VI/1966
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Zu 8 15: Belastungsannahmen
Die Rippendecken mit statisch mitwirkenden Deckenziegeln kommen im allge-
meinen nur bei gleichmäßig verteilten Lasten in Frage. Bei stärkeren Erschütte-
rungen oder bei schwereren Einzellasten (z. B. bei Radlasten über 750 kg) sollen
sie, unter Durchfahrten und als befahrbare Hofkellerdecken dürfen sie nicht aus-
geführt werden.
Die in DIN 1055 Bl. 1 Ausgabe März 1963 Ziff. 3.6.1 Nr. 2 angegebenen Rechnungs-
gewichte für die Ziegelrohdichte 0,6 kg/dm3 dürfen der Rechnung nur zugrunde
gelegt werden, wenn die Bedingungen des Abschnittes 5.1 der Anlage 20 zu DIN 1046
erfüllt sind.
Zu 8 20: Schubsicherung
Beim Nachweis der Schubsicherung ist in der Formel zo = . 8 für b, die Breite
£ 0:Z
der Betonrippen zuzüglich 2,5 cm in Rechnung zu stellen. Ein rechnerischer Nach-
weis der Schubsicherung ist nicht erforderlich, wenn die Schubspannungen die
Werte der Tabelle 1 nicht überschreiten. Bei voller Schubsicherung durch Beweh-
rung dürfen die in Tabelle 1 angegebenen Werte verdoppelt werden.
Tabelle 1: Zulässige Schubspannungen in kp/cm?
Ziegeldruckfestigkeit
Ca
225
Gi
Güteklasse
des Betons 160
B 160 “
B 225
7
Die zulässige Haftspannung darf bei Verwendung von Beton B160 mit 5 kp/cm?,
bei Beton B 225 mit 6 kp/cm? in Rechnung gestellt werden.
Zu 8 29: Zulässige Spannungen
4.1 Deckenziegel und Beton
Für die Bemessung von Rippendecken mit statisch mitwirkenden Decken-
ziegeln nach DIN 4159 — Ausgabe Februar 1962 — Bild 2 und Tabelle 3 gelten
im Bereich der positiven Momente (mitwirkender Querschnitt der Decken-
ziegel im Druckbereich) die Werte der Tabelle 2 oder 3, je nach der Lage der
Null-Linie. Im Bereich der negativen Momente dürfen in den Rippen solcher
Decken die Werte der Tabelle 3 um 20 kp/cm? überschritten werden.
Tabelle 2: Zulässige Druckspannungen, wenn die Null-Linie
innerhalb der Stoßfugentiefe „s,“ liegt.
Ziegeldruckfestigkeit
Güteklasse Kpjem?
des Betons 225 0 300
B 160 60 —
B 225 80
Tabelle 3: Zulässige Druckspannungen, wenn die Null-Linie
außerhalb der Stoßfugentiefe „s,“ liegt.
Ziegeldruckfestigkeit
Kpjcm
22 300
50 ==
70
R
4.2 Stahleinlagen
Für die zulässigen Stahlspannungen gelten die Werte in DIN 1045 Tafel V
Zeilen. 7 bis 9 bzw. die entsprechenden in den Zulassungen von Betonstählen
für Balken angegebenen Werte.
Verwendung von Betonrippenstählen in Bauteilen mit nicht vorwiegend ruhender
Belastung sowie Eignung dieser Stähle zum Schweißen
Nach den unten angegebenen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Mi-
nisters für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes
Nordrhein-Westfalen dürfen
Zulassungsbescheid vom
; : 1.10.1962 Az: IL B 2-
1) Rippen-Torstahl (Betonrippenstahl III b) 2.420 Nr. 2444/62
4 ; 1.10.1962 Az: IL B 2-
2) HI-BOND-A-Stahl (Betonrippenstahl III a) 2.420 Nr. 2446/62
; 1.10.1962 Az: II B 2-
3) NORI-Stahl (Betonrippenstahl III a) 2.420 Nr. 2445/62
N N 1.10.1962 Az: II B 2-
4) NORECK-Stahl (Betonrippenstahl III b) 2.420 Nr. 2777/62
nunmehr auch für die Bewehrung von Bauteilen mit nicht vorwiegend ruhender
Belastung (vgl. DIN 1055 Bl. 3 Abschnitt 1.5) verwendet werden, wenn für die
zulässigen Spannungen und die Krümmungsdurchmesser der Stäbe beim Biegen
die Bestimmungen der einschlägigen Abschnitte der o. g. Zulassungsbescheide ein-
gehalten werden.