V1/1968'
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Nr. 36
Versuch festgestellten abzuändern. Das maßgebende Bruchmoment
Mg, z.B. beim Stahlbetonbalken, mit überreichlicher Druckzone,
der durch Überschreiten der Streckgrenze Ss des Stahls. zerstört
wird, ist
Is
M_ = MM Kr (maßgebende Sicherheitszahl 2,0)
s
Anlage 5
Anlage 6
beim Stahlbetonbalken mit versagender Druckzone
W
M M’ 5 ßgebende Sicherheitszahl 3,0
37 Bw (maßgebende Sicherheitszahl 3,0).
B: 28
6.22
8.23
8.24
8.212
Ist für den Bruch nur einer der beiden Baustoffe maßgebend, dies
aber nicht ohne weiteres zu übersehen, so ist der ungünstigere
Wert nach 8.211 anzunehmen.
Sind für den Bruch beide Baustoffe maßgebend (z.B. Stahlbeton-
druckstab), so sind die Festigkeitsverhältnisse beider Baustoffe
zur Bestimmung der maßgebenden Bruchlast Yo einzuführen.
Fr WW
b B 28 - Fe „5
5 A A. AA
B B RW LLF 8
b B28 €" 8
(maßgebende Sicherheitszahl 3,0).
Darin bedeuten:
Me das maßgebende Bruchmoment
Pu die maßgebende Bruchlast
Ms das Bruchmoment beim Versuch
” die Bruchlast beim Versuch
8.213
der zu gewährleistende Mindestwert der Streckgrenze des
verwendeten Stahles, z.B. nach DIN 1045
die zu ermittelnde Streckgrenze des beim Versuch ver-
wendeten Stahls
die zu gewährleistende Würfeldruckfestigkeit des Betons
nach DIN 1045
die beim Versuch vorhandene Würfeldruckfestigkeit des
Betons (vgl. Abschnitt 4) .
Be den Betonquerschnitt
F den Querschnitt der Längsbewehrung.
e
Die übrigen Schnittkräfte sind — soweit erforderlich — in ähnlicher
Weise zu ermitteln.
Sicherheitszahl bei Versuchsstücken aus unbewehrtem Beton
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Beton ist mit 4,0 anzusetzen.
Das maßgebende Bruchmoment ist gemäß Absatz 8.211 zu ermitteln.
Sicherheitszahl bei Versuchsstücken aus Holz
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Holz ist mit 3,0 anzusetzen,
wenn die in Absatz 4 geforderten Bedingungen erfüllt sind.
Sicherheitszahl von Versuchsstücken aus Stahl
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Stahl ist mit 2,0 anzusetzen.
Das maßgebende Bruchmoment ist gemäß Absatz 8.211 zu ermitteln.
Bei der Ermittlung der Tragfähigkeit beim Knicken ist als Sicherheits-
zahl 3,0 einzusetzen.
Anlage 6
(zu DIN 1053)
1. In einem Teil der Auflage sind Druckfehler enthalten.
Abschnitt 8.1.1.3 muß lauten:
„Bei Wänden mit Dicken < 24 cm entsprechend Abschnitt 2.1.2 sind die Zzu-
lässigen Druckspannungen der Tafel 6 Zeile 2 zugrunde zu legen‘‘.
Die Fußnote zu Tafel 5 muß lauten:
Für Wände mit Dicken < 24cm gilt Tafel 6 Zeile 2 (siehe Abschn. 8.1.1.3)“