V1/1973'
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DIN 1045 Seite 23
Eine Eignungsprüfung ist bei Beton ohne Zusätze nicht er-
forderlich, wenn die Betonzusammensetzung mindestens den
Bedingungen der Tabelle 4 und den folgenden Angaben
entspricht:
Der Zementgehalt nach Tabelle 4 muß vergrößert werden um
15%, bei Zement der Festigkeitsklasse 250,
10% bei einem Größtkorn des Zuschlags von 16 mm,
20%, bei einem Größtkorn des Zuschlags von 8 mm.
Der Zementgehalt nach Tabelle 4 darf verringert werden um
höchstens 10 % bei Zement der Festigkeitsklasse 450 und
höchstens 10% bei einem Größtkorn des Zuschlages von
63 mm.
Die Vergrößerungen des Zementgehalts müssen, die Ver-
ringerungen dürfen zusammengezählt werden; jedoch darf
bei Stahlbeton der im zweiten Absatz. dieses Abschnittes an-
gegebene Zementgehalt nicht unterschritten werden.
6.5.5.2. Zuschlaggemisch
Die Sieblinie des Zuschlags muß bei einer Zusammensetzung
nach Tabelle 4 und den anschließenden Angaben stetig sein
(siehe Abschnitt 6.2.2.2) und zwischen den Sieblinien A und C
der Bilder 1 bis 4 verlaufen. Sie muß im günstigen Bereich
(Sieblinienbereich (3)) liegen, wenn der in Tabelle4 für
den günstigen Sieblinienbereich angegebene Mindest-
zementgehalt angewendet wird.
Wird die Betonzusammensetzung auf Grund einer Eignungs-
prüfung festgelegt, so muß die dabei verwendete Korn-
zusammensetzung. des Zuschlaggemisches bei der Herstel-
lung dieses Betons eingehalten werden (siehe Abschnitt 7.3).
Außer stetigen Sieblinien dürfen dann auch Ausfallkörnungen
verwendet werden.
Ungetrennter Betonzuschlag aus Gruben oder Baggereien
darf nur für Beton der Festigkeitsklassen Bn 50 und Bn 100
verwendet werden, sofern er den Anforderungen von
DIN 4226 und seine Kornzusammensetzung den Anforde-
sungen dieser Norm entsprechen.
Für Beton der Festigkeitsklassen Bn 150 und Bn 250 muß der
Zuschlag wenigstens nach 2 Korngruppen, von denen eine
im Bereich 0 bis 4 mm liegt, getrennt angeliefert und getrennt
gelagert werden. Sie sind an der Mischmaschine derart
zuzugeben, daß die geforderte Kornzusammensetzung des
Gemisches entsteht. An Stelle getrennter Korngruppen darf
bei Korngemischen mit einem Größtkorn bis zu 32 mm auch
werkgemischter Betonzuschlag nach DIN 4226 Blatt 1 ver-
wendet werden, wenn seine Kornzusammensetzung den
Bedingungen des Abschnitts 6.2 entspricht.
6.5.5.3. Konsistenz
Die Konsistenz des Frischbetons (siehe Abschnitt 6.5.3) ist
unter Berücksichtigung der Verarbeitungsbedingungen am
Bau (z. B. Art der Verdichtung) vor Baubeginn festzulegen.
Wegen der Konsistenz bei der Eignungsprüfung siehe Ab-
schnitt 7.4.2.2 a), Absatz 2.
6.5.6. Zusammensetzung von Beton BII
6.5.6.1. Zementgehalt
Der erforderliche Zementgehalt ist auf Grund der Eignungs-
prüfung festzulegen. Er muß jedoch bei Stahlbeton mit Rück-
sicht auf den Korrosionsschutz der Stahleinlagen je m3 ver-
dichteten Betons mindestens betragen
240 kg bei Zement der Festigkeitsklasse 350 und höher,
280 kg bei Zement der Festigkeitsklasse 250.
6.5.6.2. Zuschlaggemische
Der Betonzuschlag, seine Aufteilung nach Korngruppen und
die Kornzusammensetzung des Zuschlaggemisches müssen
bei der Herstellung des Betons der Eignungsprüfung ent-
sprechen.
