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Volume 28. Dezember 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

"VH1L971 
/ Seite 361 
Nr. 39-40 
Anlage 2 
Zusatzbericht*) 
über den Zustand des Auffangraumes 
einer Anlage nach der Verordnung über das Lagern 
wassergefährdender Flüssigkeiten 
(Lagerverordnung —- VLwF) vom 27. Mai 1970 
(GVBl. S. 754) 
Lage und Beschreibung des Auffangraumes: 
Name und Anschrift des Betreibers? aus 
age er NE er re rare 
(Ort, Straße, Hausnummer; erforderlichenfalls 
Flur- und Flurstücksnummer) 
Fassungsvermögen des AuffangraumeS! ............. MB: 
das entspricht .......................% des Rauminhalts aller ge- 
lagerten Behälter und ........................Y%o des größten Behäl: 
ters. 
Bauausführung: 
(Bauart, Baustoffe, Abdichtungsmittel, Abläufe, Kon- 
trolleinrichtungen) 
Le 
2. 
Bescheinigung 
Der Auffangraum ist — nicht — dicht und für das Auf- 
fangen VON aus — Nicht — geeignet. Er 
(Lagerflüssigkeit) 
entspricht der VLwF bis auf folgend&S! aus 
3, 
Hinweis 
Eine Nachprüfung ist — nicht — erforderlich. 
Eine Ausfertigung dieses Zusatzberichtes ist dem ört 
lich zuständigen Bauaufsichtsamt vorzulegen. 
A GC rer 
Der Sachverständige 
*) Falls Eignung und Dichtheit des Auffangraumes durch den 
Sachverständigen nach 8 13 VLwF nicht beurteilt werden. 
VI.49 BauWohn IV b D 1? — 6401/1 
% | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4857 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Rundschreiben 
über neue Tarifverträge 
1.‘ für das Berliner Betonsteingewerbe 
— Lohntarifvertrag — 
für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk 
Berlin — Lohntarifvertrag — 
für das Maler- und Lackiererhandwerk 
— Rahmentarifvertrag — 
Zwischen den jeweiligen Tarifpartnern sind neue Tarif- 
verträge geschlossen worden, die ich in den Anlagen1 und 2 
im vollen Wortlaut und in der Anlage 3 auszugsweise be- 
kanntgebe. 
In Vertretung 
Dr. Schroeder 
Anlage] 
Lohntarifvertrag . 
für das Berliner Betonsteingewerbe 
Zwischen 
dem Verband Berliner Betonsteinwerke e. V., 
1 Berlin 31, Nassauische Straße 15, 
und 
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, 
Verwaltungsstelle Berlin, 
1 Berlin 30, Keithstraße 1/3, 
wird unter Bezugnahme auf 8 9. des Rahmentarifvertrages 
für die gewerblichen Arbeitnehmer des Berliner Betonstein- 
gewerbes vom 22. Juli 1970 folgender Tarifvertrag ge- 
schlossen: 
S1 
Geltungsbereich 
Räumlich: 
Das Gebiet von Berlin. 
Fachlich: 
Alle Betriebe, Nebenbetriebe und selbständige Betriebs- 
abteilungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich 
des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeit- 
nehmer im Berliner Betonsteingewerbe vom 22. Juli 
1970 in seiner jeweils gültigen Fassung fallen. 
Persönlich: 
Alle gewerblichen Belegschaftsmitglieder der Betriebe 
bzw. Nebenbetriebe oder Betriebsabteilungen sowie 
Lehrlinge (Betonwerker). 
32 
Arbeitslohn 
1. 
Die Tarifstundenlöhne werden wie folgt festgesetzt: 
Facharbeiter 2.4240. 004WR ‚x. 8,89 DM 
Betonsteinarbeiter .........- 5,30 DM 
Hilfsarbeiter 10.40.00 KEa aM Er eE 5,01 DM 
Lkw-Fahrer mit Ladetätigkeit ............ 5,89 DM 
Lkw-Fahrer ohne Ladetätigkeit ........ 5,30 DM 
Wächter ur ERENTO 3,95 DM 
Reinemachefrauen (Büro) ................ 4,51 DM 
Reinemachefrauen (Fabrikationsräume) ... 4,51 DM 
Jugendliche Arbeiter erhalten: 
a) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,01 DM je Std. 
b) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 4,01 DM je Std. 
c) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 4,51 DM je Std. 
2. 
$ 3 s 
Ausbildungsvergütungen 
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Beton- 
werker) im Berliner Betonsteingewerbe werden wie folgt in 
Wochenlöhnen festgesetzt: 
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis vor Voll- 
endung des 16. Lebensjahres: 
im 1. Ausbildungsjahr .................. 48,— DM 
im 2. Ausbildungsjahr 0.00.00 000 0411000 60,— DM 
im 3. Ausbildungsjahr ‚0... 84,— DM 
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis nach Voll- 
endung des 16. Lebensjahres: 
im 1. Ausbildungsjahr een Wa 60— DM 
im 2. Ausbildungsjahr sum ea aaa TR— DM 
im 3. Ausbildungsjahr .. 96,— DM 
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis nach Voll- 
endung des 18. Lebensjahres: 
im 1. Ausbildungsjahr nun Waren era Tar— DM 
im 2. Ausbildungsjahr ocean een Learn  90,— DM 
im 3. Ausbildungsjahr #0 ==. 120,— DM
	        
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