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Nr. 26
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Arbeitslohn
ab
1.7. 1971
7,66 DM
1. Gerüstbau-Vorarbeiter' (Vormann) .......
*)2. Gerüstbau-Facharbeiter, die über 18 Mo-
nate im Fach tätig sind, mit Kenntnissen
der Gerüstordnung ..... 0.0010.
Gerüstbau-Facharbeiter, die über 18 Mo-
Hate im Fach tätig sind ...............,.. 6,80 DM
Gerüstbauhelfer, die über 6 Monate im
Fach tätig sind 4 VL N 64T DM
Anlerner in den ersten 6 Monaten im Fach 6,26 DM
Platzarbeiter, die nicht auf dem Gerüst
DEE TE A US DM
Kraftfahrer mit Nutzlastbeförderung über
5 t und Ladetätigkeit ........ ia. 4 6,58 DM
Bügelgerüstbauer erhalten den Lohn der Dachdecker-
gesellen, sofern sie im Besitz des Gesellenbriefes sind.
Andernfalls erhalten sie den Dachdeckerhelfer- oder Dach-
deckerhilfsarbeiterlohn.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer,
seine Tätigkeit, Art und Dauer bei Ausscheiden aus dem
Betrieb zu bescheinigen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,
diese Bescheinigung bei seiner Einstellung vorzuweisen,
um die Zugehörigkeit zur Tarifgruppe nachzuweisen.
6,96 DM
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Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.
$ 4
Fahrgeldregelung
Der Arbeitnehmer erhält das Fahrgeld ersetzt, das er
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den
zweifachen Betrag eines Umsteigefahrscheines täglich
insgesamt‘ aufwenden muß, um von seiner in Berlin
gelegenen Wohnung oder Unterkunft zu der in Berlin
gelegenen Baustelle und zurück zu gelangen.
Die gesamten Fahrgeldauslagen während der Arbeits-
zeit werden vom Betrieb getragen.
Benutzt der Arbeitnehmer ein Auto oder sonstiges
Fahrzeug, so ist ihm trotzdem, das Fahrgeld, das er
andernfalls aufgewendet hätte, im Sinne des Abs. 1 zu
zahlen.
$ 5
Erschwerniszuschläge
Die Arbeitnehmer im Gerüstbaugewerbe haben für die
Zeit, in der sie mit Gerüstbauarbeiten nachstehend auf-
geführter. Art. beschäftigt sind, Anspruch. auf den jeweils
aufgeführten prozentualen Erschwerniszuschlag zum Tarif-
stundenlohn. E
1. In Räumen und Öfen, in denen eine Temperatur
über 40 Grad Celsius herrscht ................ 15%
*) In Säurebau- und Schwefelanlagen .....:.... 15%
Bei Demontage von Gerüsten an Hochdruck-
leitungen, in Kühl- und Tankanlagen, bei denen
die Gerüste mit Isolierstoffen behaftet sind, wie
Glaswolle; Steinwolle, Bitumen und Teer ...... 10%
%
$ 6
Sonstige Bestimmungen
Bis zur Neuschaffung eines Rahmentarifvertrages gilt
im übrigen die außer Kraft‘ gesetzte Reichstarifordnung
für das Baugewerbe vom 1. November 1941.
‘) Zur Erlangung des Lohnes der. Gruppe 2 kann der Gerüstbau-
Facharbeiter, der über 18 Monate im Fach tätig ist, eine Prü-
fung über die Gerüstordnung beim Landesfachverband Berlin
der Gerüstbau-Innung im Bundesverband Gerüstbau ablegen.
Bei, Arbeiten in Räumen, deren Luft mit gesundheitsschädlichen
Dünsten oder übelriechenden Schwefelgerüchen oder Säuren
durchsetzt ist.
Die vereinbarten Tariflöhne sind Mindestlöhne, in diesen
sind für Abgeltung aller Zuschläge, mit Ausnahme der
‚unter $ 5 dieses Vertrages vereinbarten. Erschwernis-
zuschläge (z. B. Budengeld), enthalten.
Jedem Mitglied des Betriebsrates ist seitens der Firma
eine Abschrift dieses Lohntarifvertrages auszuhändigen.
Außerdem ist durch Auslegen bzw. Aushängen auf den
Lagerplätzen der Belegschaft von dem Abschluß und Inhalt
des Lohntarifvertrages Kenntnis zu geben.
$ 7
Ausschlußfristen
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung
stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen
hach. Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei
schriftlich erhoben werden. S
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie
sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung
deS Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb
von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf
gerichtlich geltend gemacht wird.
$ 8
Tarifdauer
Dieser Tarifvertrag tritt am 1.Juli 1971 in Kraft. Er
kann mit einer Frist von 2 Monaten, erstmalig zum 31. Mai
1972 gekündigt werden. Er verlängert sich jedoch um ein
Jahr, wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich ge-
kündigt wird.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, spätestens
2 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Lohnverhand-
lungen zum Zwecke der Neufestlegung der Tariflöhne auf-
zunehmen.
Berlin, den ‘19. Mai 1971
Landesfachverband Berlin der Gerüstbau-Innung
im Bundesverband Gerüstbau
gez. Seibel
IG Bau-Steine-Erden
Verwaltungsstelle Berlin —
gez..Dittrich
Anlage
3
Auszug
aus dem Manteltarifvertrag
für das Raumausstatter- und Sattlerhandwerk
Zwischen
dem Zentralverband des Raumausstatterhandwerks
Frankfurt (Main) 1, Liebigstraße 8 a
und
der Gewerkschaft Holz und Kunststoff
- Hauptvorstand —,
Düsseldorf, Sonnenstraße 14,
wird nachstehender Manteltarifvertrag geschlossen:
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt
a) räumlich:
für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (Raum-
ausstatter), Bremen, Hamburg, Hessen, Nieder-
sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein;
fachlich: ;
für alle Betriebe. des Raumausstatter- und des
Sattlerhandwerks: