VL1972
Seite 107
Nr. 31-32
IV.
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277
- Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausfüh-
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau-
bestimmungen vom 24. April 1972 (ABl. S.1010 — DbIl.
V1I/1972 Nr. 30), werden wie folgt geändert:
Die Einführung folgender DIN-Vorschriften wird auf-
gehoben:
. Fundstelle
DIN-Vorschrift Ausgabe ABl. Seite
51 043 Blatt 1 ‚ Juli 1931 X 1968 1281
51 043 Blatt 2 Juli 1931 1968 1282
51 043 Blatt 3 Juli 1931 1968 1282
V.
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Juli 1972
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. Juli 1977 außer
Kraft.
Schwediler
"yi32 BauWohn 12a C11 — 6938-2-18 084
L en | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4897
[ 23. 6. 1972
ABI. S. 1033
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
das Institut für Bautechnik
Ausführungsvorschriften
über die Einführung technischer Baubestimmungen
- Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren —
Auf Grund 8 3 .Abs.3, 8 30 Abs.2 Satz 2 und $ 109 der
Bauordnung für Berlin (BauO Bin)‘ ın der Fassung vom
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt:
K
Das Normblatt
DIN 18 084 — Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren
(T 30-2-Türen); Maße und Anforderungen
(Ausgabe Februar 1969)
wird als technische Baubestimmung eingeführt.
IL.
Die in dem Normblatt DIN 18084 enthaltenen Über-
wachungsvorschriften werden als Richtlinien für die Über-
wachung anerkannt.
Bei Anwendung des Normblattes DIN 18 084 ist folgendes
zu beachten:
Bei Türen im Zuge von Rettungswegen in Versamm-
lungsstätten, bei. Ausstellungshallen und in Waren-
häusern müssen die Verschlüsse abweichend von Ab-
schnitt 3.3 so ausgebildet sein, daß sie von innen durch
einen einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen
sind. Der Griff des Verschlusses muß bei Hebelver-
schlüssen etwa 1,50 m über dem Fußboden liegen und
von oben nach unten, bei Klinkenverschlüssen durch
Druck zu betätigen sein. Türbeschläge müssen So aus-
gebildet sein, daß Besucher nicht daran hängen blei-
ben können. Riegel an Türen sind unzulässig.
Türschließer, die in DIN 18 084 nicht beschrieben sind,
Konstruktionsbänder, Beschläge und Drücker dürfen
verwendet werden, wenn ihre Eignung für diesen Ver-
wendungszweck nachgewiesen ist, z. B. durch das
Prüfungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle (Staat-
IIT.
liches Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen,
46 Dortmund-Aplerbeck, Marsbruchstraße 186), wenn
sie mit einem Herstellerkennzeichen versehen werden
und ihre Herstellung überwacht wird.
Für Zusatzgeräte, die das selbsttätige Schließen zeit-
weise verhindern, wie Schließzeitverzögerer oder Vor-
richtungen mit Auslösung infolge Temperaturerhöhung
oder Rauch, ist ein Eignungsnachweis nach $ 27 Abs. 2
BauO Bin zu führen. Die Verwendung. dieser Geräte
setzt in den Fällen, in denen die BauO Bln oder andere
baurechtliche Vorschriften selbstschließende feuer-
hemmende Feuerschutzabschlüsse vorschreiben, die
Erteilung einer Befreiung oder Gewährung einer Aus-
nahme voraus. ;
Als Kennzeichnung der Überwachung ist an jeder Tür
ein Schild aus Stahlblech anzubringen, das erhöht ein-
geprägt folgende Angaben enthalten muß:
a) Name des Herstellers,
b) Sitz des Herstellers,
c) Herstellungsjahr, .
Ad) „überwacht durch ....... (überwachende Stelle)“,
e) Bezeichnung der Tür: „T 30-2-Tür DIN 18 084“.
An Stelle des Namens und des Sitzes des Herstellers
darf auch ein von der fremdüberwachenden Stelle zu-
geteiltes Herstellerkennzeichen hinter der Angabe
„Hersteller“ in das Schild eingeprägt sein. In diesem
Falle dürfen Name und Sitz des Herstellers auch auf
einem gesondert angebrachten Firmenschild angegeben
sein.
Wenn die Herstellung von‘ feuerhemmenden Zzwei-
flügeligen Türen nicht durch eine anerkannte Über-
wachungsgemeinschaft überwacht wird, können mit
folgenden Prüfsstellen Überwachungsverträge ab-
geschlossen werden:
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM),
1 Berlin 45, Unter den Eichen 87;
Institut für Baustoffkunde und Stahlbetonbau der TU
Braunschweig,
33 Braunschweig, Beethovenstraße 52;
Staatliches Materialprüfungsamt _Nordrhein-West-
falen,
46 Dortmund-Aplerbeck, Marsbruchstraße 186;
Bayerische Landesgewerbeanstalt,
85 Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2;
Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für
das Bauwesen (Otto-Graf-Institut) an der Universität
Stuttgart, 7 Stuttgart-Vaihingen, Robert-Leicht-Straße
Nr. 209. .
Überwachungsverträge bedürfen nach $ 30 Abs. 2
Satzlı und 3 BauO Bin in Verbindung mit $ 1 Nr.3
der Verordnung über die Übertragung von bauaufsicht-
lichen Entscheidungsbefugnissen auf das Institut für
Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBl. S.1215) der
Zustimmung durch das Institut für Bautechnik.
IV.
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech-
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277
- Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausfüh-
rungsvorschriften über die Einführung technischer Bau-
bestimmungen vom 13. Juni 1972 (ABl. S.1032 — Dbl. VI/
1972 Nr. 31), werden wie folgt geändert:
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift wird auf-
gehoben:
3.
; Fundstelle
DIN-Vorschrift Ausgabe. ABI. Seite
Februar 1969 1970 1059
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Juli 1972
in Kraft; sie treten. mit Ablauf des 14. Juli 1977. außer
Kraft.
Schwedler
ww.