Für stetige Kornzusammensetzungen des Zuschlaggemisches
0 bis 32 mm (siehe Abschnitt 6.2.2.2) muß der Zuschlag nach
mindestens 3, für unstetige nach mindestens 2 Korngruppen
getrennt angeliefert, gelagert und zugegeben werden; eine
der Korngruppen muß im Bereich 0 bis 2 mm liegen. Für
Zuschlaggemische 0 bis 8 mm und 0 bis 16 mm genügt die
Trennung in eine Korngruppe 0 bis 2 mm und eine größere
Korngruppe.
Ein Mehlkornzusatz (siehe Abschnitt 6.5.4) gilt nicht als Korn-
gruppe. )
6.5.6.3. Wasserzementwert (W/Z-Wert)
und Konsistenz
Als Wasserzementwert (W/Z-Wert) wird das Verhältnis des
Wassergehalts W zum Zementgewicht Z im Beton bezeich-
net.
Der Beton darf mit keinem größeren Wasserzementwert
hergestellt werden, als durch die Eignungsprüfung nach Ab-
schnitt 7.4.2 festgelegt worden ist (siehe auch Abschnitt 7.4.3.3).
Erweist sich der Beton mit dieser Konsistenz für einzelne
schwierige Betonierabschnitte als nicht ausreichend ver-
arbeitbar und soll daher der Wassergehalt erhöht werden,
so muß der Zementanteil im gleichen Gewichtsverhältnis
vergrößert werden. Beides muß in der Mischmaschine ge-
schehen.
Bei Stahlbeton darf der W/Z-Wert wegen des Korrosions-
schutzes der Bewehrung bei Zement der Festigkeitsklasse 250
den Wert 0,65 und bei Zementen der Festigkeitsklassen 350
und höher den Wert 0,75 nicht überschreiten.
6.5.7. Beton mit besonderen Eigenschaften
6.5.7.1. Allgemeine Anforderungen
Voraussetzung für die Erzielung besonderer Eigenschaften
des Betons ist, daß er. sachgemäß zusammengesetzt, her-
gestellt und eingebaut wird, daß er sich nicht entmischt und
daß er vollständig verdichtet und sorgfältig nachbehandelt
wird. Für seine Herstellung gelten die Bedingungen für Be-
ton BII (siehe Abschnitte 5.2.2 und 6.5.6), soweit die nach-
folgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich die Herstellung
unter den Bedingungen für Beton BI gestatten.
6.5.7.2. Wasserundurchlässiger Beton
Wasserundurchlässiger Beton für Bauteile mit einer Dicke
von etwa 10 bis 40 cm muß so dicht sein, daß die größte
Wassereindringtiefe bei der Prüfung nach DIN 1048 (Mittel
von drei Prüfkörpern) 5cm nicht überschreitet.
Der Wasserzemeniwert darf bei Bauteilen mit einer Dicke
von etwa 10 bis 40 cm 0,60 und bei dickeren Bauteilen 0,70
nicht überschreiten.
Wasserundurchlässiger Beton geringerer Festigkeitsklasse
als Bn 350 darf auch unter den Bedingungen für Beton BI
hergestellt werden, wenn der Zementgehalt bei Zuschlag-
gemischen 0 bis 16 mm mindestens 400 kg/m3, bei Zuschlag-
gemischen 0 bis 32 mm mindestens 350 kg/m? beträgt, und
wenn die Kornzusammensetzung des Zuschlaggemisches im
günstigen Bereich (Bereich (8)) der Bilder 2 bzw. 3 liegt.
6.5.7.3. Beton mit hohem Frostwiderstand
Beton, der im durchfeuchteten Zustand häufigen und schrof-
fen Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt wird, muß mit hohem Frost-
widerstand hergestellt werden. Dazu sind frostbeständige
Zuschläge‘ (siehe DIN 4226) und ein wasserundurchlässiger
Beton nach Abschnitt 6.5.7.2 notwendig.
Der Wasserzementwert darf 0,60 nicht überschreiten. Er darf
bei massigen Bauteilen bis zu 0,70 betragen, wenn Iluft-
porenbildende Zusatzmittel (siehe Abschnitt 6.3.1) in solcher
Menge zugegeben werden, daß der Luftgehalt im Frisch-
beton den Werten der Tabelle 5 entspricht und wenn die
Bauteile nicht mit Tausalzen in Berührung kommen.
Der in Tabelle 5 angegebene Luftgehalt ist — abgesehen
von sehr steifem Beton — auch bei kleineren Wasserzement-
werten als 0,60 unerläßlich, wenn der Beton häufig mit Tau-
salzen in. Berührung kommt und Frost-Tau-Wechseln aus-
gesetzt wird.