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Volume 26. November 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

VI/1968 
Seite 262 | 
Nr. 42-43 
LO. 
Diese Verjährungsfrist beginnt jeweils von neuem für | 
die in sich selbständigen Teile der Lieferung oder Lei- 
stung, die durch mangelfreie ersetzt oder die nachge- 
bessert worden sind, mit der Herstellung des vertrags- 
mäßigen Zustandes. 
Zahlungsweise 
Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Lieferung oder 
Leistung bargeldlos auf das vom. Auftraggeber. anzu- 
gebende Konto. Abschlagszahlungen oder Vorauszah- 
{ungen werden nur geleistet, wenn sie vereinbart wor- 
den sind. 
Falls: nicht anderes vereinbart worden ist, wird bei 
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein Skonto von 2% 
des Rechnungsbetrages abgezogen. Skontofristen be- 
ginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnung bei 
der auftraggebenden Stelle. Die Skontofrist beginnt 
jedoch nicht vor Abnahme der Lieferung oder Leistung. 
Verbotene Handlungen 
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger Wir- 
kung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag- 
nehmer Angehörigen der Verwaltung Geschenke oder 
andere Vorteile im Sinne der $8 331 ff. StGB und 8 12 
UWG verspricht, anbietet oder gewährt. - 
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so ist er 
berechtigt, bereits empfangene Lieferungen oder Lei- 
stungen zurückzugeben. Behält er diese, so ist der 
Wert zu vergüten. Werden sie zurückgegeben, so hat 
der Auftragnehmer die empfangenen Lieferungen oder 
Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber kann 
von dem Auftragnehmer Ersatz des Schadens verlan- 
gen, der ihm durch den Rücktritt vom Vertrag ent- 
standen ist. 
Gerichtsstand 
L4. Gerichtsstand ist Berlin. 
Se 
Inn V D 23 — 079/38 
VI-43 | Fenrruf: 870591 — (95) 4195 
[ 15. 10. 1968 | 
Dbl. 1/1968 
Nr. 81 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Rundschreiben 
über die Einrichtung von Angebotsprüfstellen 
Gemäß Nr.6 Abs.2 Satz3 der Vergaberichtlinien vom 
L7. September 1968 werden im Einvernehmen mit dem 
Senator für Bau- und Wohnungswesen für die nachstehend 
genannten Lieferungen und Leistungen (ausgenommen 
Bauleistungen) folgende Angebotsprüfstellen bestimmt: 
I. Landesverwaltungsamt Berlin —IVA- 
ı. Anstalts-, Büro-, Heim- und Schulmöbel 
2. Arzt-, Krankenhaus- und Laborbedarf mit Ausnahme 
von technischen Einrichtungen und Spezialinstrumen- 
ten für allgemeine und spezielle Chirurgie, Gynäkolo- 
gie, Urologie, Neurochirurgie, Pathologie, Hals-, Nasen- 
Ohren-, Augen-, Dentalmedizin 
Büro- und Zeichenbedarf 
3. 
Büromaschinen und -geräte einschließlich Reparaturen 
ınd Instandhaltung 
Dienst- und Schutzkleidung 
Dienstleistungen für Glas- und Gebäudereinigung, 
Beseitigung von Schnee- und Winterglätte 
Druckerei- und Buchbindererzeugnisse 
Filmmaterialien aller Art einschließlich Röntgen- 
materialien 
Haushalts- und Küchengeräte, ausgenommen. Geräte 
für Großküchen und -wäschereien 
Kurzwaren 
Leuchten und Leuchtmittel 
Organisationsmittel 
Papier und Papierwaren 
Reinigungsgeräte und -maschinen 
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte, ausgenommen 
Stereoanlagen sowie zentrale Beschaffungen durch die 
Landesbildstelle Berlin für Schulen und Jugendämter 
Sanitäre Artikel 
Sportartikel 
Technische Eisenwaren 
Textilien aller Art, ausgenommen technische Textilien 
und Theaterartikel 
Verbandstoffe 
Wasch-, Putz-, Reinigung- und Pflegemittel 
Werkzeuge ; 
Wirtschaftsartikel (Geschirr, Gläser, Bestecke usw.) 
II. Landesbildstelle Berlin . 
Filmaufnahme-, Filmvorführ- und sonstige Filmgeräte 
sowie Fotogeräte nebst Zubehör, ausgenommen Kopier- 
geräte 
Filmherstellung und Filmvorführung 
Laborgeräte (Vergrößerungsapparate usw.) mit 
Zubehör 
4, Projektionsgeräte, -bildwände und Zubehör 
5. Schulfernsehanlagen 
6. Sprachlehrgeräte und -anlagen 
7. Stereoanlagen 
III. Der Senator 
für Familie, Jugend und Sport +1VB2- 
Turn- und Sportgeräte 
IV. Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
Technische Anlagen und Betriebseinrichtungen 
elektrotechnische Einrichtungen ....... -VIF 
maschinentechnische und kühltechnische 
Einrichtungen: 4... bee Wa Ka VIE 
Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie 
klimatechnische Einrichtungen ........ -VIF- 
Labor- und medizinisch-technische Ein- 
richtungen a .0...000a Fe A 
Baustoffe, Bauteile S 
für den Straßenbau +... rn Here HE VIIG- 
für den Bahnbau ...................... -VIID- 
für den Landschaftsgartenbau ......... -III- 
Bedarf für den Landschaftsgartenbau 
(z. B. Saatgut, Pflanzen, Dünger, 
Spielgeräte)... 700er ame AL 
Maschinen für Bau, Gartenbau, Transporte 
sowie Wasserfahrzeuge .................. —VIF- 
Im Auftrage 
Krems 
15. 
“16, 
17, 
18. 
19, 
20. 
21. 
22. 
23. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 = 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner ] Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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