Saheas
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Nr. 34
Anlage 55
(zu DIN 4113)
Nach Normblatt DIN 4113 Abschnitt 1 Satz 2 — Ausgabe Februar 1958 X —, dürfen
nur solche Betriebe mit dem Entwurf und der Ausführung tragender Bauteile betraut
werden, die den Nachweis erbracht haben, daß deren entwerfende und ausführende
Ingenieure und übrigen Fachkräfte sowie die Werkseinrichtungen Gewähr für eine
einwandfreie Bemessung und Ausführung derartiger Bauwerke bieten.
1. Bei Anwendung des Normblattes DIN 4113 ist folgendes zu beachten:
Zu Abschnitt 1 (Eignung der Betriebe)
Sollen Aluminiumbauteile in Betrieben hergestellt oder auf Baustellen
montiert werden, ohne daß Schweißarbeiten vorgenommen werden, so
ist der in DIN 4113 Abschnitt 1 Satz 2 geforderte Eignungsnachweis
nicht erforderlich. Mit diesen Arbeiten dürfen jedoch nur Betriebe be-
traut werden, die mit den notwendigen Einrichtungen für die Bearbei-
tung der Bauteile ausgestattet sind und die für Konstruktion, Berech-
nung, Herstellung und Montage von Bauteilen aus. Aluminium über
Fachkräfte mit gründlichen Kenntnissen verfügen.
Wärmebehandlungen an tragenden Alumniumbauteilen nach Warm-
umformungen oder nach dem Schweißen dürfen nur im Halbzeugwerk
oder unter dessen Aufsicht ausgeführt werden.
1.1.2.
Anlage 55
1.2. Zu Abschnitt 2.25 (Schweißen)
Tragende Bauteile aus Aluminium, an denen im Werk oder auf der Baustelle
Schweißarbeiten durchgeführt werden, gehören zu den Bauteilen, deren ord-
nungsgemäße Herstellung in außergewöhnlichem Maße von der Sachkenntnis
und Erfahrung der damit betrauten Personen und von einer Ausstattung des
Betriebes mit besonderen Einrichtungen abhängt. Nach $ 26 Abs.2 und $ 77
Abs. 3 BauO Bln in Verbindung mit DIN 4113 Abschnitt 1 haben daher Be-
triebe, die an tragenden Bauteilen aus Aluminium Schweißarbeiten vornehmen,
den Nachweis zu erbringen, daß eine dafür anerkannte Stelle (siehe Ab-
schnitt 2.2.3) ihre Werkseinrichtungen und ihr Fachpersonal überprüft hat.
1.2.1. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Betrieb eine Bescheinigung
über seine Eignung nach Nr.2.2.3 vorlegt. Diese Bescheinigung ersetzt
die in DIN 4113 Abschnitt 2.25 geforderte besondere Genehmigung.
Voraussetzung für den Eignungsnachweis ist, daß Betriebe, die Schwei-
arbeiten an Aluminiumbauteilen ausführen:
1.2.2.1. Für die Aufsicht über die vorgenannten Arbeiten einen Fach-
ingenieur haben, der auf dem Gebiet der Statik, Konstruktion,
Werkstoffkunde und Verarbeitung, insbesondere über das
Schweißen von Bauteilen aus Aluminiumlegierungen, gründliche
Kenntnisse besitzt und an einem entsprechenden Lehrgang an
einer schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt des Deut-
schen Verbandes für Schweißtechnik mit Erfolg teilgenommen
hat,
für die Ausführung der Schweißarbeiten über Schweißer ver-
fügen, die nachgewiesen haben, daß sie die im Betrieb vor-
kommenden Schweißverfahren an Aluminiumbauteilen sicher
beherrschen,
1.2.2.3. mit den für diese Arbeiten notwendigen Werkseinrichtungen
ausgestattet sind.
1.2.3.
Die Überprüfung der Betriebe, die Schweißarbeiten an tragenden Alu-
miniumbauteilen im Werk vornehmen oder Schweißarbeiten auf Bau-
stellen ausführen wollen, und die Ausstellung der Bescheinigungen kann
von folgenden Stellen durchgeführt werden. Anträge auf Erteilung einer
Bescheinigung sind an eine dieser Stellen zu richten:
Amtliche Forschungs- und Materialprüfanstalt für das Bauwesen
— Otto-Graf-Institut — an der Universität Stuttgart, 7 Stuttgart 80
(Vaihingen), Pfaffenwaldring 4
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), 1 Berlin 45, Unter den
Eichen 87
Institut für Baustoffkunde und Materialprüfwesen der Technischen
Universität Hannover - Amtliche Materialprüfanstalt für das Bau-
wesen —, 3 Hannover, Nienburger Straße 3
in Verbindung mit dem
Institut für Werkstoffkunde (B) der Technischen Universität Han-
nover —- Amtliche Materialprüfanstalt für Werkstoff des Maschinen-
wesens und Kunststoffe -, 3 Hannover, Appelstraße 24 a
Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine — Amtliche Materialprü-
fungsanstalt — der Universität Karlsrühe (Technische Hochschule),
75 Karlsruhe, Kaiserstraße 12