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Volume 16. August 1972

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

VL1972 
Seite 107 
Nr. 31-32 
IV. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 
- Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausfüh- 
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau- 
bestimmungen vom 24. April 1972 (ABl. S.1010 — DbIl. 
V1I/1972 Nr. 30), werden wie folgt geändert: 
Die Einführung folgender DIN-Vorschriften wird auf- 
gehoben: 
. Fundstelle 
DIN-Vorschrift Ausgabe ABl. Seite 
51 043 Blatt 1 ‚ Juli 1931 X 1968 1281 
51 043 Blatt 2 Juli 1931 1968 1282 
51 043 Blatt 3 Juli 1931 1968 1282 
V. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Juli 1972 
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. Juli 1977 außer 
Kraft. 
Schwediler 
"yi32 BauWohn 12a C11 — 6938-2-18 084 
L en | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4897 
[ 23. 6. 1972 
ABI. S. 1033 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
- Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren — 
Auf Grund 8 3 .Abs.3, 8 30 Abs.2 Satz 2 und $ 109 der 
Bauordnung für Berlin (BauO Bin)‘ ın der Fassung vom 
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
K 
Das Normblatt 
DIN 18 084 — Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren 
(T 30-2-Türen); Maße und Anforderungen 
(Ausgabe Februar 1969) 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
IL. 
Die in dem Normblatt DIN 18084 enthaltenen Über- 
wachungsvorschriften werden als Richtlinien für die Über- 
wachung anerkannt. 
Bei Anwendung des Normblattes DIN 18 084 ist folgendes 
zu beachten: 
Bei Türen im Zuge von Rettungswegen in Versamm- 
lungsstätten, bei. Ausstellungshallen und in Waren- 
häusern müssen die Verschlüsse abweichend von Ab- 
schnitt 3.3 so ausgebildet sein, daß sie von innen durch 
einen einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen 
sind. Der Griff des Verschlusses muß bei Hebelver- 
schlüssen etwa 1,50 m über dem Fußboden liegen und 
von oben nach unten, bei Klinkenverschlüssen durch 
Druck zu betätigen sein. Türbeschläge müssen So aus- 
gebildet sein, daß Besucher nicht daran hängen blei- 
ben können. Riegel an Türen sind unzulässig. 
Türschließer, die in DIN 18 084 nicht beschrieben sind, 
Konstruktionsbänder, Beschläge und Drücker dürfen 
verwendet werden, wenn ihre Eignung für diesen Ver- 
wendungszweck nachgewiesen ist, z. B. durch das 
Prüfungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle (Staat- 
IIT. 
liches Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, 
46 Dortmund-Aplerbeck, Marsbruchstraße 186), wenn 
sie mit einem Herstellerkennzeichen versehen werden 
und ihre Herstellung überwacht wird. 
Für Zusatzgeräte, die das selbsttätige Schließen zeit- 
weise verhindern, wie Schließzeitverzögerer oder Vor- 
richtungen mit Auslösung infolge Temperaturerhöhung 
oder Rauch, ist ein Eignungsnachweis nach $ 27 Abs. 2 
BauO Bin zu führen. Die Verwendung. dieser Geräte 
setzt in den Fällen, in denen die BauO Bln oder andere 
baurechtliche Vorschriften selbstschließende feuer- 
hemmende Feuerschutzabschlüsse vorschreiben, die 
Erteilung einer Befreiung oder Gewährung einer Aus- 
nahme voraus. ; 
Als Kennzeichnung der Überwachung ist an jeder Tür 
ein Schild aus Stahlblech anzubringen, das erhöht ein- 
geprägt folgende Angaben enthalten muß: 
a) Name des Herstellers, 
b) Sitz des Herstellers, 
c) Herstellungsjahr, . 
Ad) „überwacht durch ....... (überwachende Stelle)“, 
e) Bezeichnung der Tür: „T 30-2-Tür DIN 18 084“. 
An Stelle des Namens und des Sitzes des Herstellers 
darf auch ein von der fremdüberwachenden Stelle zu- 
geteiltes Herstellerkennzeichen hinter der Angabe 
„Hersteller“ in das Schild eingeprägt sein. In diesem 
Falle dürfen Name und Sitz des Herstellers auch auf 
einem gesondert angebrachten Firmenschild angegeben 
sein. 
Wenn die Herstellung von‘ feuerhemmenden Zzwei- 
flügeligen Türen nicht durch eine anerkannte Über- 
wachungsgemeinschaft überwacht wird, können mit 
folgenden Prüfsstellen Überwachungsverträge ab- 
geschlossen werden: 
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), 
1 Berlin 45, Unter den Eichen 87; 
Institut für Baustoffkunde und Stahlbetonbau der TU 
Braunschweig, 
33 Braunschweig, Beethovenstraße 52; 
Staatliches Materialprüfungsamt _Nordrhein-West- 
falen, 
46 Dortmund-Aplerbeck, Marsbruchstraße 186; 
Bayerische Landesgewerbeanstalt, 
85 Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2; 
Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für 
das Bauwesen (Otto-Graf-Institut) an der Universität 
Stuttgart, 7 Stuttgart-Vaihingen, Robert-Leicht-Straße 
Nr. 209. . 
Überwachungsverträge bedürfen nach $ 30 Abs. 2 
Satzlı und 3 BauO Bin in Verbindung mit $ 1 Nr.3 
der Verordnung über die Übertragung von bauaufsicht- 
lichen Entscheidungsbefugnissen auf das Institut für 
Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBl. S.1215) der 
Zustimmung durch das Institut für Bautechnik. 
IV. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 
- Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausfüh- 
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau- 
bestimmungen vom 13. Juni 1972 (ABl. S.1032 — Dbl. VI/ 
1972 Nr. 31), werden wie folgt geändert: 
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift wird auf- 
gehoben: 
3. 
; Fundstelle 
DIN-Vorschrift Ausgabe. ABI. Seite 
Februar 1969 1970 1059 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Juli 1972 
in Kraft; sie treten. mit Ablauf des 14. Juli 1977. außer 
Kraft. 
Schwedler 
ww.
	        
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