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Volume 19. Dezember 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

V1/1973' 
Seite 255 
Nr. 123 
DIN 1045 Seite 23 
Eine Eignungsprüfung ist bei Beton ohne Zusätze nicht er- 
forderlich, wenn die Betonzusammensetzung mindestens den 
Bedingungen der Tabelle 4 und den folgenden Angaben 
entspricht: 
Der Zementgehalt nach Tabelle 4 muß vergrößert werden um 
15%, bei Zement der Festigkeitsklasse 250, 
10% bei einem Größtkorn des Zuschlags von 16 mm, 
20%, bei einem Größtkorn des Zuschlags von 8 mm. 
Der Zementgehalt nach Tabelle 4 darf verringert werden um 
höchstens 10 % bei Zement der Festigkeitsklasse 450 und 
höchstens 10% bei einem Größtkorn des Zuschlages von 
63 mm. 
Die Vergrößerungen des Zementgehalts müssen, die Ver- 
ringerungen dürfen zusammengezählt werden; jedoch darf 
bei Stahlbeton der im zweiten Absatz. dieses Abschnittes an- 
gegebene Zementgehalt nicht unterschritten werden. 
6.5.5.2. Zuschlaggemisch 
Die Sieblinie des Zuschlags muß bei einer Zusammensetzung 
nach Tabelle 4 und den anschließenden Angaben stetig sein 
(siehe Abschnitt 6.2.2.2) und zwischen den Sieblinien A und C 
der Bilder 1 bis 4 verlaufen. Sie muß im günstigen Bereich 
(Sieblinienbereich (3)) liegen, wenn der in Tabelle4 für 
den günstigen Sieblinienbereich angegebene Mindest- 
zementgehalt angewendet wird. 
Wird die Betonzusammensetzung auf Grund einer Eignungs- 
prüfung festgelegt, so muß die dabei verwendete Korn- 
zusammensetzung. des Zuschlaggemisches bei der Herstel- 
lung dieses Betons eingehalten werden (siehe Abschnitt 7.3). 
Außer stetigen Sieblinien dürfen dann auch Ausfallkörnungen 
verwendet werden. 
Ungetrennter Betonzuschlag aus Gruben oder Baggereien 
darf nur für Beton der Festigkeitsklassen Bn 50 und Bn 100 
verwendet werden, sofern er den Anforderungen von 
DIN 4226 und seine Kornzusammensetzung den Anforde- 
sungen dieser Norm entsprechen. 
Für Beton der Festigkeitsklassen Bn 150 und Bn 250 muß der 
Zuschlag wenigstens nach 2 Korngruppen, von denen eine 
im Bereich 0 bis 4 mm liegt, getrennt angeliefert und getrennt 
gelagert werden. Sie sind an der Mischmaschine derart 
zuzugeben, daß die geforderte Kornzusammensetzung des 
Gemisches entsteht. An Stelle getrennter Korngruppen darf 
bei Korngemischen mit einem Größtkorn bis zu 32 mm auch 
werkgemischter Betonzuschlag nach DIN 4226 Blatt 1 ver- 
wendet werden, wenn seine Kornzusammensetzung den 
Bedingungen des Abschnitts 6.2 entspricht. 
6.5.5.3. Konsistenz 
Die Konsistenz des Frischbetons (siehe Abschnitt 6.5.3) ist 
unter Berücksichtigung der Verarbeitungsbedingungen am 
Bau (z. B. Art der Verdichtung) vor Baubeginn festzulegen. 
Wegen der Konsistenz bei der Eignungsprüfung siehe Ab- 
schnitt 7.4.2.2 a), Absatz 2. 
6.5.6. Zusammensetzung von Beton BII 
6.5.6.1. Zementgehalt 
Der erforderliche Zementgehalt ist auf Grund der Eignungs- 
prüfung festzulegen. Er muß jedoch bei Stahlbeton mit Rück- 
sicht auf den Korrosionsschutz der Stahleinlagen je m3 ver- 
dichteten Betons mindestens betragen 
240 kg bei Zement der Festigkeitsklasse 350 und höher, 
280 kg bei Zement der Festigkeitsklasse 250. 
6.5.6.2. Zuschlaggemische 
Der Betonzuschlag, seine Aufteilung nach Korngruppen und 
die Kornzusammensetzung des Zuschlaggemisches müssen 
bei der Herstellung des Betons der Eignungsprüfung ent- 
sprechen. 
