VI/1968
Seite 262 |
Nr. 42-43
LO.
Diese Verjährungsfrist beginnt jeweils von neuem für |
die in sich selbständigen Teile der Lieferung oder Lei-
stung, die durch mangelfreie ersetzt oder die nachge-
bessert worden sind, mit der Herstellung des vertrags-
mäßigen Zustandes.
Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Lieferung oder
Leistung bargeldlos auf das vom. Auftraggeber. anzu-
gebende Konto. Abschlagszahlungen oder Vorauszah-
{ungen werden nur geleistet, wenn sie vereinbart wor-
den sind.
Falls: nicht anderes vereinbart worden ist, wird bei
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein Skonto von 2%
des Rechnungsbetrages abgezogen. Skontofristen be-
ginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnung bei
der auftraggebenden Stelle. Die Skontofrist beginnt
jedoch nicht vor Abnahme der Lieferung oder Leistung.
Verbotene Handlungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger Wir-
kung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag-
nehmer Angehörigen der Verwaltung Geschenke oder
andere Vorteile im Sinne der $8 331 ff. StGB und 8 12
UWG verspricht, anbietet oder gewährt. -
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so ist er
berechtigt, bereits empfangene Lieferungen oder Lei-
stungen zurückzugeben. Behält er diese, so ist der
Wert zu vergüten. Werden sie zurückgegeben, so hat
der Auftragnehmer die empfangenen Lieferungen oder
Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber kann
von dem Auftragnehmer Ersatz des Schadens verlan-
gen, der ihm durch den Rücktritt vom Vertrag ent-
standen ist.
Gerichtsstand
L4. Gerichtsstand ist Berlin.
Se
Inn V D 23 — 079/38
VI-43 | Fenrruf: 870591 — (95) 4195
[ 15. 10. 1968 |
Dbl. 1/1968
Nr. 81
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
nachrichtlich
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften
Rundschreiben
über die Einrichtung von Angebotsprüfstellen
Gemäß Nr.6 Abs.2 Satz3 der Vergaberichtlinien vom
L7. September 1968 werden im Einvernehmen mit dem
Senator für Bau- und Wohnungswesen für die nachstehend
genannten Lieferungen und Leistungen (ausgenommen
Bauleistungen) folgende Angebotsprüfstellen bestimmt:
I. Landesverwaltungsamt Berlin —IVA-
ı. Anstalts-, Büro-, Heim- und Schulmöbel
2. Arzt-, Krankenhaus- und Laborbedarf mit Ausnahme
von technischen Einrichtungen und Spezialinstrumen-
ten für allgemeine und spezielle Chirurgie, Gynäkolo-
gie, Urologie, Neurochirurgie, Pathologie, Hals-, Nasen-
Ohren-, Augen-, Dentalmedizin
Büro- und Zeichenbedarf
3.
Büromaschinen und -geräte einschließlich Reparaturen
ınd Instandhaltung
Dienst- und Schutzkleidung
Dienstleistungen für Glas- und Gebäudereinigung,
Beseitigung von Schnee- und Winterglätte
Druckerei- und Buchbindererzeugnisse
Filmmaterialien aller Art einschließlich Röntgen-
materialien
Haushalts- und Küchengeräte, ausgenommen. Geräte
für Großküchen und -wäschereien
Kurzwaren
Leuchten und Leuchtmittel
Organisationsmittel
Papier und Papierwaren
Reinigungsgeräte und -maschinen
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte, ausgenommen
Stereoanlagen sowie zentrale Beschaffungen durch die
Landesbildstelle Berlin für Schulen und Jugendämter
Sanitäre Artikel
Sportartikel
Technische Eisenwaren
Textilien aller Art, ausgenommen technische Textilien
und Theaterartikel
Verbandstoffe
Wasch-, Putz-, Reinigung- und Pflegemittel
Werkzeuge ;
Wirtschaftsartikel (Geschirr, Gläser, Bestecke usw.)
II. Landesbildstelle Berlin .
Filmaufnahme-, Filmvorführ- und sonstige Filmgeräte
sowie Fotogeräte nebst Zubehör, ausgenommen Kopier-
geräte
Filmherstellung und Filmvorführung
Laborgeräte (Vergrößerungsapparate usw.) mit
Zubehör
4, Projektionsgeräte, -bildwände und Zubehör
5. Schulfernsehanlagen
6. Sprachlehrgeräte und -anlagen
7. Stereoanlagen
III. Der Senator
für Familie, Jugend und Sport +1VB2-
Turn- und Sportgeräte
IV. Der Senator für Bau- und Wohnungswesen
Technische Anlagen und Betriebseinrichtungen
elektrotechnische Einrichtungen ....... -VIF
maschinentechnische und kühltechnische
Einrichtungen: 4... bee Wa Ka VIE
Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie
klimatechnische Einrichtungen ........ -VIF-
Labor- und medizinisch-technische Ein-
richtungen a .0...000a Fe A
Baustoffe, Bauteile S
für den Straßenbau +... rn Here HE VIIG-
für den Bahnbau ...................... -VIID-
für den Landschaftsgartenbau ......... -III-
Bedarf für den Landschaftsgartenbau
(z. B. Saatgut, Pflanzen, Dünger,
Spielgeräte)... 700er ame AL
Maschinen für Bau, Gartenbau, Transporte
sowie Wasserfahrzeuge .................. —VIF-
Im Auftrage
Krems
15.
“16,
17,
18.
19,
20.
21.
22.
23.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 = 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner ] Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43