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sein: bei einer Wanddicke d x 15 cm gleich der Geschoßhöhe h s’
aber nicht mehr als 4 m, bei einer Wanddicke d — 10 cm das 0,8-
fache der Geschoßhöhe, aber nicht mehr als 2,5 m.
Ist der Mittenabstand der aussteifenden Querwand vom freien Rand
höchstens gleich der 6fachen Wanddicke der ausgesteiften Wand,
so darf ihre Knicklänge s X (vgl. Abschnitt 1.5) wie bei einer vier-
seitig gehaltenen Wand (vgl. Abschnitt 1.33) angenommen werden.
Als vierseitig gehalten gelten Wände, die außer ‚durch Stahlbeton-
decken nach Abschnitt 1.31 an beiden Seiten durch je eine aus-
steifende Querwand nach Abschnitt 1.4 gehalten sind. Der Mitten-
abstand der aussteifenden Querwände darf höchstens sein:
bei einer Wanddicke. d => 15 cm das 2fache der Geschoßhöhe ha
aber nicht mehr als 8 m, bei einer Wanddicke d = 10 cm das 1,5fache
der Geschoßhöhe h, aber nicht mehr als 5 m.
Haben vierseitig gehaltene Wände Öffnungen, deren lichte Höhe
h
Ss
hs z Dr und deren Gesamtfläche größer als ein Zehntel der Wand-
fläche ist, so sind Wandteile zwischen Öffnung und aussteifender
Querwand als dreiseitig gehaltene Wände (Abschnitt 1.32), Wand-
teile zwischen den Öffnungen (Fenster- und Türpfeiler) als zwei-
seitig gehaltene Wände zu behandeln (vgl. Abschnitt 1.31 und 1.5).
Für Wanddicken zwischen 10 und 15 cm dürfen Zwischenwerte für
den Abstand der aussteifenden Querwand gradlinig eingeschaltet
werden.
1.4 Aussteifende Querwände
Aussteifende Querwände müssen mindestens 10 cm dick sein und mit den
auszusteifenden Wänden gleichzeitig hochgeführt werden. Ihre Länge
muß mindestens !/s der Geschoßhöhe „N, “und bei aussteifenden Quer-
wänden mit Öffnungen im Bereich dieser Öffnungen mindestens !/s ihrer
lichten .Höhe „Mh, “ sein. Für belastete Querwände gilt ebenfalls Ab-
schnitt 1.2 bis 1.8.
Nachweis der Knicksicherheit
Die Knicklänge Sx ist anzunehmen:
bei zweiseitig gehaltenen Wänden (Abschnitt 1.31) gleich he ;
bei dreiseitig gehaltenen Wänden (Abschnitt 1.32) gleich 0,8 h.5
bei vierseitig gehaltenen Wänden (Abschnitt 1.33) gleich 0,6 ha.
Gehen bei Fensterpfeilern Brüstung und Sturz oder bei Türpfeilern nach
Abschnitt 1.33 der Sturz in voller Wanddicke durch, so darf als Knick-
länge Ss für diese Pfeiler angenommen werden:
x
= Fa + T (hg - hr) > 0,8 MH, (vgl. Bild)
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Anlage 10
Bild
Dabei ist „Na“ die Geschoßhöhe, „Me die lichte Fenster- oder Türhöhe
und r ein Beiwert, der von der Wanddicke abhängt:
Wanddicke 20 cm, 17,5 cm, 15 cm, 12,5 cm, 10 cm
0,6 9,7 0,8 0,9 1,0
Liegen beiderseits eines Pfeilers Öffnungen mit verschiedener lichter Höhe
hs , SO ist der größere Wert Hs in Rechnung zu stellen.
Die Wände sind für die w-fache mittige Belastung zu berechnen. Die
Knickzahlen @ sind in Tafel 1 in Abhängigkeit von der Knicklänge Ss,
und der Wanddicke d angegeben.