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Volume 19. Mai 1972

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

VI1972 
Seite 59 1 
Nr. 18 
Anlage 2 
Lohntarifvertrag 
für das Raumausstatter-Handwerk 
(Dekorateure — Polsterer —- Tapezierer) 
Zwischen 
der Raumausstatter-Innung Berlin 
und 
der Gewerkschaft Holz und Kunststoff, 
Bezirksstelle Berlin, 
wird folgender Lohntarifvertrag vereinbart: 
$ 1 
Geltungsbereich 
Fachlich: 
Dieser Lohntarifvertrag findet Anwendung für alle 
Betriebe, die Dekorateur-, Polster- und Tapezierarbei- 
cen ausführen und selbständige Betriebsabteilungen 
dieser Art. 
Persönlich: 
Für alle Lohnempfänger in: diesen Betrieben, soweit 
sie Mitglieder der Vertragspartei sind. 
82 
Löhne 
Die Mindestlöhne in den einzelnen Lohngruppen betra- 
gen für: 
Gesellen 
im 1. und 2. Tätigkeitsjahr ..... 
ab 3. Tätigkeitsjahr ..... 
Näherinnen 
a) Dekorations- und Polster- 
näherinnen 
im 1. Tätigkeitsjahr ...... 
im 2. Tätigkeitsjahr ....... 
ab 3. Tätigkeitsjahr +... 
Matratzen- und einfache 
Näherinnen 
im 1. Tätigkeitsjahr ....... 4,05 DM 4,15 DM 
im. 2. Tätigkeitsjahr 1.0... 4,40 DM 4,51 DM 
Unter diese Gruppen fallen Näherinnen, die einfache 
Maschinen oder Handnähte an Polsterstücken und Matrat- 
zen ausführen. 
ab ab 
1.3.1972 1.4.1972 
5,27 DM 5,40 DM 
5,85 DM 6,— DM 
3) 
$ 3 
Entlohnung 
Sämtliche vereinbarten Löhne sind Mindestlöhne. Für 
Jen Lohnausgleich — Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochen- 
stunden ab 1. April 1972 — ist auch auf übertarifliche Löhne 
aine Lohnerhöhung von mindestens 2,5% zu zahlen. 
$ 4 
Zuschläge 
Linoleumleger erhalten zu den hier aufgeführten Lohn- 
sätzen (Gesellen) einen Zuschlag von 15%. 
$ 5 
Inkrafttreten und Vertragsdauer 
Dieser Lohntarifvertrag‘ wird hiermit ab 1. März 1972 in 
Kraft gesetzt und gilt bis zum 31. Dezember 1972. Er be- 
hält für die vertragschließenden Parteien Gültigkeit‘ für 
jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht 8 Wochen vor- 
her, also erstmalig zum 31. Dezember 1972 gekündigt wird. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, noch während 
der Kündigungsfrist Verhandlungen über einen neuen Lohn- 
tarifvertrag aufzunehmen. 
Berlin, den 2. März 1972 
Für die Arbeitgeber: 
Raumausstatter-Innung Berlin 
gez. Hartig 
Für die Arbeitnehmer: 
Gewerkschaft Holz und Kunststoff 
Bezirksstelle Berlin 
gez. Curt Peters 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres -IB1l-, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 44614059 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31-- Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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