| V1/1968
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Nr. 36
3. Kennzeichnung
3.1 Auf einer Seite jedes Betonrippenstabes sind im Abstand von höchstens
2 m Stahlgruppe und Herstellerwerk zu kennzeichnen.
Die Betonstahlgruppe ist nach Bild 2 durch kurze Längsrippen zu kenn-
zeichnen, die bei der Betonstahlgruppe I über ein Querrippenfeld, bei der
Betonstahlgruppe II über zwei Querrippenfelder reichen usw. und die bei
Anordnung von Längsrippen in der Mitte zwischen diesen liegen.
Das Herstellerwerk wird durch Weglassen einer bestimmten Querrippe
gekennzeichnet. Fehlt die erste Querrippe hinter dem Ende der Längs-
rippe nach Abschnitt 3.2, so entstammt der Stab dem Werk 1, fehlt die
n-te Rippe, so entstammt der Stab dem Werk n (vgl. Bild 2),
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Herstellerwerk:
N 12
Bild 2. Kennzeichnung
von Betonrippenstahl
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Anlage 12
Seit dem 1. Januar 1958 besteht die Werkskennzeichnung aus auf-
gewalzten kreisförmigen Punkten.
Die Kennzeichnung der Werke, die zur Zeit Betonrippenstahl herstellen,
ist in Tafel 2 angegeben. Später hinzukommende Werke erhalten ihre
Kennzeichnung gleichzeitig mit der Zulassung.
Tafel2
Werkskennzeichen
Werk
Niederrheinische Hütte AG.,
Duisburg
Eisenwerksgesellschaft
Maximilianhütte. AG.,
Sulzbach-Rosenberg, Oberpfalz
Eisenwerk Nürnberg AG. vorm.
J. Tafel & Co.
Klöckner-Georgsmarienwerke
AG., Werk Georgsmarienhütte,
Osnabrück
Klöckner-Hüttenwerk Haspe AG.,
Hagen-Haspe
Hüttenwerke Ilsede-Peine AG.,
Peine
Hüttenwerk Rheinhausen AG,.,
Rheinhausen
Eisenwerk Annahütte,
Alfred Zeller,
Hammerau
Phoenix-Rheinrohr AG.,
Düsseldorf
Hoesch-Westfalenhütte AG.,
Dortmund
2
3
1
5
n
1
3
9)
10
1X
entfallen
Alte
Kennzeichnung
Hinter der
Längsrippe
fehlt die
1. Querrippe
2. Querrippe
3. Querrippe
4. Querrippe
5. Querrippe
6. Querrippe
7. Querrippe
8. Querrippe
9. Querrippe
10. Querrippe
Neue
Kennzeichnung
Punkt im
1. Feld
2. Feld
3. Feld
4. Feld
5. Feld
6. Feld
7. Feld
8, Feld
9. Feld
10. Feld