Beton mit besonderen Eigen-
schaften bleibt es dem Unternehmer überlassen, das Vor-
haltemaß nach seinen Erfahrungen unter Berücksichtigung
des zu erwartenden Streubereichs der betreffenden Bau-
stelle zu wählen. Das Vorhaltemaß muß aber so’ groß
sein, daß bei der Güteprüfung die Anforderungen des
Abschnitts 7.4.3.5.2 sicher erfüllt werden.
7.4.3. Güteprüfung
7.4.3.1. Allgemeines
Die Güteprüfung dient dem Nachweis, daß der für den
Einbau hergestellte Beton die geforderten Eigenschaften
erreicht.
Die Betonproben für die Güteprüfung sind für jeden Probe-
körper und für jede Prüfung der Konsistenz und des W/Z-
Wertes aus einer anderen Mischerfüllung zufällig und etwa
gleichmäßig über die Betonierzeit verteilt zu entnehmen
(siehe auch DIN 1048 Blatt 1, Abschnitt 2.2, Absatz 1)
In gleicher Weise sind bei Transportbeton und bei Bau-
stellenbeton von einer benachbarten Baustelle nach Ab-
schnitt 2.1.2f) die Betonproben bei Übergabe des Betons
möglichst aus verschiedenen Lieferungen des gleichen Betons
zu entnehmen.
Sind besondere Eigenschaften nach Abschnitt 6.5.7 nachzu-
weisen, so ist der Umfang der Prüfung im Einzelfall fest-
zulegen.
In allen Zweifelsfällen hat sich das Unternehmen unab-
hängig von dem in dieser Norm festgelegten Prüfumfang
durch Prüfung der Betonzusammensetzung (Zementgehalt
und ggf. W/Z-Wert) oder der entsprechenden Eigenschaften
von der ausreichenden Beschaffenheit des frischen oder des
erhärteten Betons zu überzeugen.
7.4.3.2. Zementgehalt
Bei Beton BI ist der Zementgehalt je m? verdichteten Betons
beim erstmaligen Einbringen und dann in angemessenen
Zeitabständen während des Betonierens zu prüfen, z.B.
nach DIN 1048 Blatt 1, Abschnitt 3.3.2. Bei Verwendung von
Transportbeton darf der Zementgehalt dem Lieferschein
(siehe Abschnitt 5.5.3) oder dem Betonsortenverzeichnis
(siehe Abschnitt 5.4.4) entnommen werden.
7.4.3.3. Wasserzementwert
Bei Beton BII ist der Wasserzementwert (W/Z-Wert) für
jede verwendete Betonsorte beim ersten Einbringen und
dann etwa einmal täglich zu ermitteln.
Der für diese Betonsorte bei der Eignungsprüfung fest-
gelegtie W/Z-Wert darf vom Mittelwert dreier aufeinander-
folgender W/Z-Wert-Bestimmungen nicht, von Einzelwerten
um höchstens 10%, überschritten werden.
Die für Beton mit besonderen Eigenschaften oder wegen
des Korrosionsschutzes der Bewehrung (siehe Abschnitte
6.5.6.3 und 6.5.7) festgelegten W/Z-Werte dürfen auch von
Einzelwerten nicht überschritten werden.
Bei Verwendung von Transportbeton dürfen die W/Z-Werte
dem Lieferschein (siehe Abschnitt 5.5.3) oder dem Beton-
sortenverzeichnis (siehe Abschnitt 5.4.4) entnommen. werden.
Dies gilt nicht, wenn Druckfestigkeitsprüfungen durch die
doppelte Anzahl von W/Z-Wert-Bestimmungen nach Ab-
schnitt 7.4.3.5.1, Absatz 2, ersetzt werden sollen.
7.4.3.4. Konsistenz
Die Konsistenz des Frischbetons ist während des Betonierens
laufend nach Augenschein zu überwachen. Das Konsistenz-
maß ist für jede Betonsorte beim ersten Einbringen und
X
jedesmal bei der Herstellung der Probekörper für die Eig-
nungs- und Güteprüfung nachzuprüfen.
Bei Beton B II und bei Beton mit besonderen Eigenschaften
ist. die Ermitilung des Konsistenzmaßes außerdem in an-
gemessenen Zeitabständen zu wiederholen.
7.4.3.5. Druckfestigkeit
7.4.3.5.1. Anzahl der Probekörper
Bei Baustellen- und Transportbeton BI der Festigkeitsklassen
Bn 150 und Bn 250 und bei tragenden Wänden und Stützen
aus Bn 50. und. Bn 100 ist für jede verwendete Festigkeits-
klasse, und zwar jeweils für
höchstens 500 m? Beton,
jedes Geschoß im Hochbau und
je 7 Arbeitstage, an denen betoniert wird,
eine Serie von 3 Probekörpern herzustellen.
Diejenige Forderung, die die größte Anzahl von Würfel-
serien ergibt, ist maßgebend. Bei Beton B II ist — soweit bei
der Verwendung von Transportbeton im folgenden nichts
anderes festgelegt ist — die doppelte Anzahl der im ersten
Absatz geforderten Würfelserien zu prüfen. Die Hälfte der
hiernach geforderten Würfelprüfungen kann ersetzt werden
durch die doppelte Anzahl von W/Z-Wert-Bestimmungen
nach DIN 1048 Blatt 1 (siehe Abschnitt 7.4.3.3).
Die vom Transportbetonwerk bei der Eigenüberwachung
(siehe DIN 1084 Blatt 3) durchzuführenden Festigkeitsprüfun-
gen dürfen auf die vom Bauunternehmen durchzuführenden
Festigkeitsprüfungen von Beton BI und von Beton B II ange-
rechnet werden, soweit der Beton für die Herstellung der
Probekörper auf der betreffenden Baustelle entnommen
wurde.
Werden auf einer Baustelle in einem Betoniervorgang
weniger als 100 m? Transportbeton BI eingebracht, so kann
das Prüfergebnis einer Würfelserie, die auf einer anderen
Baustelle mit Beton desselben Werkes und derselben Zu-
sammensetzung in derselben Woche hergestellt wurde, auf
die im ersten Absatz dieses Abschnittes geforderten Prü-
fungen angerechnet werden, wenn das Transportbetonwerk
für diese Betonsorte unter statistischer Qualitätskontrolle
steht (siehe DIN 1084 Blatt 3) und diese ein ausreichendes
Ergebnis hatte.
7.4.3.5.2. Festigkeitsanforderungen
Die Festigkeitsanforderungen gelten als erfüllt, wenn die
mittlere Druckfestigkeit jeder Serie von je 3 aufeinander-
folgenden Würfeln mindestens die Werte - der Tabelle 1,
Spalte 4, und die Druckfestigkeit jedes einzelnen Würfels
mindestens die Werte der Spalte 3 erreicht.
Bei Beton gleicher Zusammensetzung und Herstellung darf
jedoch jeweils einer von 9 aufeinanderfolgenden Würfeln
die Werte der Tabelle 1, Spalte 3, um höchstens 20° unter-
schreiten; dabei muß jeder mögliche Mittelwert von 3 auf-
einanderfolgenden Würfeln die Werte der Tabelle 1,
Spalte 4, mindestens erreichen.
7.4.3.5.3. Umrechnung der Ergebnisse der Druckfestigkeits-
prüfung
Werden an Stelle von Würfeln mit 20 cm Kantenlänge (siehe
Abschnitt 6.5.1) Zylinder mit 15cm Durchmesser und 30 cm
Höhe verwendet, so darf bei gleichartiger Lagerung die
Würfeldruckfestigkeit 3. aus der Zylinderdruckfestigkeit ß,
abgeleitet werden:
für die Festigkeitsklassen Bn 150 und geringer zu
Bu = 1,25 8. und
für die Festigkeitsklassen Bn 250 und höher ß., = 1,18 ß,-
Bei Verwendung von Würfeln und Zylindern anderer Größe
muß das Druckfestigkeitsverhältnis zum 20-cm-Würfel für
Beton jeder Zusammensetzung, Festigkeit und Altersstufe bei
der Eignungsprüfung gesondert nachgewiesen werden und
zwar an mindestens 6 Körpern je Probekörperart.