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Volume 5. November 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

V1/1968 
Seite 228 x 
Nr. 36 
Anlage 23 
Tabelle 2 
Zulässige übertragbare Kraft (zul N) einer HV-Schraube (DIN 6914-18) der Güte 10 K 
im Brücken- und Kranbau 
ne — A FE 
Zulässige übertragbare Kraft zul N 
je HV-Schraube und je Reibfläche in Mp 
Werkstoff 
St 33, St 37 St 52 
Lastfall 
at nn, 
8: ] SACHE H HZ 
5 X 5 6 
Aa 
M 12 5,2 1,45 1,65 1,95 
M 16 9,9 2,80 3,20 3,70 | 
M 20 15,5 4,35 | 5,00 5,80 
M 22 19,2 5,40 6,15 7,20 
M 24 22,1 6,20 7,10 8,30 
M 27 29,2 ; 8,20 9,40 10,95 | 
Für Schrauben der Güte 8 G sind die obigen Werte auf 70% zu ermäßigen. 
2,25 
4,25 
6,65 
8,25 
9,45 
12,50 
2.3 Maßgebende Querschnittswerte für die Bauteile 
Bei dem allgemeinen Spannungsnachweis und dem Dauerfestigkeitsnachweis, 
die nach dem jeweils in Betracht kommenden Vorschriften (DIN 1050, DIN 1073 
und DIN 120) zu führen sind, gelten für Bauteile mit HV-Verbindungen ab- 
weichend von diesen Vorschriften folgende maßgebende Querschnittswerte: 
2.3.1 bei Zugbeanspruchung 
die Querschnittswerte mit Lochabzug, wobei angenommen werden darf, 
daß bei jeder HV-Schraube bereits vor Beginn der Lochschwächung 40% 
des auf sie entfallenden Kraftanteils durch Reibungsschluß übertragen 
sind, oder der Vollquerschnitt mit unverminderter Kraft, falls dies un- 
günstigere Spannungen ergibt 
bei Druckbeanspruchung 
die Querschnittswerte ohne Lochabzug. 
Zulässige Spannungen 
Mit Ausnahme der in Abschnitten 2.4.1 und 2.4.2 angegebenen Werte gelten für 
die Spannungsnachweise die zulässigen Spannungen nach DIN 1050, DIN 1073 
und DIN 120. 
2.4.1 Beim allgemeinen Spannungsnachweis ist der Lochleibungsdruck nach 
Tabelle 3 zulässig: 
Tabelle 3 
Zulässiger rechnerischer Lochleibungsabdruck zul. 0, in kp/cm? 
für Bauteile beim allgemeinen Spannungsnachweis 
Werkstoff 
St. 52 
St. 33, St. 37 
Lastfall 
HZ 
2 
4.800 5.400 
7 900 
HZ. 
A 
8100 
2.4.2 Beim Dauerfestigkeitsnachweis sind für die nach Abschnitten 2.3.1 und 
2.3.2 ermittelten Kräfte bzw. Spannungen in den maßgebenden Quer- 
schnitten die zulässigen Spannungen nach der Dienstvorschrift (DV) 804 
der Deutschen Bundesbahn, Berechnungsgrundlagen für stählerne Eisen- 
bähnbrücken (BE), Übersicht 40.1 b Spalten 3 oder 4 einzuhalten. 
Beim Dauerfestigkeitsnachweis eines durch -einschnittige HV-Schrauben 
außermittig angeschlossenen oder gestoßenen Bauteiles sind die Normal- 
spanhungen aus den infolge der Außermittigkeit entstehenden Biege- 
momenten zu berücksichtigen. 
3. Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben 
3.1 Werkstoffe und Abmessungen 
Die für Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben verwendeten Werkstoffe 
und ihre Abmessungen sind in den DIN 6914, 6915, 6916, 6917, 6918 festgelegt.
	        
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