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Volume 1. Februar 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

VI1971 
Seite 4 
Nr. 2 
| VI-2 I 
Bau Wohn I a B 1-6956-1-3-6-2 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4980 
a 41. 1970) 
ABI. 1970 
S. 1347 
An die Bezirksämter 
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Richtlinien 
über das Bewillizungsverfahren 
für Zuschüsse des Bundes 
bei der Errichtung von Hausschutzräumen 
für Wohnungen 
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst.b AZG und des $ 14 
Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Wohnungsbau-Kredit- 
anstalt Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1969 (GVBl 
S. 225) wird zur Ausführung der Richtlinien für die Gewäh- 
rung von Zuschüssen des Bundes bei der Errichtung von 
Hausschutzräumen für Wohnungen vom 6. Mai 1969 (BAnz. 
Nr. 87 vom 10.Mai 1969), geändert durch die Richtlinien 
vom 29. Juli 1970 (BAnz. Nr.144 vom 8. August 1970) *%), 
im Einvernehmen mit den Senatoren für Finanzen und für 
Wirtschaft folgendes bestimmt: 
1 Anträge gemäß 8 6 der Richtlinien sind nach Formblatt 
(Anlage) beim Senator für Bau- und Wohnungswesen 
- I— einzureichen. 
Auf Grund der vom Senator für Bau- und Wohnungs- 
wesen — I — getroffenen bautechnischen Feststellungen 
entscheidet die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin ge- 
mäß 8 7 Abs. 1 der Richtlinien über die Anträge. 
Die bewilligten Zuschüsse werden von der Wohnungs- 
bau-Kreditanstalt Berlin nach Vorlage des Schluß- 
abnahmescheins, in dem die Zahl der tatsächlich ge- 
schaffenen Schutzplätze anzugeben ist, ausgezahlt. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 
1971 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1975 außer Kraft. 
Anlagen: 
A 
Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes 
mit Wohnungen beantrage ich einen Zuschuß zu der Er- 
richtung eines Hausschutzraumes mit .... 
Schutzplätzen. 
1. Grundstücksbezeichnung 
Grundbuch/Erbbaugrundbuch des. Amtsgerichts ................ 
Band ke DIE rt GEMET KUN el 
Feed mm DET ZeHEN) NT rein 
Gebäude 
mit 1 Voll- mit 2-5 Voll- a 
geschoß geschossen geschossen 
ANZaRl er kriumrrlre! rzeleee 
Anzahl.der Wohnungen... 040 
Zahl der Aufenthaltsräume ausschl. Küchen unter 12:qm 
Nur für Wohnheime 
Anzahl der üblicherweise im Wohnheim wohnenden 
Person ehe 
3. 
Gemeinsamer Schutzraum 
Für folgende weitere Gebäude wird ein gemeinsamer 
Schutzraum errichtet: 
Anzahl der Aufent- 
Ortsbezeichnung Eigentümer haltsräume in den 
Gebäuden 
A) eye 
= 
Schwedilier 
*) Abdrucke können beim Senator für Bau- und Wohnungswesen, 
Abteilung I — Bauaufsicht —, bezogen werden. 
Anlage 
re 
An die 
Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin 
1 Berlin 31 
Fehrbelliner Platz 3 
über den 
Senator für Bau- und Wohnungswesen 
Abteilung I — Bauaufsicht — 
1 Berlin 31 
Württembergische Straße 6-10 
Betr.: Antrag auf Gewährung von Zuschüssen des Bundes 
bei der Errichtung von Hausschutzräumen für Woh- 
nungen 
Bauvorhaben. errrr  r  EEEEert derRn EHRE E NER EEE RE Pr ON 
(Art) (Ort) (Straße) (Nr.) 
BaUue Te ra Nr rar Fre Rr era dk an FE HRRr rap erbte a Mk ar EEE 
(Name, Vorname) 
A RE A 
DD dei ee tr al Darin 
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E 
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e) 
Der Nachweis hierfür wird geführt durch (z. B. Bau- 
pläne, Erklärungen der. Nachbarn USW.) asueune 
Die vorgenannten Gebäude sind vom Schutzraum ent- 
fernt (Nachweis durch Lageplan oder Abzeichnung' der 
Flurkarte) 
C) hr m 
Eine Erklärung über die Mitbenutzung des Schutz- 
raumes gemäß 8 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinien ist bei- 
gefügt. 
K. 
Zur Finanzierung des Wohnraums sind/sollen öffent- 
liche Mittel bzw. nicht öffentliche Mittel des Landes 
beantragt worden/werden.!) 
BerliQ aa... dEN 
(Unterschrift des Antragstellers) 
1) Nichtzutreffendes streichen
	        
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