VI/1972
Seite. 130
Nr. 46-47
— BauWohn I a C.11 — 6938-2-18 181 ı7, =
| VI-46 |] Fernruf: 87 05 91 — (95) 4897 | ZT OD
— "ABL S. 1189
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den‘ Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften
über die Einführung technischer Baubestimmungen
- Gipskartonplatten im Hochbau —
Auf Grund $:3 Abs.3 und $ 109 der Bauordnung für
Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 13. Februar 1971
(GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt:
Das Normblatt
DIN 18181 -— Gipskartonplatten im Hochbau; Richtlinien
für die Verarbeitung (Ausgabe Januar 1969)
wird als technische. Baubestimmung eingeführt.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 18 181 ist folgen.
des zu beachten:
Die zulässige. Belastung nachträglich eingesetzter
Metalldübel nach Abschnitt 5.3.2.2.2. richtet sich nach
den Angaben der Dübelhersteller, die durch ein Prü-
fungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle bestätigt
sein müssen.
Die Tragfähigkeit der Metalldübel muß durch die
Prüfstelle an einer ausreichenden Anzahl von Proben
bestimmt und die zulässige Belastung von der Prüf-
stelle unter Zugrundelegung einer fünffachen Sicher-
heit- gegen. den Kleinstwert festgelegt sein. Ein Ver-
zeichnis anerkannter Prüfstellen ist im Mitteilungs-
blatt des. Instituts für Bautechnik abgedruckt.
NT.
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277
—- Dbl.VI/1968 Nr.36), zuletzt geändert durch Ausfüh-
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau-
bestimmungen vom 19. Juli 1972 (ABl. S. 1189 — Dbl. VI/
1972 Nr. 45), werden wie folgt geändert:
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift wird aufgehoben:
5 Fundstelle
DIN-Vorschrift Ausgabe ABl. Seite
18 181
Januar 1969 1970 1058
IV.
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom
15. August 1972 in Kraft; sie treten mit Ablauf des
14. August 1977.außer Kraft.
Schwedler
: An BauWohn I a C 11.— 6988-2-18 092
|_v1-47 { Fernruf: 87.05 91 —(95) 4897. | 27-7. 1972
| ABIL 8. 1190
' An die Bezirksämter .
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften
über die Einführung technischer Baubestimmungen
— Kleinlasten-Aufzüge —
Auf Grund 8.3 Abs.3, $ 30. Abs.2 Satz2 und 8 109 der
Bauordnung für Berlin (BauO Bln). in der Fassung vom
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt:
Das Normblatt
DIN 18092. — Kleinlasten-Aufzüge;. Vertikal-Schiebetüren
für Fahrschächte mit feuerbeständigen
Wänden (Ausgabe Mai 1963)
wird als technische Baubestimmung eingeführt.
NM.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 18 092 ist folgen-
des zu beachten:
Mehrere Türen nach dieser Norm dürfen nur ‚dann
nebeneinander angeordnet werden, wenn sie durch min-
destens feuerbeständige Bauteile getrennt und an die-
sen befestigt sind.
L.
2
Die Hersteller von Türen nach dieser Norm haben die
Güte ihrer Erzeugnisse selbständig zu überwachen
und zu prüfen (Eigenüberwachung). Sie haben sich
ferner einer Fremdüberwachung zu unterziehen,
Der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung
sind die Forderungen dieser Norm zugrunde zu legen.
Der Türenhersteller hat von den in der Fertigung be-
findlichen Türblättern und Zargen bei großen Ferti-
gungsserien an jedem Arbeitstage mindestens 1 Stück,
bei nicht ständig laufender Fertigung je 50 Türen min-
destens 1 Stück, wahllos zu entnehmen und auf Über-
einstimmung mit den Forderungen der Abschnitte 2
und 3 zu überprüfen.
Sämtliche Prüfungsergebnisse der Eigenüberwachung
sind schriftlich niederzulegen; die Niederschriften sind
der die Fremdüberwachung durchführenden Stelle un-
aufgefordert vorzulegen und 5 Jahre lang aufzubewah-
ren.
Die normgerechte Ausführung der Türen und die ord-
nungsgemäße Durchführung der Eigenüberwachung ist
stichprobenweise mindestens einmal jährlich zu über-
prüfen. Zum Nachweis einer Fremdüberwachung hat
jeder Hersteller von Türen nach dieser Norm einen
Überwachungsvertrag‘ mit einer anerkannten Über-
wachungsgemeinschaft oder‘ mit - einer anerkannten
Prüfstelle abzuschließen.
3.
Als Kennzeichen der Überwachung ist an jeder Tür
ein Schild aus Stahlblech der Größe 52 X 105 mm an-
zubringen, das erhöht eingeprägt folgende Angaben
enthält: -
a) Name des Herstellers
b) Sitz des Herstellers
c) Herstellungsjahr
d) „überwacht durch ........ (überwachende Stelle)“
e) Bezeichnung der Tür: „Fahrschachttür DIN 18 092“
4.
Wenn die Herstellung von Fahrschachttüren nicht
durch . eine. anerkannte Überwachungsgemeinschaft
überwacht wird, können Überwachungsverträge mit