VI/1970 '
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Nr. 26
Anlage 30
Anlage 30
(zu DIN 1053)
Für die Übermauerung werden neben Mauerziegeln, Vollziegeln und Lochziegeln
nach DIN 105 auch Kalksandsteine nach DIN 106 unter gleichen Bedingungen
zugelassen. Hochlochziegel mit versetzten oder diagonal verlaufenden Stegen dür-
fen jedoch nur verwendet werden, wenn ihre Druckfestigkeit mindestens
250 kp/cm? beträgt und der Querschnitt, keine. Griffschlitze aufweist.
2.
Als Material für die Schalen der Zuggurte darf außer gebranntem Ton auch Leicht-
beton o.ä. verwendet werden.
Für die zulässigen Schubspannungen zur Ermittlung der zulässigen Querkraft
werden je nach Herstellung der Druckzone aus Mauerwerk oder Beton zwei Werte
angegeben:
Für Mauerwerk beträgt 7 „11 = 1,1 kp/cm?2,
(bei 2,1facher Sicherheit aller von den Herstellern vorgelegten Versuchsergebnisse
bezogen auf die untere Grenze des Streubereichs), n
für alle Betongüten beträgt 7 „„1 = 2,0 kp/cm?,
(ermittelt aufgrund der zulässigen Schubspannungen im Neuentwurf von DIN 1045
für analoge Fälle ohne Schubbewehrung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der
unbewehrten Anschlußfläche zwischen Fertigteil und Ortbeton).
tt,
Vorgespannte Flachstürze dürfen auch weiterhin nur verwendet werden, wenn sie
allgemein‘ bauaufsichtlich zugelassen sind.
Vorläufige Richtlinien
für die Bemessung und Ausführung von schlaffbewehrten Flachstürzen
— Fassung September 1969 —
Begriff
Flachstürze bestehen aus einem vorgefertigten, bewehrten „Zuggurt“ und erlangen
im Zusammenwirken mit einer „Druckzone“ entweder aus Mauerwerk oder Beton
(z. B. Ringanker) ihre Tragfähigkeit. Der Zuggurt kann mit oder ohne Schalen aus
gebranntem Ton, Leichtbeton o.ä. vorgefertigt werden.
Hinweis auf weitere Normen und Richtlinien
Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, sind insbesondere folgende
Normen zu beachten:
DIN 1045 — Bestimmungen für die Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton mit
den ergänzenden Bestimmungen über den Korrosionsschutz
DIN 1046 — Stahlsteindecken mit den ergänzenden Bestimmungen
DIN 4225 — Fertigbauteile aus Stahlbeton; Richtlinien für Herstellung und An-
wendung
DIN 105 - Mauerziegel, Vollziegel und Lochziegel
DIN 106 — Kalksandsteine, Voll-, Loch- und Hohlblocksteine, Blatt 1
DIN 1053 — Mauerwerk; Bemessung und Ausführung
DIN 4108 — Wärmeschutz im Hochhau
Anwendungsbereich
3.1. Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger frei an ihrer Unterseite aufliegend
und mit einer größten Stützweite von 1 = 3,00 m verwendet werden. Es dürfen
mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer
Breite alle Zuggurte erfaßt.
Die Stürze dürfen nur bei vorwiegend ruhender Last (DIN 1055 Blatt 3 Ab-
schnitt 1.4.) verwendet werden. Balken- und Rippendecken müssen im Bereich
der Stürze einen bewehrten Massivstreifen aus Beton haben. Eine unmittelbare
Belastung des Zuggurts durch Einzellasten ist unzulässig.
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3.
Vorfertigung der Zuggurte
Die Zuggurte sollen Schalen aus gebranntem Ton, Leichtbeton o.ä. erhalten.
Es ist Beton mindestens der Güte B225 zu verwenden. Als Bewehrung ist
Betonrippenstahl St III zu verwenden; wird nur ein Stab eingelegt, so muß sein
Durchmesser mindestens 8 mm und darf höchstens 12 mm betragen. Auf Bügel
kann verzichtet werden. Werden die Schalen bei der für die Schubbemessung
maßgebenden Sturzbreite „b‘“ mit in Rechnung gestellt (vgl. 6.1.), so muß die
mittlere Druckfestigkeit der Schalen, bezogen auf den Querschnitt unter Abzug
der Hohlräume (Scherbendruckfestigkeit), mindestens 150 kp/cm? betragen,
und zwar bei einer Prüfhöhe der Schalen von mindestens 20 cm. Die Zuggurte
müssen außerdem mindestens 7,1 cm hoch und mindestens 11,5 cm breit sein.
Geschlossene Kanäle zur Aufnahme der Bewehrung sind unzulässig.
4.2. Für schlaffbewehrte Zuggurte ohne Schalen gilt Abschnitt 4.1. sinngemäß.
4.3. Die planmäßige Lage der Bewehrung und die Einhaltung der erforderlichen
Betondeckung an jeder Stelle ist unter Berücksichtigung der Maßhaltigkeit
und Toleranzen der Schalen durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.