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Volume 19. Dezember 1972

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

V1/1972 
. Seite 163 
Nr. 61-62 
41. 
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1055 Blatt 5 ist 
folgendes zu beachten: 
Beträgt der Anteil der Schneelast s nach DIN 1055 
Blatt 5 Abschnitt 1 oder 3 oder 6 an der Gesamtlast q 
einer“ Dachkonstruktion oder eines Bauteils (q = 
B+Pp+S;g= Eigengewicht, p = Verkehrslast außer 
Schneelast) mehr als 60%, sind die erforderlichen 
Nachweise (Spannungen, Stabilität usw.) mit der um 
den Faktor 
s 
k=1,24-0,6. (1— a) 
vervielfachten Schneelast zu führen. 
Bei flachen Dächern mit geringer Dachneigung ist 
außer der Schneebelastung nach DIN 1055 Blatt 5 zu- 
sätzlich die Möglichkeit der Wassersackbildung — ver- 
ursacht durch Tauwasser — zu untersuchen, welches 
infolge der Durchbiegung unter der :Schneelast nicht 
mehr abfließen kann. 
Bei der Berechnung der Durchbiegung ist die erhöhte 
Schneelast nach Abschnitten 1 und 2 nur dann zu be- 
rücksichtigen, wenn die Verformungen die Tragwir- 
kung des Daches beeinträchtigen. 
Für Gewächshäuser gilt für die Berechnung und Aus- 
führung das Normblatt DIN 11 535 Blatt 1 — Gewächs- 
häuser, Richtlinien für Berechnung und Ausführung — 
in der jeweils gültigen Fassung. 
3 
Ill. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 — 
Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausführungs- 
vorschriften über die Einführung technischer Baubestim- 
mungen vom 27. September 1972 (ABl. S. 1388 — Dbl. VI/ 
1972 Nr. 60) werden wie folgt geändert: 
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift und Richtlinie 
wird aufgehoben: 
DIN-Vorschrift Fundstelle 
Richtlinie AUSEING ABl. Seite 
DIN 1055 Blatt 5 Dezember 1968 1280 
1936 X X 
Ergänzende 1971 1333 
Bestimmungen zu 
DIN 1055 Blatt 5 
Ausgabe Dezember 
1936 X X 
IV. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Oktober 
1972 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. Oktober 1977 
außer Kraft. 
Schwediler 
a 
BauWohn I a C 11 — 6938/2/1055/2 [2.10.1972 
|_VI-62 Mu STO0D OL (00) 4807 L 2 10-3072 
ABI. S. 1454 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung 
technischer Baubestimmungen 
— Lastannahmen im Hochbau; Verkehrs- 
lasten — Windlast — 
Auf Grund 8 3 Abs. 3 und 8 109 der Bauordnung für 
Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 13. Februar 1971 
(GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
Das Normblatt 
DIN 1055 Blatt 4 — Lastannahmen im Hochbau; 
Verkehrslasten — Windlast 
(Ausgabe Juni 1938 XXX) 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
I. 
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1055 Blatt 4 ist 
folgendes zu beachten: 
1. Zu den Abschnitten 4.5 und 4.6: 
1.1. An den Schnittkanten zweier Wandflächen oder 
von Wand- und Dachflächen sind im Wandbereich 
zusätzlich zu. den Soglasten nach den Ab- 
schnitten 4.5 und 4.6 höhere Soglasten mit dem 
Beiwert c von 2,0 im Bereich von 1m beiderseits 
der Kanten in Rechnung zu stellen. 
Im Dachbereich sind bei flachen Dächern mit Nei- 
gungen a < 35° zusätzlich zu den Soglasten 
nach den Abschnitten 4.5 und 4.6 höhere Soglasten 
entlang aller Dachränder im Bereich von 
b = ım 
8 <= 2m 
als abhebend wirkende Lasten nach Tabelle 1 und 
Bild 1 in Rechnung zu stellen. Bei Dachüberstän- 
den muß zusätzlich ein von unten wirkender Wind- 
druck mit einem Druckwert c = 0,8 berücksichtigt 
werden. 
Tabelle 1 — Zusätzlich zu DIN 1055 Blatt 4 anzu- 
setzende Soglasten für flache Dächer 
Dachneigungs- _____ Beiwert e nach Bd 1 
winkel & im Eckbereich im Randbereich 
0 — 25° 2,8 
30° 1,4 
> 35° 0 
Beiwerte c für 25° <a <35° sind geradlinig ein- 
zuschalten 
1,4 
0,7 
0 
1.3. Sämtliche in der Konstruktion durch Windbean- 
spruchung entstehenden Kräfte sind vom Entste- 
hungsort, z. B. der Dachhaut, über alle Zwi- 
schenteile sicher in die Verankerungsbauteile zu 
leiten; das gilt besonders für die Befestigung von 
Fassadenbekleidungen, für belüftete Kaltdachkon- 
struktionen über massiven Decken und für Warm- 
dächer. 
Soweit zur Aufnahme abhebender Windkräfte auch 
das Gewicht des Daches herangezogen wird, darf 
dieses nur mit zwei Dritteln des in DIN 1055 Bl. 1 
- Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Bau- 
stoffe, Bauteile — angegebenen HEigengewichts in 
Rechnung gestellt werden. Dabei. dürfen solche 
Lasten nicht berücksichtigt werden, die nicht fest 
mit dem Dach verbunden sind, z.B. lose Kies- 
schüttungen. 
Verbindungsmittel sind unter Einhaltung der zu- 
zulässigen Beanspruchungen zu bemessen. 
Die Sicherheit gegen Abheben der Verankerungs- 
bauteile muß mindestens 1,5 betragen. 
Zu Abschnitt 4.7: 
Durch Windkanalversuche begründete Abweichungen 
von den. angegebenen Werten sind zulässig. Die Ab- 
weichungen bedürfen meiner Zustimmung. 
In den folgenden Sonderfällen kann ein Gutachten einer 
Prüfstelle notwendig bzw. die Durchführung von Wind- 
kanalversuchen erforderlich sein: 
a) bei Konstruktionen, deren Schnittkräfte stark von 
der Windlastverteilung abhängig sind; 
2.
	        
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