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Volume 20. April 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

VI/1971 
Seite 162 | 
Nr. 16 
9. Baustoffe 
(84) (11) 
Die Verwendung von Ziegelsplitt ist nicht zugelassen für folgende Leistungen: 
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenhei 
der von ihm gelieferten Baustoffe und der von ihm erbrachten Leistung wie folgt nach 
zuweisen. (z. B. Art und Anzahl der Proben) : 
Falls vorstehend nichts ausgefüllt ist, gelten die einschlägigen Normen und die zum 
Vertragsbestandteil gemachten zusätzlichen Technischen Vorschriften. 
10. Weitere 
Bedingungen
	        
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