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Volume 28. Dezember 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

V1/197%1 
Seite 360 
Nr. 39 
durch Augenschein, wenn die Dichtheit der 
Behälter auf Grund einer Druckprüfung 
durch. Prüfzeugnis (Werksbescheinigung) 
eines im Rahmen ‘der Überwachung hierzu 
armächtigten Prüfers bescheinigt ist, 
die .Dichtheit und das Fassungsvermögen 
des Auffangraumes. Hierzu kann sich der 
Sachverständige geeignete Unterlagen über 
lie Bauart und die Baustoffe vom Betreiber 
oder Hersteller vorlegen lassen. Im übrigen 
wird die Prüfung durch Augenschein vorge- 
nommen. - 
Bei Auffangräumen besonderer Größe und 
Bauart (z.B. große Betonwannen mit Fugen, 
verdichtete Böden), deren Eignung und 
Dichtheit vom Sachverständigen nach 8 13 
VLwF nicht beurteilt werden können, hat er 
dies dem örtlich zuständigen Bauaufsichts- 
amt mitzuteilen. Dieses prüft, ob nach 8 95 
Abs.9 BauO Bln ein zusätzlicher Sachver- 
ständiger (z.B. für Bodenmechanik) heran- 
zuziehen ist. 
Bei der wiederkehrenden Prüfung ($ 8 Abs. 1 Nr. 3 
VLwF) sowie bei der Prüfung vor Wiederinbetrieb- 
nahme einer länger als zwei Jahre stillgelegten An- 
lage ($8 Abs.1 Nr.2 VLwF) sind ergänzend zu 
prüfen, soweit die Prüfungen nach Nummer 4.1 
dies nicht bereits einschließen: 
4.3.1 die Übereinstimmung der Lagerbehälter und 
ihres Zubehörs mit den Vorschriften der 
Verordnung über das Lagern wassergefähr- 
dender Flüssigkeiten sowie zusätzlichen Ein- 
zelanordnungen, 
das Vorhandensein des Merkblattes über Be- 
Iriebs- und Verhaltensvorschriften für: die 
Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten 
nach $ 9 Abs.2 VLwF, 
die Dichtheit der Behälter ‚einschließlich der 
Fflüssigkeitsführenden Rohrleitungen und des 
sonstigen Zubehörs. Einwandige unterirdische 
Lagerbehälter ohne Leckanzeigegerät, die 
vereits länger als fünf Jahre betrieben wer- 
den oder länger als zwei Jahre stilliegen, sind 
vor einer Gasdruckprüfung einer inneren 
Untersuchung und, falls erforderlich,. einer 
Wasserdruckprüfung zu unterziehen; die Ent- 
scheidung hierüber trifft der Sachverstän- 
dige. Der Betreiber hat hierzu die Lager- 
behälter vorher. durch einen Fachunterneh- 
mer entleeren und reinigen zu lassen. Der 
Sachverständige kann von der. inneren Unter- 
suchung absehen, wenn es ihm nach den 
Verhältnissen des Einzelfalles unwahrschein- 
lich erscheint, daß die Behälter bereits be- 
denkliche Schäden (z.B. durch Korrosion) 
aufweisen. 
Die Dichtheit des, Auffangraumes durch 
Augenschein. 
Nummer 4.2.4 Abs.2 gilt entsprechend. 
Für die erstmalige Prüfung einer bestehenden 
Anlage ($ 18 Abs.6 VLwF) gelten die Num- 
mern 4.2 und 4.3.3 entsprechend. 
Die in den Eignungsbescheinigungen nach 8 5 
Abs.3 oder $ 6 Abs.5 VLwF enthaltenen Auf- 
lagen über Termine sowie Art und Umfang der 
Prüfungen sind zu beachten. 
Schlußvorschriften 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. September 1971 in Kraft. Sie treten mit Ablauf 
des 31. Dezember 1975 außer Kraft. 
In Vertretung 
Dr. Schroeder 
Anlage 1 
Prüfungsbericht 
über eine Anlage zur Lagerung 
wassergefährdender Flüssigkeiten 
Auf dem Grundstück Berlin 
des Betreibers 
wurde auf Grund der Verordnung über das Lagern wasser- 
gefährdender Flüssigkeiten (Lagerverordnung-VLwF) vom 
27. Mai 1970 (GVBl. S. 754) und der vorläufigen Prüfricht- 
linien (vorl.PVLwF) vom 6. September 1971 an folgenden 
Anlagen 
—_ 
die Prüfung 
vor Inbetriebnahme 
die erstmalige Prüfung 
einer bestehenden 
Anlage 
die wiederkehrende 
Prüfung 
die Prüfung 
nach wesentlicher 
Änderung 
die Prüfung 
nach mehr als zwei- 
jähriger Stillegung 
3m 
ae 
vorgenommen 
Anlage 1 | Anlage 2 | Anlage 3 
Lagerung 
Lagerflüssigkeit 
Art der Prüfung 
Hersteller 
Herstell-Nr. 
Baujahr 
Inhalt 
Bauart nach DIN 
Prüfzeugnis des Herst 
hat vorgelegen 
Leckanzeigegerät 
Leckschutzauskleidung 
Grenzwertgeber 
Auffangraum ar 
ausreichend/Zustand 
Kath. Korrosionsschutz 
vorhanden 4 
Tankinnenbeschichtung 
bescheinigt von 
in 
CE 
9,5 50 
ES 
153 
O+- 
N 
- 
GSh 
SP 
N 
MI 
Die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb der An- 
lage lag — nicht — vor. 
Baugenehmigung/Erlaubnis Nr. vom BAA 
Die Anlage entspricht — bis auf nachstehend aufgeführte 
Mängel — der VLwF sowie der Baugenehmigung/der Er- 
laubnis. 
Frist zur Beseitigung der Mängel: 
Die nächste Prüfung erfolgt 19................ 
Berlin. den 
Der Sachverständige
	        
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