Für stetige Kornzusammensetzungen des Zuschlaggemisches 
0 bis 32 mm (siehe Abschnitt 6.2.2.2) muß der Zuschlag nach 
mindestens 3, für unstetige nach mindestens 2 Korngruppen 
getrennt angeliefert, gelagert und zugegeben werden; eine 
der Korngruppen muß im Bereich 0 bis 2 mm liegen. Für 
Zuschlaggemische 0 bis 8 mm und 0 bis 16 mm genügt die 
Trennung in eine Korngruppe 0 bis 2 mm und eine größere 
Korngruppe. 
Ein Mehlkornzusatz (siehe Abschnitt 6.5.4) gilt nicht als Korn- 
gruppe. ) 
6.5.6.3. Wasserzementwert (W/Z-Wert) 
und Konsistenz 
Als Wasserzementwert (W/Z-Wert) wird das Verhältnis des 
Wassergehalts W zum Zementgewicht Z im Beton bezeich- 
net. 
Der Beton darf mit keinem größeren Wasserzementwert 
hergestellt werden, als durch die Eignungsprüfung nach Ab- 
schnitt 7.4.2 festgelegt worden ist (siehe auch Abschnitt 7.4.3.3). 
Erweist sich der Beton mit dieser Konsistenz für einzelne 
schwierige Betonierabschnitte als nicht ausreichend ver- 
arbeitbar und soll daher der Wassergehalt erhöht werden, 
so muß der Zementanteil im gleichen Gewichtsverhältnis 
vergrößert werden. Beides muß in der Mischmaschine ge- 
schehen. 
Bei Stahlbeton darf der W/Z-Wert wegen des Korrosions- 
schutzes der Bewehrung bei Zement der Festigkeitsklasse 250 
den Wert 0,65 und bei Zementen der Festigkeitsklassen 350 
und höher den Wert 0,75 nicht überschreiten. 
6.5.7. Beton mit besonderen Eigenschaften 
6.5.7.1. Allgemeine Anforderungen 
Voraussetzung für die Erzielung besonderer Eigenschaften 
des Betons ist, daß er. sachgemäß zusammengesetzt, her- 
gestellt und eingebaut wird, daß er sich nicht entmischt und 
daß er vollständig verdichtet und sorgfältig nachbehandelt 
wird. Für seine Herstellung gelten die Bedingungen für Be- 
ton BII (siehe Abschnitte 5.2.2 und 6.5.6), soweit die nach- 
folgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich die Herstellung 
unter den Bedingungen für Beton BI gestatten. 
6.5.7.2. Wasserundurchlässiger Beton 
Wasserundurchlässiger Beton für Bauteile mit einer Dicke 
von etwa 10 bis 40 cm muß so dicht sein, daß die größte 
Wassereindringtiefe bei der Prüfung nach DIN 1048 (Mittel 
von drei Prüfkörpern) 5cm nicht überschreitet. 
Der Wasserzemeniwert darf bei Bauteilen mit einer Dicke 
von etwa 10 bis 40 cm 0,60 und bei dickeren Bauteilen 0,70 
nicht überschreiten. 
Wasserundurchlässiger Beton geringerer Festigkeitsklasse 
als Bn 350 darf auch unter den Bedingungen für Beton BI 
hergestellt werden, wenn der Zementgehalt bei Zuschlag- 
gemischen 0 bis 16 mm mindestens 400 kg/m3, bei Zuschlag- 
gemischen 0 bis 32 mm mindestens 350 kg/m? beträgt, und 
wenn die Kornzusammensetzung des Zuschlaggemisches im 
günstigen Bereich (Bereich (8)) der Bilder 2 bzw. 3 liegt. 
6.5.7.3. Beton mit hohem Frostwiderstand 
Beton, der im durchfeuchteten Zustand häufigen und schrof- 
fen Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt wird, muß mit hohem Frost- 
widerstand hergestellt werden. Dazu sind frostbeständige 
Zuschläge‘ (siehe DIN 4226) und ein wasserundurchlässiger 
Beton nach Abschnitt 6.5.7.2 notwendig. 
Der Wasserzementwert darf 0,60 nicht überschreiten. Er darf 
bei massigen Bauteilen bis zu 0,70 betragen, wenn Iluft- 
porenbildende Zusatzmittel (siehe Abschnitt 6.3.1) in solcher 
Menge zugegeben werden, daß der Luftgehalt im Frisch- 
beton den Werten der Tabelle 5 entspricht und wenn die 
Bauteile nicht mit Tausalzen in Berührung kommen. 
Der in Tabelle 5 angegebene Luftgehalt ist — abgesehen 
von sehr steifem Beton — auch bei kleineren Wasserzement- 
werten als 0,60 unerläßlich, wenn der Beton häufig mit Tau- 
salzen in. Berührung kommt und Frost-Tau-Wechseln aus- 
gesetzt wird.
	        
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