VI1971
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Nr. 2
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Bau Wohn I a B 1-6956-1-3-6-2
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4980
a 41. 1970)
ABI. 1970
S. 1347
An die Bezirksämter
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
Richtlinien
über das Bewillizungsverfahren
für Zuschüsse des Bundes
bei der Errichtung von Hausschutzräumen
für Wohnungen
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst.b AZG und des $ 14
Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kredit-
anstalt Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1969 (GVBl
S. 225) wird zur Ausführung der Richtlinien für die Gewäh-
rung von Zuschüssen des Bundes bei der Errichtung von
Hausschutzräumen für Wohnungen vom 6. Mai 1969 (BAnz.
Nr. 87 vom 10.Mai 1969), geändert durch die Richtlinien
vom 29. Juli 1970 (BAnz. Nr.144 vom 8. August 1970) *%),
im Einvernehmen mit den Senatoren für Finanzen und für
Wirtschaft folgendes bestimmt:
1 Anträge gemäß 8 6 der Richtlinien sind nach Formblatt
(Anlage) beim Senator für Bau- und Wohnungswesen
- I— einzureichen.
Auf Grund der vom Senator für Bau- und Wohnungs-
wesen — I — getroffenen bautechnischen Feststellungen
entscheidet die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ge-
mäß 8 7 Abs. 1 der Richtlinien über die Anträge.
Die bewilligten Zuschüsse werden von der Wohnungs-
bau-Kreditanstalt Berlin nach Vorlage des Schluß-
abnahmescheins, in dem die Zahl der tatsächlich ge-
schaffenen Schutzplätze anzugeben ist, ausgezahlt.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar
1971 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
1975 außer Kraft.
Anlagen:
A
Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes
mit Wohnungen beantrage ich einen Zuschuß zu der Er-
richtung eines Hausschutzraumes mit ....
Schutzplätzen.
1. Grundstücksbezeichnung
Grundbuch/Erbbaugrundbuch des. Amtsgerichts ................
Band ke DIE rt GEMET KUN el
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Gebäude
mit 1 Voll- mit 2-5 Voll- a
geschoß geschossen geschossen
ANZaRl er kriumrrlre! rzeleee
Anzahl.der Wohnungen... 040
Zahl der Aufenthaltsräume ausschl. Küchen unter 12:qm
Nur für Wohnheime
Anzahl der üblicherweise im Wohnheim wohnenden
Person ehe
3.
Gemeinsamer Schutzraum
Für folgende weitere Gebäude wird ein gemeinsamer
Schutzraum errichtet:
Anzahl der Aufent-
Ortsbezeichnung Eigentümer haltsräume in den
Gebäuden
A) eye
=
Schwedilier
*) Abdrucke können beim Senator für Bau- und Wohnungswesen,
Abteilung I — Bauaufsicht —, bezogen werden.
Anlage
re
An die
Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin
1 Berlin 31
Fehrbelliner Platz 3
über den
Senator für Bau- und Wohnungswesen
Abteilung I — Bauaufsicht —
1 Berlin 31
Württembergische Straße 6-10
Betr.: Antrag auf Gewährung von Zuschüssen des Bundes
bei der Errichtung von Hausschutzräumen für Woh-
nungen
Bauvorhaben. errrr r EEEEert derRn EHRE E NER EEE RE Pr ON
(Art) (Ort) (Straße) (Nr.)
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(Name, Vorname)
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Der Nachweis hierfür wird geführt durch (z. B. Bau-
pläne, Erklärungen der. Nachbarn USW.) asueune
Die vorgenannten Gebäude sind vom Schutzraum ent-
fernt (Nachweis durch Lageplan oder Abzeichnung' der
Flurkarte)
C) hr m
Eine Erklärung über die Mitbenutzung des Schutz-
raumes gemäß 8 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinien ist bei-
gefügt.
K.
Zur Finanzierung des Wohnraums sind/sollen öffent-
liche Mittel bzw. nicht öffentliche Mittel des Landes
beantragt worden/werden.!)
BerliQ aa... dEN
(Unterschrift des Antragstellers)
1) Nichtzutreffendes streichen