V1/1971
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Nr. 26
a 36 BauWohn IV b D 12 — 6401/1
| VI- | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4857
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
j 20.7.1971
Rundschreiben
über neue Tarifverträge
für das Berliner Baugewerbe
— Gehaltstarifvertrag für Poliere und
Schachtmeister —
für das Gerüstbaugewerbe Berlin
—- Lohntarifvertrag —
für das Raumausstatter-Handwerk
- Manteltarifvertrag —
Zwischen den jeweiligen Tarifpartnern sind neue Tarif-
verträge geschlossen worden, die ich in den Anlagen 1
ınd 2 im vollen Wortlaut und in der Anlage 3 auszugsweise
oekanntgebe.
In Vertretung
Dr. Schroeder
Anlage 1
Gehaltstarifvertrag
für die Poliere und Schachtmeister
des Berliner Baugewerbes
Zwischen
der Fachgemeinschaft Bau von Groß-Berlin e. V.,
1 Berlin 31, Nassauische Straße 15,
und
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden,
S Verwaltungsstelle Berlin —,
| Berlin 30, Keithstraße 1-3,
wird folgender Gehaltstarifvertrag geschlossen:
5A
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt im Bereich des jeweils geltenden
Rahmentarifvertrages für die Poliere und Schachtmeister
des Berliner Baugewerbes.
82
Gehaltsregelung
Die Monatsgehälter*) für Poliere und Schachtmeister
werden wie folgt festgesetzt:
Poliere, Baumaschinenmeister ............. 1600,— DM
Schachtmeister ........................:... 1555,— DM
Feuerungs- und Ofenbaupoliere ............ 1720,— DM
Schornsteinbaupoliere ... 207000040444 1800,— DM
$ 3
Durchführungsbestimmungen
Bestehen im Einzelfall für einen Polier oder Schacht-
meister günstigere Gehaltsbezüge als vorstehend fest-
gesetzt, dürfen sie aus Anlaß des Inkrafttretens dieses
Tarifvertrages nicht herabgesetzt werden.
Bisher gewährte Zulagen können auf die neuen Tarif-
sätze angerechnet werden. &
Sofern sogenannte Baustellenzulagen als Funktions-
zulagen gewährt werden, sind sie weiterhin zu zahlen.
‘) Bei Vergütung einzelner Stunden wird 1/173 des Monatsgehaltes
zugrunde gelegt.
L.
84
Geltungsdauer
Vorstehender Tarifvertrag tritt am 1. Mai 1971 in Kraft
und gilt bis zum 30. April 1972. Er verängert sich jeweils
um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schrift-
lich gekündigt wird.
Berlin, den .28. Mai 1971
Fachgemeinschaft Bau von Groß-Berlin e. V,
Dr. Schmiedeskamp
Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden
— Verwaltungsstelle Berlin —
Dittrich
Mit folgender Organisation wurde ein gleichlautender
Tarifvertrag geschlossen:
Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG)
— Landesverband Berlin —
1 Berlin 61, Bernburger Straße 24/25
Anhang
Auslösungssätze für Poliere und Schachtmeister
ab 1. Juni 1971
Verheiratete und diesen Gleichgestellte ....... 24,— DM
Ledige 24 4. ee04040444 18,— DM
ZVK-Beiträge
Der Arbeitgeber hat für jeden vom Tarifvertrag über
das Verfahren für die Zusatzversorgung der Poliere und
Schachtmeister des Berliner Baugewerbes erfaßten Arbeit-
nehmer einen Betrag von 30,— DM für jedes volle Viertel-
jahr eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer
Dauer des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Monat
10,— DM, für jeden Werktag 0,35 DM an die Kasse ab-
zuführen.
Anlage 2
Lohntarifvertrag
für das Gerüstbaugewerbe Berlin
Zwischen
dem Landesfachverband Berlin der Gerüstbau-Innung
im Bundesverband Gerüstbau,
1 Berlin 61, Blücherstraße 22
und
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden,
- Verwaltungsstelle Berlin —,
1 Berlin 30, Keithstraße 1-3,
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:
81
Geltungsbereich
Räumlich:
Das Gebiet des Landes Berlin.
Fachlich:
Alle Betriebe und Arbeitsstätten, die. Leiter- (auch
Ausziehleitern), Bügel- und Rohrgerüste erstellen (mit
Ausnahme der Herstellung).
Persönlich:
Alle gewerblichen Arbeitnehmer der vorgenannten
Betriebe.