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Volume 24. August 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

V1/1971 
| 8 Seite 251 
Nr. 26 
a 36 BauWohn IV b D 12 — 6401/1 
| VI- | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4857 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
j 20.7.1971 
Rundschreiben 
über neue Tarifverträge 
für das Berliner Baugewerbe 
— Gehaltstarifvertrag für Poliere und 
Schachtmeister — 
für das Gerüstbaugewerbe Berlin 
—- Lohntarifvertrag — 
für das Raumausstatter-Handwerk 
- Manteltarifvertrag — 
Zwischen den jeweiligen Tarifpartnern sind neue Tarif- 
verträge geschlossen worden, die ich in den Anlagen 1 
ınd 2 im vollen Wortlaut und in der Anlage 3 auszugsweise 
oekanntgebe. 
In Vertretung 
Dr. Schroeder 
Anlage 1 
Gehaltstarifvertrag 
für die Poliere und Schachtmeister 
des Berliner Baugewerbes 
Zwischen 
der Fachgemeinschaft Bau von Groß-Berlin e. V., 
1 Berlin 31, Nassauische Straße 15, 
und 
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, 
S Verwaltungsstelle Berlin —, 
| Berlin 30, Keithstraße 1-3, 
wird folgender Gehaltstarifvertrag geschlossen: 
5A 
Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag gilt im Bereich des jeweils geltenden 
Rahmentarifvertrages für die Poliere und Schachtmeister 
des Berliner Baugewerbes. 
82 
Gehaltsregelung 
Die Monatsgehälter*) für Poliere und Schachtmeister 
werden wie folgt festgesetzt: 
Poliere, Baumaschinenmeister ............. 1600,— DM 
Schachtmeister ........................:... 1555,— DM 
Feuerungs- und Ofenbaupoliere ............ 1720,— DM 
Schornsteinbaupoliere ... 207000040444 1800,— DM 
$ 3 
Durchführungsbestimmungen 
Bestehen im Einzelfall für einen Polier oder Schacht- 
meister günstigere Gehaltsbezüge als vorstehend fest- 
gesetzt, dürfen sie aus Anlaß des Inkrafttretens dieses 
Tarifvertrages nicht herabgesetzt werden. 
Bisher gewährte Zulagen können auf die neuen Tarif- 
sätze angerechnet werden. & 
Sofern sogenannte Baustellenzulagen als Funktions- 
zulagen gewährt werden, sind sie weiterhin zu zahlen. 
‘) Bei Vergütung einzelner Stunden wird 1/173 des Monatsgehaltes 
zugrunde gelegt. 
L. 
84 
Geltungsdauer 
Vorstehender Tarifvertrag tritt am 1. Mai 1971 in Kraft 
und gilt bis zum 30. April 1972. Er verängert sich jeweils 
um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schrift- 
lich gekündigt wird. 
Berlin, den .28. Mai 1971 
Fachgemeinschaft Bau von Groß-Berlin e. V, 
Dr. Schmiedeskamp 
Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden 
— Verwaltungsstelle Berlin — 
Dittrich 
Mit folgender Organisation wurde ein gleichlautender 
Tarifvertrag geschlossen: 
Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) 
— Landesverband Berlin — 
1 Berlin 61, Bernburger Straße 24/25 
Anhang 
Auslösungssätze für Poliere und Schachtmeister 
ab 1. Juni 1971 
Verheiratete und diesen Gleichgestellte ....... 24,— DM 
Ledige 24 4. ee04040444  18,— DM 
ZVK-Beiträge 
Der Arbeitgeber hat für jeden vom Tarifvertrag über 
das Verfahren für die Zusatzversorgung der Poliere und 
Schachtmeister des Berliner Baugewerbes erfaßten Arbeit- 
nehmer einen Betrag von 30,— DM für jedes volle Viertel- 
jahr eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer 
Dauer des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Monat 
10,— DM, für jeden Werktag 0,35 DM an die Kasse ab- 
zuführen. 
Anlage 2 
Lohntarifvertrag 
für das Gerüstbaugewerbe Berlin 
Zwischen 
dem Landesfachverband Berlin der Gerüstbau-Innung 
im Bundesverband Gerüstbau, 
1 Berlin 61, Blücherstraße 22 
und 
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, 
- Verwaltungsstelle Berlin —, 
1 Berlin 30, Keithstraße 1-3, 
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen: 
81 
Geltungsbereich 
Räumlich: 
Das Gebiet des Landes Berlin. 
Fachlich: 
Alle Betriebe und Arbeitsstätten, die. Leiter- (auch 
Ausziehleitern), Bügel- und Rohrgerüste erstellen (mit 
Ausnahme der Herstellung). 
Persönlich: 
Alle gewerblichen Arbeitnehmer der vorgenannten 
Betriebe.
	        
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