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Volume 23. Januar 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Ausgegeben am 23.1. 1968 
Dienstblatt des senarsı von Berlin 
Teil VI 
MS 
| VI/ On 
Seite 1 
Nr. 1 
Inh audit 
Nr. 1 Richtlinien für die Ausführung von Asphalt- und Teerbeton (Warmeinbau) im Straßenbau ....: Seite 1 
BauWohn VII Cs 11 — 6722/00/01 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4779 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
18.12. 1967. 
or — 
Richtlinien 
für die Ausführung 
von Asphalt- und Teerbeton (Warmeinbau) 
im Straßenbau 
Auf Grund des $8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
Lı 
Die Technischen Vorschriften und Richtlinien für den 
Bau bituminöser Fahrbahndecken, Teil 5, Asphalt- und 
Teerbeton (Warmeinbau) — TV bit 5/67 — werden für 
die‘ öffentlichen Straßen, für die Berlin Träger der 
Straßenbaulast ist, verbindlich eingeführt. 
Die TV bit 5/67 sind bei Verträgen über die Ausfüh- 
rung entsprechende Arbeiten als zusätzliche technische 
Vorschriften zum Vertragsbestandteil zu machen. Das 
gilt auch für die Änderungen nach Abschnitt II dieser 
Richtlinien. 
3. Bei der Anwendung der TV bit 5/67 sind in Berlin 
Straßen mit starkem Verkehr 
die Verkehrsstraßen (Straßengruppe II), 
Straßen mit mittlerem Verkehr 
die Sammelstraßen (Straßengruppe III), 
Straßen mit schwachem Verkehr 
lie. Wohnstraßen (Straßengruppe IV). 
Fahrbahndecken in den Bauweisen der TV bit 5/67 sind 
in Berlin nur in Ausnahmefällen (z.B. für Provi- 
sorien) auszuführen. 
4 
Für die nur noch selten angewendeten Bauweisen im 
Kalteinbau hat die Forschungsgesellschaft für das 
Straßenwesen e.V. ein besonderes Merkblatt vor- 
gesehen. 
N. 
5. 
An Stelle der Werte unter Nr. 50.81 der TV bit 5/67 
sind für alle Straßen nur folgende Abweichungen von 
der Ebenflächigkeit zulässig: 
4mm bei maschinellem Einbau 
6 mm bei Handeinbau 
Bei Deckenarbeiten kleineren Umfanges entfallen fol- 
gende Probenahmen bzw. Prüfungen: 
a) Entnahme von Gesteinsproben vor Arbeitsbeginn 
nach Nr. 50.821 der TV bit 5/67 
b) Prüfung des Bindemittels nach Nr. 50.822 der TV 
bit 5/67 
Entnahme von Bindemittelproben zu Beginn der 
Lieferung nach Nr. 50.824 der TV bit 5/67 
Proben vom Mischgut sind bis zu einer endgültigen, 
für den gesamten Straßenbau in Berlin geltenden Re- 
gelung, in dem bisher üblichen Umfange zu entnehmen. 
In den Vertragsunterlagen ist daher festzulegen, daß 
der Umfang der Proben abweichend von Nr. 50.824 der 
TV bit 5/67 vom Auftraggeber bestimmt wird. 
6. 
Die Rdvfg. BauWohn Nr. 70/1957 vom 5. Dezember 
1957, in ihrer Geltungsdauer verlängert durch DbIl. VI/ 
1963 Nr.4 vom 4. Dezember 1962, ist gegenstandslos 
geworden. 
Diese Richtlinien treten am 1.Januar 1968 in Kraft; 
sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1972 außer 
Kraft. 
7. 
3, 
Schwedler 
Amtliche Mitteilungen 
- Inn IB 11 —0630/22 — Fernruf: 87 05 91 — (95) 4461/4059 — 
Der Jahrgang 1967 des Dienstblatts des Senats von Berlin 
schließt 
im Teil I mit Nr.83, 
im Teil III mit Nr. 80, 
im Teil IV mit Nr. 32, 
im Teil V mit Nr. 34 und 
im Teil VI mit Nr. 52 ab. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/446i 
Reservelager: Senatsverw. f. Bau- u. Wohnungswesen, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Württembergische Str. 6-10. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4701 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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