V1/1968
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Nr. 36
Zementmörtel soll wegen seiner schlechten Verarbeitbarkeit nur verwendet werden,
wenn eine höhere zulässige Beanspruchung ohne Wechsel der Steinart ermöglicht
werden soll, z. B. unter Auflagern oder in Pfeilern. Die bei Zementmörtel zulässigen
Beanspruchungen (DIN 1053 Tafel 5) dürfen jedoch für ganze Geschosse oder ein-
zeine Wände nicht zugrunde gelegt werden, wenn hierfür stark saugende Steine
mit Festigkeiten unter 150 kp/cm? verwendet werden.
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 8
Für die Prüfung von Mörteln sind die folgenden Richtlinien zu beachten:
Vorläufige Richtlinien
für die Prüfung von Mörteln
(Fassung April 1958)
L,
Begriffsbestimmung
Mörtel sind Gemische aus einem oder mehreren Bindemitteln mit feinkörnigen
Zuschlagstoffen, die, mit Wasser angemacht, erhärten.
Ausgangsstoffe
2.1 Bindemittel
Die Bindemittel müssen den DIN-Normen entsprechen, oder es muß ihre
Eignung, z. B. durch allgemeine Zulassung, nachgewiesen sein,
Zuschlagstoffe
Die Zuschlagstoffe müssen den Anforderungen nach DIN 4226 ent-
sprechen, oder es muß ihre Eignung, z.B. durch allgemeine Zulassung,
nachgewiesen sein.
Wasser
Als Anmachewasser sind alle in der Natur vorkommenden Wässer ge-
eignet, sofern sie nicht stark verunreinigt sind,
Zusatzstoffe
Dem Mörtel dürfen Zusatzstoffe zugegeben werden, deren Eignung, z.B.
durch allgemeine Zulassung, nachgewiesen ist.
Mörtelzustand
Zu unterscheiden sind:
3.1 Trockenmörtel, d.h. Gemisch von Bindemitteln und Zuschlagstoffen ohne
Anmachewasser.
3.2 Frischmörtel, d.h. verarbeitbarer, noch nicht erstarrter Mörtel.
3.3 Festmörtel, d. h. erstarrter oder erhärteter Mörtel.
Zweck der Prüfung
Zu unterscheiden ist zwischen
Eignungsprüfung
Güteprüfung
Bestätigungsprüfung.
Bei der Eignungsprüfung soll vor Baubeginn festgestellt werden, ob die
in Aussicht genommene Mörtelmischung einen Frischmörtel bzw. Fest-
mörtel ergibt, der den in den entsprechenden Baubestimmungen fest-
gelegten Anforderungen genügt.
Bei der Güteprüfung wird der Frischmörtel am Bau kurz vor der Ver-
arbeitung entnommen um festzustellen, ob die geforderten Eigenschaften
auch erreicht werden.
Die Bestätigungsprüfung wird an Festmörtelproben vorgenommen, die
aus dem Bauwerk entnommen werden.
Umfang der Prüfung
Es sind zu prüfen:
2
3
5.
Eigenschaft
Bignungs-
prüfung
Güte- |
prüfung
Bestäti-
gungs-
prüfung
Prüf-
verfahren
nach
Abschnitt
Raummetergewichte und Roh-
wichte der Ausgangsstoffe
Rohwichte des Mörtels
6.21
6.22
6.23
Art und Kornzusammensetzung
des Sandes
Mischungsverhältnis
Biegezug- und Druckfestigkeit
1) Prüfung erwünscht, falls durchführbar und Proben verfügbar sind
2) für Mörtelgruppe I nach DIN 1053 nicht gefordert
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6.3
6.4
6.5