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Volume 24. August 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

VII 
Seite 252 A 
Nr. 26 
324 
Arbeitslohn 
ab 
1.7. 1971 
7,66 DM 
1. Gerüstbau-Vorarbeiter' (Vormann) ....... 
*)2. Gerüstbau-Facharbeiter, die über 18 Mo- 
nate im Fach tätig sind, mit Kenntnissen 
der Gerüstordnung ..... 0.0010. 
Gerüstbau-Facharbeiter, die über 18 Mo- 
Hate im Fach tätig sind ...............,.. 6,80 DM 
Gerüstbauhelfer, die über 6 Monate im 
Fach tätig sind 4 VL N 64T DM 
Anlerner in den ersten 6 Monaten im Fach 6,26 DM 
Platzarbeiter, die nicht auf dem Gerüst 
DEE TE A US DM 
Kraftfahrer mit Nutzlastbeförderung über 
5 t und Ladetätigkeit ........ ia. 4 6,58 DM 
Bügelgerüstbauer erhalten den Lohn der Dachdecker- 
gesellen, sofern sie im Besitz des Gesellenbriefes sind. 
Andernfalls erhalten sie den Dachdeckerhelfer- oder Dach- 
deckerhilfsarbeiterlohn. 
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer, 
seine Tätigkeit, Art und Dauer bei Ausscheiden aus dem 
Betrieb zu bescheinigen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, 
diese Bescheinigung bei seiner Einstellung vorzuweisen, 
um die Zugehörigkeit zur Tarifgruppe nachzuweisen. 
6,96 DM 
83 
Arbeitszeit 
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. 
$ 4 
Fahrgeldregelung 
Der Arbeitnehmer erhält das Fahrgeld ersetzt, das er 
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den 
zweifachen Betrag eines Umsteigefahrscheines täglich 
insgesamt‘ aufwenden muß, um von seiner in Berlin 
gelegenen Wohnung oder Unterkunft zu der in Berlin 
gelegenen Baustelle und zurück zu gelangen. 
Die gesamten Fahrgeldauslagen während der Arbeits- 
zeit werden vom Betrieb getragen. 
Benutzt der Arbeitnehmer ein Auto oder sonstiges 
Fahrzeug, so ist ihm trotzdem, das Fahrgeld, das er 
andernfalls aufgewendet hätte, im Sinne des Abs. 1 zu 
zahlen. 
$ 5 
Erschwerniszuschläge 
Die Arbeitnehmer im Gerüstbaugewerbe haben für die 
Zeit, in der sie mit Gerüstbauarbeiten nachstehend auf- 
geführter. Art. beschäftigt sind, Anspruch. auf den jeweils 
aufgeführten prozentualen Erschwerniszuschlag zum Tarif- 
stundenlohn. E 
1. In Räumen und Öfen, in denen eine Temperatur 
über 40 Grad Celsius herrscht ................ 15% 
*) In Säurebau- und Schwefelanlagen .....:.... 15% 
Bei Demontage von Gerüsten an Hochdruck- 
leitungen, in Kühl- und Tankanlagen, bei denen 
die Gerüste mit Isolierstoffen behaftet sind, wie 
Glaswolle; Steinwolle, Bitumen und Teer ...... 10% 
% 
$ 6 
Sonstige Bestimmungen 
Bis zur Neuschaffung eines Rahmentarifvertrages gilt 
im übrigen die außer Kraft‘ gesetzte Reichstarifordnung 
für das Baugewerbe vom 1. November 1941. 
‘) Zur Erlangung des Lohnes der. Gruppe 2 kann der Gerüstbau- 
Facharbeiter, der über 18 Monate im Fach tätig ist, eine Prü- 
fung über die Gerüstordnung beim Landesfachverband Berlin 
der Gerüstbau-Innung im Bundesverband Gerüstbau ablegen. 
Bei, Arbeiten in Räumen, deren Luft mit gesundheitsschädlichen 
Dünsten oder übelriechenden Schwefelgerüchen oder Säuren 
durchsetzt ist. 
Die vereinbarten Tariflöhne sind Mindestlöhne, in diesen 
sind für Abgeltung aller Zuschläge, mit Ausnahme der 
‚unter $ 5 dieses Vertrages vereinbarten. Erschwernis- 
zuschläge (z. B. Budengeld), enthalten. 
Jedem Mitglied des Betriebsrates ist seitens der Firma 
eine Abschrift dieses Lohntarifvertrages auszuhändigen. 
Außerdem ist durch Auslegen bzw. Aushängen auf den 
Lagerplätzen der Belegschaft von dem Abschluß und Inhalt 
des Lohntarifvertrages Kenntnis zu geben. 
$ 7 
Ausschlußfristen 
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 
und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung 
stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen 
hach. Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei 
schriftlich erhoben werden. S 
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie 
sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung 
deS Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb 
von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf 
gerichtlich geltend gemacht wird. 
$ 8 
Tarifdauer 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1.Juli 1971 in Kraft. Er 
kann mit einer Frist von 2 Monaten, erstmalig zum 31. Mai 
1972 gekündigt werden. Er verlängert sich jedoch um ein 
Jahr, wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich ge- 
kündigt wird. 
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, spätestens 
2 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Lohnverhand- 
lungen zum Zwecke der Neufestlegung der Tariflöhne auf- 
zunehmen. 
Berlin, den ‘19. Mai 1971 
Landesfachverband Berlin der Gerüstbau-Innung 
im Bundesverband Gerüstbau 
gez. Seibel 
IG Bau-Steine-Erden 
Verwaltungsstelle Berlin — 
gez..Dittrich 
Anlage 
3 
Auszug 
aus dem Manteltarifvertrag 
für das Raumausstatter- und Sattlerhandwerk 
Zwischen 
dem Zentralverband des Raumausstatterhandwerks 
Frankfurt (Main) 1, Liebigstraße 8 a 
und 
der Gewerkschaft Holz und Kunststoff 
- Hauptvorstand —, 
Düsseldorf, Sonnenstraße 14, 
wird nachstehender Manteltarifvertrag geschlossen: 
Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag gilt 
a) räumlich: 
für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (Raum- 
ausstatter), Bremen, Hamburg, Hessen, Nieder- 
sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und 
Schleswig-Holstein; 
fachlich: ; 
für alle Betriebe. des Raumausstatter- und des 
Sattlerhandwerks:
	        
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