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Volume 27. Februar 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

VI/1970 
Seite 16 | 
Nr. 4 
Anlage 3 
Mieterverzeichnis 
mit Flächennachweis des sonstigen Wohn-1) und / oder Geschäftsraumes 
für das Grundstück Berlif aus HEN FERNER 
(Zustellpostamt — Straße — Hausnummer) 
Bitte deutlich, möglichst in Druckschrift ausfüllen! — Erläuterungen siehe umseitig‘ 
Lfd. 
Nr. | 
Mieter 
Lage der Räume?) Art der Räume®) 
(Vähs., Stfl., Quergeb., Stockwerk | (Wohn-, Geschäfts- oder Misch- 
usw.) raum) 
Fläche der 
Räume 
am 
Y 
Berlin de ars 
(Unterschrift des Antragstellers) 
BauWohn IV — Pr. 10.2 — Mieterverzeichnis/sonst. Wohn-, Geschäftsraum ($ 4 a III. BMG) 
(Rückseite) 
Erläuterungen 
Hier sind nur die nicht antragsbegünstigten Wohnräume aufzuführen, die nicht in dem „Mieterverzeichnis mit 
Mieten- und Flächennachweis des antragsbegünstigten Altbauwohnraumes“ (Vordruck Pr. 10.1) erfaßt worden sind. 
Liegen die Räume in Häusern mit verschiedenen Hausnummern, so ist über den zu einer Hausnummer gehörenden 
Räumen die Hausbezeichnung (Straße und Hausnummer) gesondert anzugeben. 
3. Es sind folgende Abkürzungen zu verwenden: Wohnräume — WR, Geschäftsräume = GR, Mischräume — MR. 
4. Die Grundfläche der Räume ist nach den $$ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsveroränung in der Fassung vom 
1. August 1963 (BGBl.I S.593 /GVBl. S. 977), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Zweiten 
Berechnungsverordnung vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1298 / GVBl. 1968 S. 58), zu berechnen.
	        
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