V1/1972
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Nr. 61-62
41.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1055 Blatt 5 ist
folgendes zu beachten:
Beträgt der Anteil der Schneelast s nach DIN 1055
Blatt 5 Abschnitt 1 oder 3 oder 6 an der Gesamtlast q
einer“ Dachkonstruktion oder eines Bauteils (q =
B+Pp+S;g= Eigengewicht, p = Verkehrslast außer
Schneelast) mehr als 60%, sind die erforderlichen
Nachweise (Spannungen, Stabilität usw.) mit der um
den Faktor
s
k=1,24-0,6. (1— a)
vervielfachten Schneelast zu führen.
Bei flachen Dächern mit geringer Dachneigung ist
außer der Schneebelastung nach DIN 1055 Blatt 5 zu-
sätzlich die Möglichkeit der Wassersackbildung — ver-
ursacht durch Tauwasser — zu untersuchen, welches
infolge der Durchbiegung unter der :Schneelast nicht
mehr abfließen kann.
Bei der Berechnung der Durchbiegung ist die erhöhte
Schneelast nach Abschnitten 1 und 2 nur dann zu be-
rücksichtigen, wenn die Verformungen die Tragwir-
kung des Daches beeinträchtigen.
Für Gewächshäuser gilt für die Berechnung und Aus-
führung das Normblatt DIN 11 535 Blatt 1 — Gewächs-
häuser, Richtlinien für Berechnung und Ausführung —
in der jeweils gültigen Fassung.
3
Ill.
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 —
Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausführungs-
vorschriften über die Einführung technischer Baubestim-
mungen vom 27. September 1972 (ABl. S. 1388 — Dbl. VI/
1972 Nr. 60) werden wie folgt geändert:
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift und Richtlinie
wird aufgehoben:
DIN-Vorschrift Fundstelle
Richtlinie AUSEING ABl. Seite
DIN 1055 Blatt 5 Dezember 1968 1280
1936 X X
Ergänzende 1971 1333
Bestimmungen zu
DIN 1055 Blatt 5
Ausgabe Dezember
1936 X X
IV.
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Oktober
1972 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. Oktober 1977
außer Kraft.
Schwediler
a
BauWohn I a C 11 — 6938/2/1055/2 [2.10.1972
|_VI-62 Mu STO0D OL (00) 4807 L 2 10-3072
ABI. S. 1454
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften
über die Einführung
technischer Baubestimmungen
— Lastannahmen im Hochbau; Verkehrs-
lasten — Windlast —
Auf Grund 8 3 Abs. 3 und 8 109 der Bauordnung für
Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 13. Februar 1971
(GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt:
Das Normblatt
DIN 1055 Blatt 4 — Lastannahmen im Hochbau;
Verkehrslasten — Windlast
(Ausgabe Juni 1938 XXX)
wird als technische Baubestimmung eingeführt.
I.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 1055 Blatt 4 ist
folgendes zu beachten:
1. Zu den Abschnitten 4.5 und 4.6:
1.1. An den Schnittkanten zweier Wandflächen oder
von Wand- und Dachflächen sind im Wandbereich
zusätzlich zu. den Soglasten nach den Ab-
schnitten 4.5 und 4.6 höhere Soglasten mit dem
Beiwert c von 2,0 im Bereich von 1m beiderseits
der Kanten in Rechnung zu stellen.
Im Dachbereich sind bei flachen Dächern mit Nei-
gungen a < 35° zusätzlich zu den Soglasten
nach den Abschnitten 4.5 und 4.6 höhere Soglasten
entlang aller Dachränder im Bereich von
b = ım
8 <= 2m
als abhebend wirkende Lasten nach Tabelle 1 und
Bild 1 in Rechnung zu stellen. Bei Dachüberstän-
den muß zusätzlich ein von unten wirkender Wind-
druck mit einem Druckwert c = 0,8 berücksichtigt
werden.
Tabelle 1 — Zusätzlich zu DIN 1055 Blatt 4 anzu-
setzende Soglasten für flache Dächer
Dachneigungs- _____ Beiwert e nach Bd 1
winkel & im Eckbereich im Randbereich
0 — 25° 2,8
30° 1,4
> 35° 0
Beiwerte c für 25° <a <35° sind geradlinig ein-
zuschalten
1,4
0,7
0
1.3. Sämtliche in der Konstruktion durch Windbean-
spruchung entstehenden Kräfte sind vom Entste-
hungsort, z. B. der Dachhaut, über alle Zwi-
schenteile sicher in die Verankerungsbauteile zu
leiten; das gilt besonders für die Befestigung von
Fassadenbekleidungen, für belüftete Kaltdachkon-
struktionen über massiven Decken und für Warm-
dächer.
Soweit zur Aufnahme abhebender Windkräfte auch
das Gewicht des Daches herangezogen wird, darf
dieses nur mit zwei Dritteln des in DIN 1055 Bl. 1
- Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Bau-
stoffe, Bauteile — angegebenen HEigengewichts in
Rechnung gestellt werden. Dabei. dürfen solche
Lasten nicht berücksichtigt werden, die nicht fest
mit dem Dach verbunden sind, z.B. lose Kies-
schüttungen.
Verbindungsmittel sind unter Einhaltung der zu-
zulässigen Beanspruchungen zu bemessen.
Die Sicherheit gegen Abheben der Verankerungs-
bauteile muß mindestens 1,5 betragen.
Zu Abschnitt 4.7:
Durch Windkanalversuche begründete Abweichungen
von den. angegebenen Werten sind zulässig. Die Ab-
weichungen bedürfen meiner Zustimmung.
In den folgenden Sonderfällen kann ein Gutachten einer
Prüfstelle notwendig bzw. die Durchführung von Wind-
kanalversuchen erforderlich sein:
a) bei Konstruktionen, deren Schnittkräfte stark von
der Windlastverteilung abhängig sind;
2.