Path:
Volume 27. Dezember 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

Ausgegeben am 727: 12. 1967 N 
a VI/1967 
HWeFTER Seite 197 
Di bi + an . NF/51 
ıenstblaft des serars-von-Blerlin 
° 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
in ha Lt 
Nr.51 „Ausführungsvorschriften zu $ 4 a des Dritten Bundesmietengesetzes . rs Seite 197 
Nr.52 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für Darlehnssätze 1966 ................. Seite 209 
YVL51 a BauWohn IV A 13 — 6851/25 28.11 1967| 1. eine Ertragsberechnung des Gebäudes oder der 
| VI51 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4596 he Wirtschaftseinheit (Muster Anlage 1), 
ABI. S. 1427 zZ ein Mieterverzeichnis mit Mieten- und Flächennach- 
An. die Bezirksämter weis (Muster Anlage 2) und 
Sea 3 falls das Gebäude neben dem antragsbegünstigten 
nachrichtlich Altbauwohnraum noch anderen Wohn- und/oder 
an die Mitglieder des Senats Geschäftsraum enthält, ein Mieterverzeichnis mit 
‚ den Präsidenten des Rechnungshofes Flächennachweis des sonstigen Wohn- und/oder 
Geschäftsraumes (Muster Anlage 3) 
Ausführungsvorschriften in doppelter Ausfertigung einzureichen. Die in den 
Dri ndesmietengesetz Flächennachweisen anzugebenden Grundflächen der 
zu 5 4a des Dritten Bu gesetzes Räume sind gemäß den $$ 42 bis 44 der Zweiten Be- 
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b des Allgemeinen Zu- OO EEE NS OT TORE a ANSU 
Ban « ns (BGBl. I S. 593 / GVBl. S. 977) zu berechnen. Die 
ständigkeitsgesetzes wird zur Ausführung des $& 4a des Preisstelle für Mieten k 1 8 
Dritten Bundesmietengesetzes in der im Land Berlin gelten- mister Sein N Atsab „HAND el angen, daß der Ver- 
den Fassung vom 3. April 1967 (BGBL.I S.393 / GVBl. e Angaben im einzelnen nachweist. 
S. 586) folgendes bestimmt: N 
1 Gebührenpflicht 
1. Verfahren Das Verfahren nach $ 4a des Dritten Bundesmieten- 
L.. Gegenstand des Antrages gesetzes ist nach der Kostenordnung für Preisangele- 
N ; . . genheiten vom 6. Januar 1941 (RGBIl.I S.29) in der 
(1) Die Antragsberechtigung erstreckt sich auf preis- Fassung vom 15. Mai 1943 (RGBl.I S. 3833) gebühren- 
gebundenen Wohnraum, der bis zum 31. Dezember 1949 pflichtig. 
bezugsfertig geworden ist (preisgebundener Altbau- 
wohnraum) und preisfreien bis zum 31. Dezember 1949 : - 
bezugsfertig gewordenen Wohnraum in Einfamilien- 5. Bearbeitung der Anträge 
häusern mit einem KEinheitswert von mehr als (1) Die Preisstelle für Mieten prüft an Hand der ein- 
30 000,— DM. gereichten Unterlagen, ob die für den antragsbegün- 
Se x 3 stigten Altbauwohnraum des Gebäudes oder der Wirt- 
(2) ED er nn ist ED schaftseinheit ab 1.Juli 1968 preisrechtlich zulässig 
N EErab acid De Pe 8 N Tat A N erhöhte Grundmiete wesentlich unter einer Bedarfs- 
ch Mitt 1 29 Sin 8 Sy te N hr 9 - TE grundmiete bleibt, d. h. ob eine weitere prozentuale 
ichen Mitteln im Sinne des Ersten ohnungsbau- Mieterhöhung zu genehmigen ist. 
gesetzes gefördert worden ist, sowie Wohnraum, der 
nach 8 5 des Dritten Bundesmietengesetzes an der (2) Die. Antragsprüfung ist gemäß den nachstehenden 
allgemeinen ab 1.Juli 1968 preisrechtlich zulässigen Grundsätzen über die Aufstellung der Ertragsberech- 
Mieterhöhung nicht teilnimmt, d. h. Wohnraum in nung und für die Ermittlung eines eventuell vorhande- 
sogenannten Bruchbuden. nen wesentlichen Defizits durchzuführen. 
(3) Altbauwohnraum, für den ein Antrag auf Geneh- (3) Dem Vermieter ist auf seinen Antrag ein den 
migung einer Mieterhöhung gestellt werden kann, wird gesamten antragsbegünstigten Altbauwohnraum des 
in diesen Vorschriften als antragsbegünstigter Altbau- Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit betreffender, mit 
wohnraum bezeichnet. einer Rechtsmittelbelehrung versehener Bescheid unter 
Verwendung der diesen Vorschriften beigefügten Muster 
Zuständigkeit (Anlagen 4 und 5) zu erteilen. 
Für die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung 
N de SO nr enabe a IT. Grundsätze für die Aufstellung der 
Mieten — zuständig (vgl. XXVII Absatz 1 rechte Spalte Erfragsberechnung und die Krmittiung cmes 
der Anlage zu $ I der Verordnung zur Durchführung eventuell vorhandenen wesentlichen Defizits 
des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes — DVO-AZG 
— in der Fassung vom 6. Dezember 1966 — GVBl. 6. Gegenstand der Berechnung 
S. 1697 —) (1) Durch die Ertragsberechnung: ist zu ermitteln, ob 
die nach dem Dritten Bundesmietengesetz ab 1. Juli 
Antragstellung 1968 preisrechtlich zulässig erhöhte Grundmiete we- 
(1) Der Antrag kann von dem Hauseigentümer oder sentlich ‚unter der Bedarfsgrundm 1Ste sür den SntTaer- 
dessen Bevollmächtigten innerhalb des gesetzlich vor- begünstigten Altbauwohnraum liegt. Dazu sind die 
g Sn ss SD 
gesehenen Zeitraumes vom 1. Januar 1968 bis zum Bea Aufwendungen deh Erträgen gegenüberzu 
31. Dezember 1968 gestellt werden. : 
x & « z (2) Die Ertragsberechnung ist für das Gebäude oder 
(2) Der Vermieter hat nachzuweisen, daß die ab 1. Juli ; © ; 3 x 
1968 zulässig erhöhte Grundmiete für den antrags- N EUFZOE CN derartige Gebäude (Wirtschaflseinheit) 
begünstigten Altbauwohnraum wesentlich unter der . 
nach einer HErtragsberechnung errechneten Miete (3) Enthält das Gebäude oder die Wirtschaftseinheit 
bleibt. Zur Begründung des Antrages sind unter Ver- neben dem antragsbegünstigten Altbauwohnraum noch 
wendung der zu diesen Vorschriften gehörenden anderen Wohn- und/oder Geschäftsraum, so ist eine 
Muster Teilertragsberechnung‘ für den antragsbegünstigten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.