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Volume 19. Dezember 1972

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

VI/1972 
Seite 170 | 
Nr. 65 
Als Material für die Schalen der Zuggurte darf außer 
gebranntem Ton auch Leichtbeton oder ähnliches ver- 
wendet werden. 
> 
Für die zulässigen Schubspannungen zur Ermittlung 
der zulässigen Querkraft werden je nach Herstellung 
der Druckzone aus Mauerwerk oder Beton zwei Werte 
angegeben: 
Für Mauerwerk beträgt „1 1,1 kp/cm? 
(bei 2,1facher Sicherheit aller von den Herstellern vor- 
gelegten Versuchsergebnisse, bezogen auf die untere 
Grenze des Streubereichs), . 
für alle Betongüten beträgt „1 2,0 kp/cm? 
(ermittelt auf Grund der zulässigen Schubspannungen 
im Neuentwurf von DIN 1045 für analoge Fälle ohne 
Schubbewehrung unter gleichzeitiger Berücksichtigung 
der unbewehrten Anschlußfläche zwischen Fertigteil 
und Ortbeton). 
Vorgespannte Flachstürze dürfen auch weiterhin nur 
verwendet werden, wenn für sie gemäß 8 28 BauO Bln 
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. 
Ein Verzeichnis anerkannter fremdüberwachender 
Prüfstellen und Überwachungsgemeinschaften — Ab- 
schnitt 9.2 — sind im Mitteilungsblatt des Instituts für 
Bautechnik, 1 Berlin 30, Reichpietschufer 72-76, abge- 
druckt. 
Überwachungsverträge bedürfen nach 8 30 Abs.2 
Satzl und 3 BauO Bln in Verbindung mit 8 1 Nr.3 
der Verordnung über die Übertragung von bauaufsicht- 
lichen Entscheidungsbefugnissen auf das Institut für 
Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBl. S. 1215) der 
Zustimmung durch das Institut für Bautechnik. 
LV. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 
—- Dbl.VI/1968 Nr.36), zuletzt geändert durch Ausfüh- 
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau- 
bestimmungen vom 17. Oktober 1972 (ABl. S. 1516 — Dbl. 
VI/1972 Nr. 64) werden wie folgt geändert: 
Die Einführung folgender technischer Richtlinien wird 
aufgehoben: 
Richtlinie 
Fundstelle 
Fassung AR). Seite 
Vorläufige Richtlinien September 1969 1970 1064 
für die Bemessung und 
Ausführung von schlaff- 
bewehrten Flachstürzen 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. November 
1972 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Oktober 1977 
außer Kraft. 
Schwedıe 
I
	        
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