V1/1968
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Nr. 36
Anlage 23
Tabelle 2
Zulässige übertragbare Kraft (zul N) einer HV-Schraube (DIN 6914-18) der Güte 10 K
im Brücken- und Kranbau
ne — A FE
Zulässige übertragbare Kraft zul N
je HV-Schraube und je Reibfläche in Mp
Werkstoff
St 33, St 37 St 52
Lastfall
at nn,
8: ] SACHE H HZ
5 X 5 6
Aa
M 12 5,2 1,45 1,65 1,95
M 16 9,9 2,80 3,20 3,70 |
M 20 15,5 4,35 | 5,00 5,80
M 22 19,2 5,40 6,15 7,20
M 24 22,1 6,20 7,10 8,30
M 27 29,2 ; 8,20 9,40 10,95 |
Für Schrauben der Güte 8 G sind die obigen Werte auf 70% zu ermäßigen.
2,25
4,25
6,65
8,25
9,45
12,50
2.3 Maßgebende Querschnittswerte für die Bauteile
Bei dem allgemeinen Spannungsnachweis und dem Dauerfestigkeitsnachweis,
die nach dem jeweils in Betracht kommenden Vorschriften (DIN 1050, DIN 1073
und DIN 120) zu führen sind, gelten für Bauteile mit HV-Verbindungen ab-
weichend von diesen Vorschriften folgende maßgebende Querschnittswerte:
2.3.1 bei Zugbeanspruchung
die Querschnittswerte mit Lochabzug, wobei angenommen werden darf,
daß bei jeder HV-Schraube bereits vor Beginn der Lochschwächung 40%
des auf sie entfallenden Kraftanteils durch Reibungsschluß übertragen
sind, oder der Vollquerschnitt mit unverminderter Kraft, falls dies un-
günstigere Spannungen ergibt
bei Druckbeanspruchung
die Querschnittswerte ohne Lochabzug.
Zulässige Spannungen
Mit Ausnahme der in Abschnitten 2.4.1 und 2.4.2 angegebenen Werte gelten für
die Spannungsnachweise die zulässigen Spannungen nach DIN 1050, DIN 1073
und DIN 120.
2.4.1 Beim allgemeinen Spannungsnachweis ist der Lochleibungsdruck nach
Tabelle 3 zulässig:
Tabelle 3
Zulässiger rechnerischer Lochleibungsabdruck zul. 0, in kp/cm?
für Bauteile beim allgemeinen Spannungsnachweis
Werkstoff
St. 52
St. 33, St. 37
Lastfall
HZ
2
4.800 5.400
7 900
HZ.
A
8100
2.4.2 Beim Dauerfestigkeitsnachweis sind für die nach Abschnitten 2.3.1 und
2.3.2 ermittelten Kräfte bzw. Spannungen in den maßgebenden Quer-
schnitten die zulässigen Spannungen nach der Dienstvorschrift (DV) 804
der Deutschen Bundesbahn, Berechnungsgrundlagen für stählerne Eisen-
bähnbrücken (BE), Übersicht 40.1 b Spalten 3 oder 4 einzuhalten.
Beim Dauerfestigkeitsnachweis eines durch -einschnittige HV-Schrauben
außermittig angeschlossenen oder gestoßenen Bauteiles sind die Normal-
spanhungen aus den infolge der Außermittigkeit entstehenden Biege-
momenten zu berücksichtigen.
3. Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben
3.1 Werkstoffe und Abmessungen
Die für Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben verwendeten Werkstoffe
und ihre Abmessungen sind in den DIN 6914, 6915, 6916, 6917, 6918 festgelegt.