V1/1970
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Außerdem ist der Flachsturz so herzustellen, daß das Gefüge und die Dichtig-
keit des Betons im Bereich.der Fugen zwischen den Schalen nicht beeinträch-
tigt werden. ;
Die Schalen dürfen auf die Betondeckung der Bewehrung nicht angerechnet
werden.
Bei Zuggurten aus Stahlleichtbeton sind die „Vorläufigen Richtlinien für Aus-
führung und Prüfung von Stahlleichtbeton‘“, Fassung August 1967, zu beach-
zen.
3.
Herstellung der Druckzone
5.1. Die Druckzone ist aus Mauerwerk in regelrechtem Verband mit vollständig
gefüllten Stoß- und Lagerfugen oder aus Beton (z.B. Ringanker) mindestens
der Güte B 160 herzustellen.
Für die Übermauerung dürfen Vollziegel oder Hochlochziegel A nach DIN 105
und Kalksand-Voll- und Lochsteine nach DIN 106 mit einer Druckfestigkeit
von mindestens 150 kp/cm? verwendet werden. Hochlochziegel mit versetzten
oder diagonal verlaufenden Stegen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre
Druckfestigkeit mindestens 250 kp/cm?. beträgt und der Querschnitt keine
Griffschlitze aufweist. Der Mauermörtel muß mindestens der Mörtelgruppe II
nach DIN 1053 Tafel 3 entsprechen.
a
3
Bemessung der Flachstürze
65.1. Die Biegetragfähigkeit der Flachstürze errechnet sich nach DIN 2045 mit
folgenden Einschränkungen:
Besteht die Druckzone aus Mauerziegeln, so ist mit n=—40 und zul op
= 12 kp/cm? zu rechnen. Besteht die Druckzone aus Beton, 50 ist die zulässige
Biegedruckspannung zul oy = 60 kp/cm? einheitlich für alle Betongüten.,
[st die Auflagertiefe geringer als 15cm, so ist für Betonrippenstahl III die
zulässige Spannung mit zul 0% = 2000 kp/cm? in Rechnung zu stellen.
Die zulässige Querkraft errechnet sich aus
1-4 0,4
zul Q = Tzul * b-z 104
Hierin bedeuten:
= 1,1 kp/cm? = zul. Schubspannung bei Mauerwerk
u — 20 kp/em? = zul. Schubspannung bei allen Betongüten
d = Sturzbreite
Z = Hebelarm der inneren Kräfte
. max. Moment
Ve Schubschlankheit == LS
max. Querkraft X Nutzhöhe
A N Stützweite
Für Gileichlast gilt \ = Ha
4 X Nutzhöhe
Wird i< 0,6, so ist mit 0,6 zu rechnen und die dazugehörige Nutzhöhe aus
obiger Gleichung zu ermitteln.
Die Druckzone darf nur bis zu einer Nutzhöhe entsprechend Abschnitt 6.1. als
statisch mitwirkend angenommen werden; über Decken bzw. Ringankern auf-
gesetztes Mauerwerk oder Beton dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
d.2.
7.
Einbau der Flachstürze
7.1. Die Zuggurte sind beim Einbau im Abstand von höchstens 1,25 m zu unter-
stützen, bis der Druckgurt ausreichende Festigkeit erreicht hat. Im allge-
meinen genügen 7 Tage. Alle Lasten aus Fertigteildecken oder Schalungen für
Ortbetondecken müssen gesondert abgefangen werden.
Die Zuggurte sind am Auflager in ein Mörtelbett zu verlegen. Die Tiefe des
Auflagers muß mindestens 11,5 cm betragen; ist sie größer, so muß sie dem
Mauersteinmaß angepaßt sein.
7.3. Die Oberseite des Zuggurts ist vor dem Aufmauern oder Aufbetonieren sorg-
fältig von Schmutz zu reinigen und anzunässen.
7.4. Beschädigte Zuggurte dürfen nicht verwendet werden.
7.5. Werden die Stürze nicht vom Hersteller selbst eingebaut, so hat er jeder
Lieferung eine Einbauanweisung beizufügen.
Statischer Nachweis
Der statische Nachweis für die Tragfähigkeit des Sturzes ist in jedem Einzelfall zu
erbringen. Hierfür können auch Bemessungstafeln verwendet werden, die von
einem Prüfamt für Baustatik geprüft sind. Ein rechnerischer Nachweis für den
Transport- und Montagezustand ist nicht erforderlich.
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Dt
Anlage 30