Ausgegeben am 23.1. 1968
Dienstblatt des senarsı von Berlin
Teil VI
MS
| VI/ On
Seite 1
Nr. 1
Inh audit
Nr. 1 Richtlinien für die Ausführung von Asphalt- und Teerbeton (Warmeinbau) im Straßenbau ....: Seite 1
BauWohn VII Cs 11 — 6722/00/01
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4779
An die Bezirksämter
nachrichtlich
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Eigenbetriebe
18.12. 1967.
or —
Richtlinien
für die Ausführung
von Asphalt- und Teerbeton (Warmeinbau)
im Straßenbau
Auf Grund des $8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
Lı
Die Technischen Vorschriften und Richtlinien für den
Bau bituminöser Fahrbahndecken, Teil 5, Asphalt- und
Teerbeton (Warmeinbau) — TV bit 5/67 — werden für
die‘ öffentlichen Straßen, für die Berlin Träger der
Straßenbaulast ist, verbindlich eingeführt.
Die TV bit 5/67 sind bei Verträgen über die Ausfüh-
rung entsprechende Arbeiten als zusätzliche technische
Vorschriften zum Vertragsbestandteil zu machen. Das
gilt auch für die Änderungen nach Abschnitt II dieser
Richtlinien.
3. Bei der Anwendung der TV bit 5/67 sind in Berlin
Straßen mit starkem Verkehr
die Verkehrsstraßen (Straßengruppe II),
Straßen mit mittlerem Verkehr
die Sammelstraßen (Straßengruppe III),
Straßen mit schwachem Verkehr
lie. Wohnstraßen (Straßengruppe IV).
Fahrbahndecken in den Bauweisen der TV bit 5/67 sind
in Berlin nur in Ausnahmefällen (z.B. für Provi-
sorien) auszuführen.
4
Für die nur noch selten angewendeten Bauweisen im
Kalteinbau hat die Forschungsgesellschaft für das
Straßenwesen e.V. ein besonderes Merkblatt vor-
gesehen.
N.
5.
An Stelle der Werte unter Nr. 50.81 der TV bit 5/67
sind für alle Straßen nur folgende Abweichungen von
der Ebenflächigkeit zulässig:
4mm bei maschinellem Einbau
6 mm bei Handeinbau
Bei Deckenarbeiten kleineren Umfanges entfallen fol-
gende Probenahmen bzw. Prüfungen:
a) Entnahme von Gesteinsproben vor Arbeitsbeginn
nach Nr. 50.821 der TV bit 5/67
b) Prüfung des Bindemittels nach Nr. 50.822 der TV
bit 5/67
Entnahme von Bindemittelproben zu Beginn der
Lieferung nach Nr. 50.824 der TV bit 5/67
Proben vom Mischgut sind bis zu einer endgültigen,
für den gesamten Straßenbau in Berlin geltenden Re-
gelung, in dem bisher üblichen Umfange zu entnehmen.
In den Vertragsunterlagen ist daher festzulegen, daß
der Umfang der Proben abweichend von Nr. 50.824 der
TV bit 5/67 vom Auftraggeber bestimmt wird.
6.
Die Rdvfg. BauWohn Nr. 70/1957 vom 5. Dezember
1957, in ihrer Geltungsdauer verlängert durch DbIl. VI/
1963 Nr.4 vom 4. Dezember 1962, ist gegenstandslos
geworden.
Diese Richtlinien treten am 1.Januar 1968 in Kraft;
sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1972 außer
Kraft.
7.
3,
Schwedler
Amtliche Mitteilungen
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Der Jahrgang 1967 des Dienstblatts des Senats von Berlin
schließt
im Teil I mit Nr.83,
im Teil III mit Nr. 80,
im Teil IV mit Nr. 32,
im Teil V mit Nr. 34 und
im Teil VI mit Nr. 52 ab.
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