"VH1L971
/ Seite 361
Nr. 39-40
Anlage 2
Zusatzbericht*)
über den Zustand des Auffangraumes
einer Anlage nach der Verordnung über das Lagern
wassergefährdender Flüssigkeiten
(Lagerverordnung —- VLwF) vom 27. Mai 1970
(GVBl. S. 754)
Lage und Beschreibung des Auffangraumes:
Name und Anschrift des Betreibers? aus
age er NE er re rare
(Ort, Straße, Hausnummer; erforderlichenfalls
Flur- und Flurstücksnummer)
Fassungsvermögen des AuffangraumeS! ............. MB:
das entspricht .......................% des Rauminhalts aller ge-
lagerten Behälter und ........................Y%o des größten Behäl:
ters.
Bauausführung:
(Bauart, Baustoffe, Abdichtungsmittel, Abläufe, Kon-
trolleinrichtungen)
Le
2.
Bescheinigung
Der Auffangraum ist — nicht — dicht und für das Auf-
fangen VON aus — Nicht — geeignet. Er
(Lagerflüssigkeit)
entspricht der VLwF bis auf folgend&S! aus
3,
Hinweis
Eine Nachprüfung ist — nicht — erforderlich.
Eine Ausfertigung dieses Zusatzberichtes ist dem ört
lich zuständigen Bauaufsichtsamt vorzulegen.
A GC rer
Der Sachverständige
*) Falls Eignung und Dichtheit des Auffangraumes durch den
Sachverständigen nach 8 13 VLwF nicht beurteilt werden.
VI.49 BauWohn IV b D 1? — 6401/1
% | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4857
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Rundschreiben
über neue Tarifverträge
1.‘ für das Berliner Betonsteingewerbe
— Lohntarifvertrag —
für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk
Berlin — Lohntarifvertrag —
für das Maler- und Lackiererhandwerk
— Rahmentarifvertrag —
Zwischen den jeweiligen Tarifpartnern sind neue Tarif-
verträge geschlossen worden, die ich in den Anlagen1 und 2
im vollen Wortlaut und in der Anlage 3 auszugsweise be-
kanntgebe.
In Vertretung
Dr. Schroeder
Anlage]
Lohntarifvertrag .
für das Berliner Betonsteingewerbe
Zwischen
dem Verband Berliner Betonsteinwerke e. V.,
1 Berlin 31, Nassauische Straße 15,
und
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden,
Verwaltungsstelle Berlin,
1 Berlin 30, Keithstraße 1/3,
wird unter Bezugnahme auf 8 9. des Rahmentarifvertrages
für die gewerblichen Arbeitnehmer des Berliner Betonstein-
gewerbes vom 22. Juli 1970 folgender Tarifvertrag ge-
schlossen:
S1
Geltungsbereich
Räumlich:
Das Gebiet von Berlin.
Fachlich:
Alle Betriebe, Nebenbetriebe und selbständige Betriebs-
abteilungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich
des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeit-
nehmer im Berliner Betonsteingewerbe vom 22. Juli
1970 in seiner jeweils gültigen Fassung fallen.
Persönlich:
Alle gewerblichen Belegschaftsmitglieder der Betriebe
bzw. Nebenbetriebe oder Betriebsabteilungen sowie
Lehrlinge (Betonwerker).
32
Arbeitslohn
1.
Die Tarifstundenlöhne werden wie folgt festgesetzt:
Facharbeiter 2.4240. 004WR ‚x. 8,89 DM
Betonsteinarbeiter .........- 5,30 DM
Hilfsarbeiter 10.40.00 KEa aM Er eE 5,01 DM
Lkw-Fahrer mit Ladetätigkeit ............ 5,89 DM
Lkw-Fahrer ohne Ladetätigkeit ........ 5,30 DM
Wächter ur ERENTO 3,95 DM
Reinemachefrauen (Büro) ................ 4,51 DM
Reinemachefrauen (Fabrikationsräume) ... 4,51 DM
Jugendliche Arbeiter erhalten:
a) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,01 DM je Std.
b) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 4,01 DM je Std.
c) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 4,51 DM je Std.
2.
$ 3 s
Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Beton-
werker) im Berliner Betonsteingewerbe werden wie folgt in
Wochenlöhnen festgesetzt:
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis vor Voll-
endung des 16. Lebensjahres:
im 1. Ausbildungsjahr .................. 48,— DM
im 2. Ausbildungsjahr 0.00.00 000 0411000 60,— DM
im 3. Ausbildungsjahr ‚0... 84,— DM
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis nach Voll-
endung des 16. Lebensjahres:
im 1. Ausbildungsjahr een Wa 60— DM
im 2. Ausbildungsjahr sum ea aaa TR— DM
im 3. Ausbildungsjahr .. 96,— DM
Bei Eintritt in das Ausbildungsverhältnis nach Voll-
endung des 18. Lebensjahres:
im 1. Ausbildungsjahr nun Waren era Tar— DM
im 2. Ausbildungsjahr ocean een Learn 90,— DM
im 3. Ausbildungsjahr #0 ==. 120,— DM