Ausgegeben am 1. 2.197
Dienstblaitt des’ Senats von Berlin
Teil VI
Bau- und Wohnungswesen
VI/1971
Seite 1
Nr. 1
Inhalt
Nr. 1.
Nr. 2
Rundschreiben. über neue Tarifverträge .......
Richtlinien über. das Bewilligungsverfahren für Zuschüsse des Bundes bei der Errichtung von
Hausschutzräumen für. Wohnungen 1... RR wi N
Ausführungsvorschriften zu $$ 67, 86 der Bauordnung für Berlin (BauO Bin) — Befreiung von
der Stellplatzverpflichtung nach Ablösung — .........w- N a
Rundschreiben über das Verzeichnis der in Berlin anerkannten Prüfingenieure für Baustatik ....
Richtlinien über die Anerkennung von Grundsteuervergünstigungen nach dem Zweiten Wohnungs-
baugesetz ........ EN
Richtlinien über die Erteilung von Bescheinigungen nach 8 17 Abs.7 des Berlinförderungsgesetzes
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Nr. 3
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Nr. 5
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Nr. 6
BauWohn IV b D 12? — 6401/1
8 VI- Fernruf: 87 05 91 — (95) 4857
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
{30.11.1970
82
Arbeitslohn
1.11.1970)
6,20 DM
6,20 DM
5,78 DM
5,44 DM
5,69 DM
5,13 DM
1. Töpfer und Ofensetzer 1.0.0.0
2. Töpferträger auf Bauten ............
83. Töpferhelfer zus en HE EHE EEE
4. Junggesellen im 1.Jahr nach bestandener
Gesellenprüfünhß aan YES Raw
im 2. Jahr nach bestandener Gesellen-
PFrÜfUNS rk ke WELEHE BMA
Hilfsarbeiter über 18 Jahre alt und min-
destens 1% Jahr im Fach 0.0.0000 euren
Hilfsarbeiter über 18 Jahre, die noch kein
% Jahr im Fach beschäftigt werden
(berufsfremMÜ) ver ke aeen UHTRE
Jugendliche Arbeiter im Alter von 16 bis
18 Jahren bei Reparaturarbeiten 70% des
Hilfsarbeiterlohnes ..
Kundschreiben
über neue Tarifverträge
für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk
Berlin,
für die Berliner Metallindustrie
(einschließlich Stahlhoch- und Brückenbau) und
für das metallverarbeitende Handwerk Berlin.
ls
3,
>
be
4,87 DM
Zwischen den jeweiligen Tarifpartnern sind neue Tarif-
verträge geschlossen worden, die ich in der Anlage 1 im
vollen Wortlaut und in den Anlagen 2 und 3 auszugsweise
bekanntgebe.
Der in Anlage 1 abgedruckte Lohntarifvertrag löst den
im DbIl. VI/1970 Nr.16 Anlage 1c veröffentlichten Tarif-
vertrag ab. Seine Geltungsdauer ist in $ 6 des Lohntarif-
vertrages geregelt.
3,78 DM
$ 3
Werkzeuggeld
Die Gestellung des Werkzeuges richtet sich nach den
Bestimmungen des Rahmentarifvertrages für das Kachel-
ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk im Gebiet der Bun-
desrepublik Deutschland und des Landes Berlin: vom
12. Dezember 1969 gemäß Tarifvereinbarung vom 10. De-
zember 1969.
In Vertretung
Lecher
Anlage 1
$ 4
Sonstige Bestimmungen
1. Alle Arbeiten auf Neu- und Umbauten müssen im
Akkord ausgeführt und bezahlt werden.
Bei Setzarbeiten auf Privat kann im Zeitlohn oder
Akkord gearbeitet werden.
Alle sonstigen Arbeitsbedingungen werden im Rahmen-
tarifvertrag für das Kachelofen- und Luftheizungs-
bauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-
land und des Landes Berlin vom 12. Dezember 1969
gemäß Tarifvereinbarung vom 10. Dezember 1969 ge-
regelt, mit Ausnahme des Urlaubes. Dieser ist im
Urlaubstarifvertrag für das Kachelofen- und Luft-
heizungsbauerhandwerk Berlin vom 10. Dezember 1969
geregelt.
Für Akkordarbeiten ist ein besonderer Akkordtarif-
vertrag am 12. August 1963 — gültig ab 1. August
1963 — abgeschlossen worden, der nicht Bestandteil des
Lohntarifvertrages ist.
Lohntarifvertrag
für das Kachelofen- und
Luftheizungsbauerhandwerk Berlin
Zwischen
der Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Innung Berlin,
1 Berlin 30, Bamberger Straße 22
und
der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden,
Verwaltungsstelle Berlin,
1 Berlin 30, Keithstraße 1-3,
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:
2.
8,
$1
Geltungsbereich
Das Stadtgebiet von Berlin.
Alle Betriebe, die Kachelofen- und
Luftheizungsbauarbeiten sowie Reparaturen
ausführen.
Alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine
rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aus-
üben.
Räumlich:
Fachlich:
85
Ausschlußfristen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Solche,
die mit‘ dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen,
verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten
‚*) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden.
Persönlich: