VI/1972
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Nr. 65
Als Material für die Schalen der Zuggurte darf außer
gebranntem Ton auch Leichtbeton oder ähnliches ver-
wendet werden.
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Für die zulässigen Schubspannungen zur Ermittlung
der zulässigen Querkraft werden je nach Herstellung
der Druckzone aus Mauerwerk oder Beton zwei Werte
angegeben:
Für Mauerwerk beträgt „1 1,1 kp/cm?
(bei 2,1facher Sicherheit aller von den Herstellern vor-
gelegten Versuchsergebnisse, bezogen auf die untere
Grenze des Streubereichs), .
für alle Betongüten beträgt „1 2,0 kp/cm?
(ermittelt auf Grund der zulässigen Schubspannungen
im Neuentwurf von DIN 1045 für analoge Fälle ohne
Schubbewehrung unter gleichzeitiger Berücksichtigung
der unbewehrten Anschlußfläche zwischen Fertigteil
und Ortbeton).
Vorgespannte Flachstürze dürfen auch weiterhin nur
verwendet werden, wenn für sie gemäß 8 28 BauO Bln
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.
Ein Verzeichnis anerkannter fremdüberwachender
Prüfstellen und Überwachungsgemeinschaften — Ab-
schnitt 9.2 — sind im Mitteilungsblatt des Instituts für
Bautechnik, 1 Berlin 30, Reichpietschufer 72-76, abge-
druckt.
Überwachungsverträge bedürfen nach 8 30 Abs.2
Satzl und 3 BauO Bln in Verbindung mit 8 1 Nr.3
der Verordnung über die Übertragung von bauaufsicht-
lichen Entscheidungsbefugnissen auf das Institut für
Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBl. S. 1215) der
Zustimmung durch das Institut für Bautechnik.
LV.
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277
—- Dbl.VI/1968 Nr.36), zuletzt geändert durch Ausfüh-
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau-
bestimmungen vom 17. Oktober 1972 (ABl. S. 1516 — Dbl.
VI/1972 Nr. 64) werden wie folgt geändert:
Die Einführung folgender technischer Richtlinien wird
aufgehoben:
Richtlinie
Fundstelle
Fassung AR). Seite
Vorläufige Richtlinien September 1969 1970 1064
für die Bemessung und
Ausführung von schlaff-
bewehrten Flachstürzen
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. November
1972 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Oktober 1977
außer Kraft.
Schwedıe
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